Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main
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- Kabelverbindung an der Brücke Glockengasse über den Eschbach08.01.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Morsche Holzpfähle04.11.2022 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Vortrag des Magistrats vom 10.12.2004, M 239
Betreff: Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2003, § 6256 (B 728) Der vorgelegte Nahverkehrsplan wird beschlossen. Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der weiterführenden Planung folgende Untersuchungen durchzuführen: ¡ Untersuchung der Haltestellenausstattung (flächendeckend für alle Haltestellen). ¡ Detailplanungen der im NVP ausgewiesenen Infrastrukturmaßnahmen, ein- schließlich Kostenermittlung. ¡ Erstellung eines Investitionsprogramms.
Begründung: A. Zielsetzung Entsprechend dem Gesetz zur "Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in Hessen" (Hessische ÖPNV-Gesetz, § 7 Abs. 2) hat die Stadtverordnetenversammlung am 13.11.1997 (§ 1130) den ersten verbindlich vorgeschriebenen Nahverkehrsplan (NVP) für die Stadt Frankfurt am Main beschlossen. Der NVP bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (PBefG § 8 Abs. 3, ÖPNV-Gesetz Hessen § 12 Abs. 2). In ihm werden Ziele und Rahmen-vorgaben für das betriebliche Leistungsangebot und dessen Finanzierung festgelegt (ÖPNV-Gesetz Hessen § 12 Abs. 3). Dabei sollen die notwendigen Mindestanforderungen an Betriebszeiten, Bedienungshäufigkeit und Anschlussbeziehungen dargestellt werden. Der NVP ist mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung sowie dem regionalen NVP - zuständig ist der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) - abzustimmen und in der Bauleitplanung mit den anderen Belangen gegen- und untereinander abzuwägen (ÖPNV-Gesetz Hessen § 12 Abs. 3). Den beschlossenen NVP hat die Genehmigungsbehörde bei der Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen zu berücksichtigen (PBefG § 8 Abs. 3). Der Nahverkehrsplan ist im 5 Jahres-Turnus fortzuschreiben (ÖPNV-Gesetz Hessen § 12 Abs. 7). Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es deshalb, einen fortgeschriebenen, fachlich begründeten Nahverkehrsplan (NVP) zu beschließen. Um dem fortschreitenden Wettbewerb auf dem ÖPNV-Markt Rechnung zu tragen und hierbei die Daseinsvorsorgepflicht zu wahren, werden Umfang und Inhalt des Nahverkehrsplans dahingehend fortgeschrieben, dass er seine Funktion im Rahmen des Aus-schreibungs- und Genehmigungswettbewerbs erfüllen kann. Ferner müssen die Datengrundlagen aktualisiert sowie die veränderten verkehrlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Die Untersuchungen zum NVP beziehen die relevanten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung mit ein, ebenso die vorliegenden Anregungen und Prüfungsaufträge der Ortsbeiräte und der Fraktionen sowie die aus der kontinuierlich betriebenen Verkehrsplanung gewonnenen Erkenntnisse. Sie berücksichtigen ebenfalls das vom RMV geplante, das Stadtgebiet tangierende Angebot zum regionalen öffentlichen Personennahverkehr. B. Alternativen Alternativen wurden im Rahmen der Erstellung des NVP für Teilbereiche mituntersucht. Sie sind im Bericht dokumentiert. C. Lösung Die Erstellung des NVP Frankfurt am Main erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. Eine wesentliche Leitlinie bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans stellt die Beibehaltung der Projektstruktur des gültigen Nahverkehrsplans 1997 dar, der sich wiederum an dem vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und dem Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen herausgegebenen Leitfaden für die Aufstellung von Nahverkehrsplänen in den Landkreisen des Landes Hessen orientiert. Dadurch wird Vergleichbarkeit und Transparenz gewährleistet. Der NVP-Entwurf wurde von einem externen Büro erarbeitet. Begleitet wurde die Erarbeitung von den folgenden Institutionen: - Stadtplanungsamt, - traffiQ, Lokale Nahverkehrsgesellschaft (LNG), - Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, - Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt am Main, ÖPNV-Gruppe, - Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV), - Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH. Die Arbeiten wurden darüber hinaus von einer Beratungsgruppe begleitet, der u. a. Vertreter - der Landesbehörden, - der Genehmigungsbehörde, - der benachbarten Aufgabenträger, - der Verkehrsverbünde, - der im Stadtgebiet tätigen Verkehrsunternehmen, - der für die Gewerbeaufsicht zuständigen Behörden, - des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/ Rhein-Main, - der Industrie und Handelskammer Frankfurt am Main, - der Fachgewerkschaften, - der Fachverbände der Verkehrtreibenden sowie - des Frauenreferats der Stadt Frankfurt am Main angehörten. Der NVP berücksichtigt daher sowohl die planerischen Absichten des Aufgabenträgers als auch die Vorstellungen der Verkehrsbetreiber. Durch die direkte Beteiligung der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) ist sichergestellt, dass der von der regionalen Ebene (unter der Regie des RMV) auf Frankfurt wir-kende öffentliche Personennahverkehr berücksichtigt wird. Der Entwurf des NVP wurde, gemäß § 12 Abs. 5 ÖPNV-Gesetz Hessen, am 03.Mai 2004 den Anhörungsberechtigten zur Stellungnahme übersandt. Als letzter Eingangstermin für die zu berücksichtigenden Stellungnahmen galt der 01.Juni 2004. Hinweise und Anregungen der Stellungnahmen wurden eingehend behandelt. Die Stellungnahmen sind mit den jeweiligen Prüfergebnissen als Anlage beigefügt. Unter Berücksichtigung des 5-jährigen Fortschreibungsturnus wurde für die Untersuchungen ein überschaubarer Prognosezeitraum von fünf Jahren festgelegt. Dabei wurde unterstellt, dass folgende Infrastrukturmaßnahmen in diesem Zeitabschnitt realisiert werden: - Stadtbahnstrecke Heddernheimer Landstraße - Riedberg - Kalbach, D IV-Strecke, - Stadtbahnverlängerung von Preungesheim über die Homburger Landstraße zum Frankfurter Berg, - Straßenbahnanbindung Preungesheim-Ost über die Friedberger Landstraße, - Straßenbahnanbindung Rebstockgelände / Bockenheim-Süd, - Straßenbahnverbindung Stresemannallee / Mörfelder Landstraße - Stresemann-allee / Gartenstraße, - S-Bahn-Station Zeilsheim. Die Schwachstellenanalyse des ÖPNV-Angebotes wurde anhand des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Anforderungsprofils durchgeführt (§ 1644, vom 13.12.2001, § 2805, vom 14.05.2002, § 4926, vom 27.02.2003, § 6256, vom 11.11.2003). Im Rahmen der Bestands- und Schwachstellenanalyse der Untersuchungen zur Erstellung des NVP Frankfurt am Main wurden keine wesentlichen Schwachstellen erkannt. Dies ist auf die bereits hohe Qualitätsstufe des vorhandenen ÖPNV-Angebotes zurückzuführen. Für die Beseitigung der festgestellten Schwachstellen sind Einzelmaßnahmen vorgesehen, die im Angebotskonzept zusammengeführt sind. In Abhängigkeit von der Tragweite der jeweiligen Schwachstelle und der möglichen Nachfragezunahme sind diese Maßnahmen der Priorität A (erstrangig) und Priorität B (zweitrangig) zugeordnet. Einige Maßnahmen betreffen grenzüberschreitende lokale Linien sowie regionale Linien. Erstere liegen in der gemeinsamen Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main und des entsprechenden benachbarten Aufgabenträgers, letztere in der des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Eine einseitige Umsetzung von Maßnahmen, die derartige Linien betreffen, ist demnach seitens der Stadt Frankfurt am Main nicht möglich. Hierzu sind jeweils gesonderte Verhandlungen mit dem zuständigen Aufgabenträger bzw. dem RMV zu führen. Der NVP enthält zusätzlich zu den o. g. Maßnahmen auch solche, die sich nicht aus der Schwachstellenanalyse ergeben, sondern vor dem Hintergrund eines wirtschaftlich tragbaren ÖPNV entwickelt wurden. Hierbei wurden Linienabschnitte bzw. Tagesabschnitte, in denen ein Überangebot im Vergleich zur Nachfrage besteht, identifiziert und Maßnahmen zur Kostenreduzierung definiert. Die Qualitätsstandards, die für das ÖPNV-Angebot im Anforderungsprofil definiert sind, werden hierbei eingehalten. In die Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist erstmals die Prüfung der Haltestellenausstattung aufgenommen worden. Wegen der großen Anzahl der im Stadtgebiet zu überprüfenden Haltestellen wurde entschieden, im Rahmen der jetzt laufenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans nur die verkehrswichtigen Haltestellen in die Schwachstellenana-lyse einzubeziehen. Die verbleibenden Haltestellen werden im Rahmen der weiteren Planung überprüft. Die Gewährleistung der definierten Mindestausstattung von Haltestellen wird ferner beim Umbau und beim Neubau von Haltestellen sichergestellt. Um auf den fortschreitenden liberalisierten ÖPNV-Markt bestmöglich vorbereitet zu sein, wurden u. a. Linienbündel für das Bussystem gebildet (§ 8075 vom 01.03.2001). Ziel der Linienbündelung ist vor allem die Gewährleistung einer integrierten Verkehrsbedienung, eine möglichst wirtschaftliche Verkehrsgestaltung sowie die gesamtwirtschaftliche Bewertung verbundener Linienverkehre mit einem Ausgleich der Risiken. D. Kosten Die Kosten für die einzelnen betrieblichen Maßnahmen des Angebotskonzeptes sind im Bericht zum NVP Frankfurt am Main ausgewiesen. Die Kosten für die im NVP enthaltenen Infrastrukturmaßnahmen wurden nicht ermittelt, da hierfür die Durchführung von Detailplanungen erforderlich wäre. Dies hätte aber den Rahmencharakter des NVP gesprengt und wird deswegen im Rahmen der weiterführenden Planung durchgeführt. Gemäß § 13, Abs. 1, ÖPNV-Gesetz Hessen ist auf der Grundlage des NVP ein Investi-tionsprogramm zu erstellen. Dieses wird aus verschiedenen Quellen gespeist. Neben dem NVP sind u. a. das Maßnahmenpaket der von der Stadtverordnetenversammlung mit § 6908 vom 10.10.96 beschlossenen Untersuchungen zur Fortschreibung des Generalverkehrsplans 1976/82 sowie ähnliche qualifizierte Planungen sowie die bisher aufgestellten Investitionsprogramme zu berücksichtigen. Anlage 1 (ca. 35,8 MB) Anlage 2 (ca. 223 KB) #Nebenvorlage: Antrag vom 23.02.2005, NR 1738 Antrag vom 01.03.2005, NR 1744 Antrag vom 23.03.2005, NR 1793 Antrag vom 27.04.2005, NR 1853 Anregung vom 11.01.2005, OA 1805 Anregung vom 11.01.2005, OA 1808 Anregung vom 01.02.2005, OA 1832 Anregung vom 01.02.2005, OA 1834 Anregung vom 01.02.2005, OA 1835 Anregung vom 11.02.2005, OA 1851 Anregung vom 17.02.2005, OA 1870 Anregung vom 08.03.2005, OA 1907 Anregung vom 10.03.2005, OA 1911 Antrag vom 22.12.2004, OF 631/4 Antrag vom 20.12.2004, OF 687/10 Antrag vom 25.01.2005, OF 386/15 Antrag vom 10.01.2005, OF 545/16 Antrag vom 17.01.2005, OF 637/7 Antrag vom 17.01.2005, OF 638/7 Antrag vom 10.02.2005, OF 643/7 Antrag vom 01.02.2005, OF 693/10 Antrag vom 28.01.2005, OF 694/10 Antrag vom 21.02.2005, OF 719/10 Antrag vom 03.01.2005, OF 748/5 Antrag vom 02.02.2005, OF 750/3 Antrag vom 24.02.2005, OF 1112/9 Antrag vom 10.01.2005, OF 1199/6
