Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Veräußerung des Grundstücks Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstück 1563/2, Bauplatz Eckstraße

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Urnbergweg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Urnbergweg per E-Mail

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 92

Betreff: Veräußerung des Grundstücks Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstück 1563/2, Bauplatz Eckstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5408 (M 203)

  1. Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer Werner Wohnbau GmbH & Co. KG Beroldinger Straße 17 78078 Niedereschbach Kaufgegenstand Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstück 1563/2 hält 1.235 m2 Bauplatz Eckstraße Gegenleistung Der Käufer errichtet als Gegenleistung für die Übereignung des Grundstücks zum Ersatz für das auf dem Grundstück befindliche Regenüberlaufbecken (RÜB) Eckstraße mit Zu- und Ablaufkanälen einen neuen Stauraumkanal mit Zu- und Ablaufkanälen im Urnbergweg so- wie einen neuen Regenauslasskanal in der Eckstraße mit den gleichen Funktionen wie das abzureißende Regenüberlaufbecken. Gemäß einer Kostenschätzung ist für den Stauraumkanal mit Zu- und Ablaufkanälen mit Herstellungskosten von ca. 1,4 Mio. EUR einschließlich Nebenkosten zu rechnen. Die Modalitäten des Kanalneubaus sind in einem Kanalbauvertrag mit dem Investor geregelt. Der Kanalbauvertrag wird Anlage des notariellen Vertrags. Rechts- und Sachmängel Der Kaufgegenstand nebst sämtlichen Baulichkeiten wird so verkauft, wie er daliegt, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes - für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere schädliche geogene oder anthropogene Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie Nachbaransprüche jeder Art. Das auf dem Kaufgegenstand vorhandene Regenrückhaltebecken wird nach Außerbetriebnahme und Freigabe der Dienstbarkeit (Duldung der Betreibung, Unterhaltung und Ausbau eines Regenrückhaltebeckens, Geh- und Fahrrecht) von der Stadt nicht zurückgebaut. Ver- und Entsorgungsleitungen Dingliche Sicherung eventuell vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen Kosten und Steuern Kosten und Steuern des Vertrages und seiner Durchführung, die Grunderwerbsteuer in der vom Finanzamt festgesetzten Höhe sowie die Kosten etwaiger Genehmigungen und Bescheinigungen gehen zu Lasten des Käufers, der Werner Wohnbau GmbH & Co. KG. Anlieger- und Erschließungsbeiträge: Der Kanalanschlussbeitrag für die von Käufer geplante Baumaßnahme auf dem Kaufgegenstand ist durch die Regelungen in der Kanalbauvereinbarung abgelöst. Die Stadt trägt die Erschließungsbeiträge für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung des Kaufvertrages bautechnisch abgeschlossen sind, unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge und weitere Abgaben trägt der Käufer. Beschränkte persönliche Dienstbarkeit Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Duldung der Betreibung, Unterhaltung und Ausbau eines Regenrückhaltebeckens, Geh- und Fahrrecht) zu Gunsten der Stadtentwässerung Frankfurt am Main Rücktrittsrecht der Stadt Frankfurt am Main Der Stadt Frankfurt am Main wird ein Rücktrittsrecht eingeräumt, wenn die Kanalvereinbarung gekündigt oder die vertraglich geschuldete Kanalanlage nicht bis zum 30.11.2016 an die Stadt übergeben wurde. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)
  2. Es dient zur Kenntnis, dass das Grundstück durch das Stadtvermessungsamt in der Kommunalen Wertermittlung Nr. 81/2014 vom 05.02.2015 mit 753.350,00 EUR bewertet wurde.
  3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) in ihrer 16. Ordentlichen Sitzung am 14.04.2015 die Veräußerung des Grundstücks behandelt hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, dem Notariellen Grundstückskaufvertrag zuzustimmen. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt - wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: Im Bereich des B-Plans 910 Südöstlich Urnbergweg im Süden von Harheim (Beschluss der StVV, § 5408 vom 18.12.2014, M 203) sollen anstelle der dort vorhandenen gewerblichen Nutzungen Wohnbauten entstehen. Inmitten des Geltungsbereichs des B-Plans liegt derzeit das Regenüberlaufbecken (RÜB) Eckstraße der SEF mit Zu- und Ablaufkanälen sowie einem Regenauslasskanal. Das RÜB hat baulich keine Schäden und ist betrieblich voll funktionsfähig. Um das Neubaugebiet von Emissionen zu entlasten, soll gemäß B-Plan 910 das an der Eckstraße liegende RÜB der SEF aufgegeben werden. Das RÜB mit den Zu- und Ablaufkanälen besitzt nur noch einen geringen Restbuchwert. Das Grundstück Gemarkung Harheim Flur 1 Flurstück 1563/2 mit einer Fläche von 1.235 m2, auf dem das RÜB steht, ist Teil des Anlagevermögens der SEF. Es besitzt ausweislich eines Wertgutachtens der Kommunalen Bewertungsstelle beim Stadtvermessungsamt einen Verkaufswert von 753.350 EUR. Das Grundstück soll mit Wohnhäusern überplant werden. Dem Investor, die Firma Werner Wohnbau GmbH & Co. KG, 78078 Niedereschbach, soll das Grundstück mit den Einrichtungen der SEF in einem notariellen Vertrag übereignet werden. Als Gegenleistung errichtet der Investor einen Stauraumkanal im Urnbergweg sowie einen neuen Regenauslasskanal in der Eckstraße, die die gleiche Funktion haben werden wie das abzureißende RÜB mit Zu- und Ablaufkanälen. Anlage 3 zeigt den Lageplan für den Bereich des B-Plans 910 mit Darstellung der entfallenden Entwässerungsanlage und Anlage 4 mit den neu zu bauenden Entwässerungsanlagen. Die Herstellungskosten des Stauraumkanals mit Zu- und Ablaufkanälen sowie des Regenauslasskanals sind einschließlich der Nebenkosten zu ca. 1,4 Mio. EUR geschätzt. Durch das Tauschgeschäft entstehen keine Belastungen für den Eigenbetrieb und die Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren. Es werden keine Investitionsmittel der Stadtentwässerung aufgewendet, der Aufwand für Betrieb und Unterhalt des Stauraumkanals entspricht dem Aufwand für Betrieb und Unterhalt des Regenüberlaufbeckens. In einem gesonderten Kanalbauvertrag, der Anlage des notariellen Grundstückskaufvertrags für das Grundstück wird, überträgt die SEF dem Investor den Bau des Stauraumkanals. Anlage 1_bis_Anlage_4 (ca. 624 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Mai 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.07.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 14
Sitzung 42 · 29.06.2015
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 92 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 14.07.2015
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPRömerREPStv. Krebs
Ablehnung:
LinkeBFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP und Stv. Krebs (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 16.07.2015
TO II, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPRömerREPStv. Krebs
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARLBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Krebs (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen