Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Rahmenkonzept
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Urnbergweg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der Eckstraße17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Strassenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Urnbergweg per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 14.11.2014, M 203
Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Rahmenkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2014, § 4422 (M 22) I. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 08.09.2014 durchgeführt worden ist. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Rahmenkonzeptes vom 15.09.2014 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 910 sind aktuell verschiedene gewerbliche Nutzungen angesiedelt. Unmittelbar angrenzend in nördlicher und westlicher Richtung befinden sich Wohngebiete. Die Betriebszufahrten zu den Gewerbebetrieben führen zurzeit noch notwendigerweise durch die gesamte Ortslage von Harheim. Dies ist mit erheblichen Belastungen für die örtliche Bevölkerung verbunden. Insgesamt besteht eine problematische Gemengelage zwischen Gewerbe und Wohnen. Planerisches Ziel ist es, diese Situation zu verbessern. Die Fläche des Geltungsbereichs ist aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zur angrenzenden Wohnbebauung und der direkten Nähe zur Nidda und dem Landschaftsschutzgebiet für den Wohnungsbau gut geeignet. Der von der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014 (§ 4422) gefasste Aufstellungsbeschluss wurde wie folgt weiterentwickelt: Für die Bebauung wird eine Mischung aus Reihen- und Doppelhäusern unterschiedlicher Größe angestrebt. Hierbei sollen entlang der Erschließungsstraßen die Häuser nach Möglichkeit parallel zur Straßenflucht angeordnet werden. Es soll ein durchgrüntes Wohngebiet mit hoher Wohnqualität entstehen. Das vorgelegte Bebauungskonzept steht dafür exemplarisch. Das durch die vorhandenen öffentlichen Straßen Urnbergweg, Im Kalk und Eckstraße erschlossene Baugebiet teilt sich in einzelne Baufelder. Neben den öffentlichen Straßen soll es auch noch eine private Erschließung - Mischverkehrsflächen und Fußwege - geben, auf denen Geh- und Fahrrechte zu Gunsten der Allgemeinheit planungsrechtlich gesichert werden sollen. In den so definierten Baufeldern soll die Bebauung entsprechend dem Harheimer Umfeld mit zweigeschossigen Einfamilienhäusern erfolgen. Städtebauliches Ziel ist es, die zukünftige Bebauung in die bestehende Ortsrandlage von Harheim zu integrieren. Das Plangebiet soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse soll auf zwei festgesetzt werden. Es ist vorgesehen, die Dachgeschosse als Pult- oder Satteldächer auszubilden. Die Planungskennziffern sollen betragen: Grundflächenzahl (GRZ) = 0,4; Geschossflächenzahlt (GFZ) = 0,8. Diese Baustruktur entspricht den Gebäudeformen und Grundstücksausnutzungen der umliegenden Quartiere des Stadtteils Harheim und wird sich somit harmonisch in das Ortsbild einfügen. Um das Neubaugebiet von Immissionen zu entlasten, soll das an der Eckstraße liegende Regenrückhaltebecken der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) aufgegeben und entsprechend mit Wohnhäusern überplant werden. Der Investor auf den Grundstücken der Weiler-Gruppe hat sich in diesem Zusammenhang bereit erklärt, für einen neuen Regenrückhaltekanal im Urnbergweg einen Investitionskostenzuschuss zu zahlen. An der Eckstraße auf den Grundstücken der Weiler-Gruppe und der SEF soll als Mittelpunkt des neuen Quartiers ein kleiner Platz entstehen, dessen Gestaltung noch abzustimmen ist. Eine neue Kindertagesstätte soll nach Absprache mit dem Stadtschulamt im Geltungsbereich nicht gebaut werden. Die erforderlichen Kita-Plätze sollen an einem bereits vorhandenen Kita-Standort durch Erweiterung entstehen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 910 soll in Angrenzung an das Landschaftsschutzgebiet ein neuer Ortsrand geschaffen werden, der die schon vorhandenen Ortsränder Im Südosten und Südwesten von Harheim ergänzt. Das anliegende Rahmenkonzept wird im weiteren Verfahren vor dem Hintergrund der begleitenden Untersuchungen weiterentwickelt. Die Verlagerung eines Gewerbebetriebs hängt von der Planreife ab. Parallel laufen Verhandlungen über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, in dem unter anderem die Finanzierung der Verlagerung des öffentlichen Regenrückhaltebeckens geregelt werden soll. Nach erzielter Einigung über die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes sollen eine zeitnahe Offenlage sowie ein zügiger Fortgang des Verfahrens erfolgen. Um das Bebauungsplanerfahren zu beschleunigen, wird hiermit der Aufstellungsbeschluss vom 03.04.2014 konkretisiert. Dies ermöglicht dem Magistrat, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert wurden. Anlage _Rahmenkonzept (ca. 1,3 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. November 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.12.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 568, OM 3579, OM 3580 und OM 3581 sowie mit der Maßgabe, auch geförderten Wohnungsbau vorzusehen) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) RÖMER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 568, OM 3579, OM 3580 und OM 3581 sowie mit der Maßgabe, auch geförderten Wohnungsbau vorzusehen) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 568, OM 3579, OM 3580 und OM 3581 sowie mit der Maßgabe, auch geförderten Wohnungsbau vorzusehen)