Flurbereinigung Fechenheimer Mainbogen
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Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 226
Betreff: Flurbereinigung Fechenheimer Mainbogen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.1996, § 6691 (M 98) I. Der geplanten Flurbereinigung des Fechenheimer Mainbogens zur Entwicklung einer auentypischen Landschaft inklusive eines großen neuen Main-Altarms zur ökologischen Strukturverbesserung wird zugestimmt. II. Das Amt für Bodenmanagement Büdingen wird beauftragt, die Flurbereinigung durchzuführen. Die Verfahrenskosten trägt das Land Hessen. III. Es dient zu Kenntnis, dass die Ausführungskosten von der Stadt Frankfurt zu tragen sind und voraussichtlich wie folgt betragen: Vermessungskosten:
ca. 40.000 € Wegebaumaßnahmen für die neue Erschließung: ca. 500.000 € IV. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 793 "Fechenheim, Am Mainbogen (Freizeitgärten)" wird um den Überschneidungsbereich mit der Flurbereinigungsmaßnahme Fechenheimer Mainbogen auf der Grundlage der vorgelegten Gebietsabgrenzung zur Flurbereinigung Fechenheimer Mainbogen reduziert.
Begründung: A. Zielsetzung Für den Fechenheimer Mainbogen soll ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden. Die Flurbereinigung ist Voraussetzung für die Umsetzung des "Fachplanes Landschaft", einer Synthese aus dem "Landschaftsplan Fechenheimer Mainbogen" von 1996 und der Maßnahme "Flutmulde" aus der 2009 im Zuge der EU-Wasserrahmenrichtlinie erstellten Voruntersuchung "Gewässerökologische Strukturverbesserung am Main in Frankfurt" sowie des daraus ausgewählten und 2013 plangenehmigten
- Maßnahmenbündels. Der Fachplan Landschaft sieht die Entwicklung einer naturnahen Landschaft mit typischem Auencharakter im Fechenheimer Mainbogen vor. Neben großen Verbesserungen für die Gewässerökologie und die Biodiversität ensteht durch das Vohaben ein Naturerlebnisraum mit hohem Freizeitwert für die Frankfurter Bevölkerung. Das gesamte Verfahrensgebiet ist gesetzlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet, dient als Retentionsraum (u.a. für die Frankfurter Innenstadt) und soll als solcher langfristig gesichert werden. Wesentliche Elemente des Fachplanes Landschaft sind (s. Anlagen): - ein neuer, ca. 1,7 km langer Altarm, der entlang einer natürlich vorhandenen Mulde quer durch den Mainbogen verlaufen und beidseitig an den Main angeschlossen sein wird; - ein ufernaher, kleinerer Altarm sowie mehrere Altwasser (plangenehmigt seit 29.11.2013); - die Entwicklung neuer bzw. Erhaltung vorhandener Auwaldflächen, Ufersäume und Feldgehölze; - die Entwicklung neuer bzw. Erhaltung vorhandener extensiver Wiesenflächen, insbesondere im Uferrandbereich der neuen Gewässer; - großflächige Acker- oder alternativ Grünlandflächen in den übrigen Bereichen zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Nutzung; - ein geschlossenes, erweitertes Wegenetz mit Brücken und Stegen; - Orte mit markanten Ausblicken und Aufenthaltsqualität. B. Alternativen Keine; ohne vorlaufende Bodenneuordnung ist die Umsetzung der unter A genannten Ziele aufgrund der kleinparzellierten, zersplitterten und zwischen Stadt und Privateigentum gemischten Grundstücksaufteilung nicht möglich (siehe Anlage). C. Lösung Das geplante Flurbereinigungsgebiet ist ca. 87 ha groß und wird begrenzt von der Carl-Ullrich-Brücke, der Dieburger Straße, der Anlage 1 des Kleingartenvereins Fechenheim e.V., von Freizeitgärten, die der Bebauung an der Dietesheimer Straße vorgelagert sind, dem Fechenheimer Friedhof sowie dem Mainufer abwärts bis zur Carl-Ullrich-Brücke. Aktuell wird das künftige Flurbereinigungsgebiet mit 44 ha Ackerfläche und 22 ha Grünland überwiegend landwirtschaftlich genutzt, mosaikartig verteilt auf städtische und private Grundstücke. Die übrigen Flächen umfassen Gehölze, Röhrichte, Wege u.a. Die Gesamtfläche des Gebietes ist zurzeit in über 1.000 Flurstücke mit insgesamt rund 135 Eigentumstiteln unterteilt. Die Stadt Frankfurt am Main hält mit fast 58 ha zwei Drittel des gesamten Areals, ca. 29 ha und damit ein Drittel sind in Privateigentum. Im Zuge der Flurbereinigung werden die auf Grundlage des oben erläuterten "Fachplanes Landschaft" entstehenden Flächen für die neuen Altarme und Gewässer ebenso wie die bestehenden und geplanten Auen- und Feldgehölze sowie die neuen Wiesenflächen