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Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Dezember 2004 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 50 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.09.2005 im OBR 3 angenommen.
Beratungsverlauf50 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD,GRÜNE, PDS und REP gegen CDU (= Zustimmung) zu 2. SPD, GRÜNE, PDS und REP gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 3 GRÜNE und FDP bei Enthaltung 1 GRÜNE zu 2. CDU, SPD, 3 GRÜNE und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 239 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 687/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 693/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 694/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und REP gegen FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und RÖDELHEIMER zu 2. SPD, CDU und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, FDP und RÖDELHEIMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU zu 5. Annahme bei Enthaltung CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 9. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (14 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1738 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1744 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1793 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 1853 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 1805 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage OA 1808 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage OA 1832 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 1834 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat über die voraussichtlichen Kosten sowie über das Fahrgastpotential berichtet. 10. Die Vorlage OA 1835 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat über die voraussichtlichen Kosten sowie über das Fahrgastpotential berichtet. 11. Der Vorlage OA 1851 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 12. Der Vorlage OA 1870 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. a) Die Ziffer 5. der Vorlage OA 1907 wird abgelehnt. b) Der Rest der Vorlage OA 1907 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 1911 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. SPD, GRÜNE und FDP (= Annahme); CDU (= Ziffern 1., 3., 4.1 und 4.3 Annahme, Ziffer 2.1 Prüfung und Berichterstattung, Ziffer 2.2 Ablehnung, Ziffern 4.2 und 4.4 Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1738); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten und des Fahrgastpotentials) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU und SPD gegen GRÜNE und FAG (= Annahme) und FDP (= Ablehnung) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme) zu 10. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU (= erster Absatz Annahme, Rest der Vorlage Prüfung und Berichterstattung) zu 12. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten und des Fahrgastpotentials) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. zu a) CDU (= Ablehnung) SPD, FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Ziffer 5. der Vorlage OA 1907 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. zu 14. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 239, OA 1805, OA 1808, OA 1835, OA 1851, OA 1870 und OA 1907 = Annahme, NR 1738, NR 1744, NR 1793, OA 1832 und OA 1911 = Ablehnung, OA 1834 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (14 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1738 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1744 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1793 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 1853 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 1805 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage OA 1808 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage OA 1832 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 1834 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat über die voraussichtlichen Kosten sowie über das Fahrgastpotential berichtet. 10. Die Vorlage OA 1835 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat über die voraussichtlichen Kosten sowie über das Fahrgastpotential berichtet. 11. Der Vorlage OA 1851 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 12. Der Vorlage OA 1870 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. a) Die Ziffer 5. der Vorlage OA 1907 wird abgelehnt. b) Der Rest der Vorlage OA 1907 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 1911 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen FAG (= Ablehnung); GRÜNE (= Ziffer II a) Zurückstellung zum Gesamtverkehrsplan, Ziffer I. und verbleibender Text Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. SPD, GRÜNE, FDP und FAG; CDU (= Ziffern 1., 3., 4.1 und 4.3 Annahme, Ziffer 2.1 Prüfung und Berichterstattung, Ziffer 2.2 Ablehnung, Ziffern 4.2 und 4.4 Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1738) zu 6. