Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 22
Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Südöstlich Urnbergweg in Frankfurt am Main - Harheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 10.07.2013 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet wird. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll für das derzeitige Gewerbegebiet Im Kalk / Eckstraße Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Mit der Umwidmung als Maßnahme der Innenentwicklung wird eine gewerbliche Insellage in Randlage zur Nidda beseitigt. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung zu beantragen - § 13a (2) Nr. 2 BauGB.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg liegt im Frankfurter Stadtteil Harheim und umfasst eine Fläche von circa 3 ha. Er befindet sich südöstlich am Ortsrand des bebauten Teils von Harheim und reicht bis nahe an die Nidda heran. Das Plangebiet grenzt im Nordosten an die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung der Philipp-Schnell-Straße, im Nordwesten an den Urnbergweg, im Südwesten an die südliche Grenze des Flurstücks 1566 der Flur 1 in der Gemarkung Harheim parallel zur Straße "Im Kalk" und im Südosten an den Feldweg, der den bebauten Teil Harheims zur Nidda hin abgrenzt. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von circa 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Auch das Plangebiet kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den größten Teil des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplanes "Gewerbliche Baufläche - Bestand" dar. Im Süden ist ein schmaler Streifen als "Fläche für die Landbewirtschaftung" dargestellt. Da die Ausweisung Wohnen geplant ist, ist der Regionale Flächennutzungsplan gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB zu berichtigen. Der Bebauungsplan Nr. 239 - Links vom Urnbergsweg - in Kraft getreten am 23.07.1968 - deckt den größten Teil des Plangebietes ab und setzt überwiegend Gewerbegebiet (GE) mit zwei Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 fest. In der nördlichen Ecke des Gebiets am Urnbergweg ist ein Teilbereich als Dorfgebiet (MD) mit zwei Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,6 festgesetzt. Im zentralen Bereich des Geltungsbereichs ist eine Fläche für eine Regenwasser-Rückhalteanlage festgesetzt. Im Süden des Geltungsbereichs, südlich der Straße "Im Kalk", wird eine Grundstücksparzelle im unbeplanten Außenbereich mit in die Planung einbezogen. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Fläche für eine Maßnahme der Innenentwicklung mit weniger als 20.000 m2 zulässiger Grundfläche, die wieder genutzt werden soll. Das Bebauungsplanverfahren kann nach § 13a (1) Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Lediglich ein untergeordneter Teilbereich südlich der Straße "Im Kalk" ist bisher unbebaut. Diese Fläche dient der sinnvollen Ausnutzung des Erschließungssystems und der Ortsabrundung und ist auch als Innenentwicklung anzusehen. Konzept und städtebaulicher Entwurf Zurzeit hat die Firma Weiler, Asphaltbau und Mischwerke GmbH, ihr Betriebsgelände am südlichen Ortsrand des Stadtteils Harheim im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 910. Unmittelbar daran angrenzend gibt es Wohnbebauung. Die Betriebszufahrt führt notwendigerweise durch die gesamte Ortslage von Harheim. Dies ist mit nicht unerheblichen Belastungen für die Bewohner verbunden. Insgesamt besteht eine unverträgliche Gemengelage zwischen Gewerbe und Wohnen. Planerisches Ziel ist die Bereinigung dieser Gemengelage. Die Firma hat ihre Verlagerungsbereitschaft erklärt. Durch eine Verlagerung des Firmengeländes würde eine Fläche frei werden, die sehr gut für den Wohnungsbau geeignet ist. Es soll hier ein Ortsrand in Angrenzung an das Landschaftsschutzgebiet geschaffen werden, der die vorhandenen wohngenutzten Ortsränder im Südosten und Südwesten von Harheim ergänzt. Als Bebauung sind überwiegend Einfamilienhäuser in Form von Reihenhäusern und Doppelhäusern vorgesehen. Zu II. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist das Areal als "Gewerbliche Baufläche - Bestand" sowie als "Fläche für die Landbewirtschaftung" dargestellt. Der Regionale Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung an die Ziele des Bebauungsplans Nr. 910 angepasst werden. Anlage _Lageplan (ca. 4,2 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Januar 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD; FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER; SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP; NPD (= Enthaltung)