und Wegeparzellen dem städtischen Eigentum zugeordnet. Verbleibende Ackerflächen und der Großteil der bestehenden Wiesen werden privatem Eigentum zugeteilt. In der sich daraus ergebenden Bilanz verbleibt das Verhältnis von städtischer zu privater Fläche nach erfolgter Bodenordnung in etwa gleich, mit einer leichten Verschiebung zugunsten der Stadt. Aus diesem Grund ist mit einem Flächenankauf durch die Stadt Frankfurt am Main in einem Umfang von ca. 2 ha zu rechnen. Das heute nur rudimentär vorhandene Wegenetz wird sowohl für die Freizeitnutzung als auch die Zuwegung zu den neu entstehenden Ackerschlägen netzartig erschlossen. Von den neuen öffentlichen Wegeparzellen wird lediglich der Leinpfad asphaltiert. Dieser erhält außerdem zur Hälfte seiner Länge eine neue Streckenführung, um ungestörte Mainuferzonen zu erhalten und den Bau von Brücken über die Altarmanbindungen an den Main zu vermeiden. Die restlichen neuen Wege erhalten eine wassergebundene Decke oder werden für die landwirtschaftliche Zuwegung als Erd- und Graswege parzelliert. Da der geplante große Altarm sich in einem Teilstück mit dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 793 "Fechenheim, Am Mainbogen (Freizeitgärten)" überschneidet, soll dessen Geltungsbereich im weiteren Verfahren entsprechend angepasst und zugunsten des Altarms zurückgenommen werden. Somit wird der Geltungsbereich des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 793 "Fechenheim, Am Mainbogen (Freizeitgärten)" um die Flurstücke 106, 105, 104, 103, 102, 101, 520/100 und 521/100 der Flur 20, Gemarkung Fechenheim (492) und das Flurstück 527/213 der Flur 17, Gemarkung Fechenheim (492) sowie einen Teilbereich des Flurstückes 525/212 der der Flur 17, Gemarkung Fechenheim (492) reduziert. Auf der betroffenen Teilfläche befinden sich aktuell keine Freizeitgärten. Die Genehmigung und die bauliche Herstellung des Altarms und damit auch der Brücken und Stege ist nicht Gegenstand der Flurneuordnung und damit nicht dieses Vortrages, sondern nachgeordneten Verfahren vorbehalten. D. Kosten Die Verfahrenskosten trägt das Land Hessen. Die Stadt Frankfurt am Main hat folgende Kosten zu tragen: Vermessungskosten: ca. 40.000 € Wegebaumaßnahmen für die neue Erschließung: ca. 500.000 € Die Vermessungskosten werden aus vorhandenen Mitteln des Umweltamtes getragen. Die Mittel für die Wegebaumaßnahmen trägt das zuständige Dezernat VI und Dezernat X und sind in den folgenden Haushalten vorzusehen. Der Grunderwerb erfolgt aus Mitteln der Produktgruppe 31.08 "Abwicklung von Grundstücksgeschäften" (Projektdefinition 5.005485 "Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)". Anlage 1_Fachplan_Landschaft_Erlaeuterung (ca. 3,1 MB) Anlage 2_Fachplan_Landschaft (ca. 11,6 MB) Anlage 3_Plan_Gebietsabgrenzung (ca. 491 KB) Anlage 4_Uebersichtskarte (ca. 514 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.01.2015, NR 1108
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2014Sie sind hierMM 226Flurbereinigung Fechenheimer MainbogenMagistratsvortrag
- 14. Januar 2015NRNR 1108Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens: Kompensationsmaßnahmen hier umsetzen, Ackerflächen schonenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 39 WochenBB 326Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens: Kompensationsmaßnahmen hier umsetzen, Ackerflächen schonenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (M 226 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Ziffern 1., 2. b), 2. c) und 3.: CDU, GRÜNE und LINKE.; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2. a): CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, RÖMER und Piraten (M 226 = Annahme ohne Zusatz) FREIE WÄHLER (M 226 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. Ziffern 1., 2. b), 2. c) und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Ziffer 2. a): CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (M 226 = Annahme im Rahmen NR 1108, NR 1108 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 226 = Annahme, NR 1108 = Ziffer 2. a) Ablehnung, Rest Annahme) NPD (M 226 = Ablehnung, NR 1108 = Enthaltung) REP (M 226 und NR 1108 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. zu a) Ziffern 1., 2. b), 2. c) und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Ziffer 2. a): CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)