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten und des Fahrgastpotentials) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU und SPD gegen GRÜNE und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme) zu 10. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU (= erster Absatz Annahme, Rest der Vorlage Prüfung und Berichterstattung) zu 12. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten und des Fahrgastpotentials) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. a) CDU (= Ablehnung) SPD, FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Ziffer 5. der Vorlage OA 1907 keine Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. zu 14. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 239, OA 1805, OA 1808, OA 1835, OA 1851, OA 1870 und OA 1907 = Annahme, NR 1738, NR 1744, NR 1793, NR 1853, OA 1832 und OA 1911 = Ablehnung, OA 1834 = Prüfung und Berichterstattung) PDS (M 239, NR 1738 und NR 1853 = Ablehnung, NR 1744, NR 1793, OA 1805, OA 1808, OA 1832, OA 1834, OA 1835, OA 1851, OA 1870, OA 1907 und OA 1911 = Annahme) BFF (M 239, NR 1738, NR 1853, OA 1805, OA 1808 und OA 1907 = Annahme, NR 1744 = Ablehnung, NR 1793 = Enthaltung, OA 1832, OA 1834, OA 1835, OA 1870 und OA 1911 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1851 = Ziffer 1. Annahme, Rest Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 239, NR 1853, OA 1832 und OA 1907 = Ablehnung, NR 1738 = Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 239, NR 1744, NR 1793, OA 1805, OA 1808, OA 1834, OA 1835, OA 1851, OA 1870 und OA 1911 = Annahme) E.L. (M 239 und NR 1738 = Ablehnung, NR 1744, NR 1793, NR 1853, OA 1805, OA 1808, OA 1832, OA 1834, OA 1835, OA 1851 und OA 1870 = Annahme, OA 1907 = Ziffer 5. Annahme, verbleibender Text Prüfung und Berichterstattung, OA 1911 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (16 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1738 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1744 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1793 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 1853 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 1805 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage OA 1808 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage OA 1832 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 1834 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat über die voraussichtlichen Kosten sowie über das Fahrgastpotential berichtet. 10. Die Vorlage OA 1835 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat über die voraussichtlichen Kosten sowie über das Fahrgastpotential berichtet. 11. Der Vorlage OA 1851 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 12. Der Vorlage OA 1870 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. a) Die Ziffer 5. der Vorlage OA 1907 wird abgelehnt. b) Der Rest der Vorlage OA 1907 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 1911 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. Die Vorlage NR 1443 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage EA 41 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen FAG, REP, PDS und E.L. (= Ablehnung); GRÜNE (= Ziffer II a) Zurückstellung zum Gesamtverkehrsplan, Ziffer I. und verbleibender Text Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 239) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 5. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF und E.L. gegen REP, PDS und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU (= Ziffern 1., 3., 4.1 und 4.3 Annahme, Ziffer 2.1 Prüfung und Berichterstattung, Ziffer 2.2 Ablehnung, Ziffern 4.2 und 4.4 Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1738) zu 6. SPD, GRÜNE, FAG, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten und des Fahrgastpotentials) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU und SPD gegen GRÜNE, FAG, PDS und E.L. (= Annahme) sowie FDP, REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) sowie REP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG, REP, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. SPD, GRÜNE, FAG, REP, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU und BFF (= erster Absatz Annahme, Rest der Vorlage Prüfung und Berichterstattung) zu 12. SPD, GRÜNE, FAG, REP, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten und des Fahrgastpotentials) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. a) CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) SPD, FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) REP, PDS, BFF und E.L. (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FAG und E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP, PDS und BFF (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 14. SPD, GRÜNE, FAG, BFF und E.L. gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren), REP (= Ablehnung) sowie PDS und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 15. CDU, und FDP (= Ablehnung) SPD, FAG, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) GRÜNE (= Erledigung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, FAG, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme