Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Rahmenkonzept

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Urnbergweg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Urnbergweg per E-Mail

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 14.11.2014, M 203

Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Rahmenkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2014, § 4422 (M 22) I. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 08.09.2014 durchgeführt worden ist. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Rahmenkonzeptes vom 15.09.2014 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden.

Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 910 sind aktuell verschiedene gewerbliche Nutzungen angesiedelt. Unmittelbar angrenzend in nördlicher und westlicher Richtung befinden sich Wohngebiete. Die Betriebszufahrten zu den Gewerbebetrieben führen zurzeit noch notwendigerweise durch die gesamte Ortslage von Harheim. Dies ist mit erheblichen Belastungen für die örtliche Bevölkerung verbunden. Insgesamt besteht eine problematische Gemengelage zwischen Gewerbe und Wohnen. Planerisches Ziel ist es, diese Situation zu verbessern. Die Fläche des Geltungsbereichs ist aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zur angrenzenden Wohnbebauung und der direkten Nähe zur Nidda und dem Landschaftsschutzgebiet für den Wohnungsbau gut geeignet. Der von der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014 (§ 4422) gefasste Aufstellungsbeschluss wurde wie folgt weiterentwickelt: Für die Bebauung wird eine Mischung aus Reihen- und Doppelhäusern unterschiedlicher Größe angestrebt. Hierbei sollen entlang der Erschließungsstraßen die Häuser nach Möglichkeit parallel zur Straßenflucht angeordnet werden. Es soll ein durchgrüntes Wohngebiet mit hoher Wohnqualität entstehen. Das vorgelegte Bebauungskonzept steht dafür exemplarisch. Das durch die vorhandenen öffentlichen Straßen Urnbergweg, Im Kalk und Eckstraße erschlossene Baugebiet teilt sich in einzelne Baufelder. Neben den öffentlichen Straßen soll es auch noch eine private Erschließung - Mischverkehrsflächen und Fußwege - geben, auf denen Geh- und Fahrrechte zu Gunsten der Allgemeinheit planungsrechtlich gesichert werden sollen. In den so definierten Baufeldern soll die Bebauung entsprechend dem Harheimer Umfeld mit zweigeschossigen Einfamilienhäusern erfolgen. Städtebauliches Ziel ist es, die zukünftige Bebauung in die bestehende Ortsrandlage von Harheim zu integrieren. Das Plangebiet soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse soll auf zwei festgesetzt werden. Es ist vorgesehen, die Dachgeschosse als Pult- oder Satteldächer auszubilden. Die Planungskennziffern sollen betragen: Grundflächenzahl (GRZ) = 0,4; Geschossflächenzahlt (GFZ) = 0,8. Diese Baustruktur entspricht den Gebäudeformen und Grundstücksausnutzungen der umliegenden Quartiere des Stadtteils Harheim und wird sich somit harmonisch in das Ortsbild einfügen. Um das Neubaugebiet von Immissionen zu entlasten, soll das an der Eckstraße liegende Regenrückhaltebecken der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) aufgegeben und entsprechend mit Wohnhäusern überplant werden. Der Investor auf den Grundstücken der Weiler-Gruppe hat sich in diesem Zusammenhang bereit erklärt, für einen neuen Regenrückhaltekanal im Urnbergweg einen Investitionskostenzuschuss zu zahlen. An der Eckstraße auf den Grundstücken der Weiler-Gruppe und der SEF soll als Mittelpunkt des neuen Quartiers ein kleiner Platz entstehen, dessen Gestaltung noch abzustimmen ist. Eine neue Kindertagesstätte soll nach Absprache mit dem Stadtschulamt im Geltungsbereich nicht gebaut werden. Die erforderlichen Kita-Plätze sollen an einem bereits vorhandenen Kita-Standort durch Erweiterung entstehen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 910 soll in Angrenzung an das Landschaftsschutzgebiet ein neuer Ortsrand geschaffen werden, der die schon vorhandenen Ortsränder Im Südosten und Südwesten von Harheim ergänzt. Das anliegende Rahmenkonzept wird im weiteren Verfahren vor dem Hintergrund der begleitenden Untersuchungen weiterentwickelt. Die Verlagerung eines Gewerbebetriebs hängt von der Planreife ab. Parallel laufen Verhandlungen über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, in dem unter anderem die Finanzierung der Verlagerung des öffentlichen Regenrückhaltebeckens geregelt werden soll. Nach erzielter Einigung über die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes sollen eine zeitnahe Offenlage sowie ein zügiger Fortgang des Verfahrens erfolgen. Um das Bebauungsplanerfahren zu beschleunigen, wird hiermit der Aufstellungsbeschluss vom 03.04.2014 konkretisiert. Dies ermöglicht dem Magistrat, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert wurden. Anlage _Rahmenkonzept (ca. 1,3 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. November 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.12.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 14
Sitzung 36 · 01.12.2014
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 203 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Forderungen der Vorlagen OA 568, OM 3579, OM 3580 und OM 3581 in dem Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt bzw. eingearbeitet werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 35 · 08.12.2014
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 203 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass erst der Bericht zur Vorlage OA 568 vorgelegt wird, bevor der Entwurf des Bebauungsplans fertiggestellt ist (vgl. § 5315 vom 20.11.2014).

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneRömerPiraten
Ablehnung:
SPDFDPLinke
Sonstige:
Freie Wähler (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 568, OM 3579, OM 3580 und OM 3581 sowie mit der Maßgabe, auch geförderten Wohnungsbau vorzusehen) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) RÖMER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 16.12.2014
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 203 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass erst der Bericht zur Vorlage OA 568 vorgelegt wird, bevor der Entwurf des Bebauungsplans fertiggestellt ist (vgl. § 5315 vom 20.11.2014).

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrünePiratenÖkoLinX-ARLREP
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerRömerLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 568, OM 3579, OM 3580 und OM 3581 sowie mit der Maßgabe, auch geförderten Wohnungsbau vorzusehen) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme ohne Zusatz)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 37 · 18.12.2014
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 203 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass erst der Bericht zur Vorlage OA 568 vorgelegt wird, bevor der Entwurf des Bebauungsplans fertiggestellt ist (vgl. § 5315 vom 20.11.2014).

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerRömerPiratenÖkoLinX-ARLREPLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 568, OM 3579, OM 3580 und OM 3581 sowie mit der Maßgabe, auch geförderten Wohnungsbau vorzusehen)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen