Herstellung eines Altarms am Fechenheimer Mainufer
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Vortrag des Magistrats vom 26.10.2015, M 174
Betreff: Herstellung eines Altarms am Fechenheimer Mainufer Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2015, § 5508 (M 226) I. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass gemäß der Gewässerökologischen Voruntersuchung zur Strukturverbesserung am Mainufer aus dem Jahr 2009 a) die Genehmigungsplanung für ein erstes Maßnahmenbündel erarbeitet wurde und b) diese Planung vom Regierungspräsidium Darmstadt mit Bescheiden vom 27.11.2013 und vom 1.9.2014 genehmigt wurde. c) ein ufernaher Altarm Bestandteil dieser Plangenehmigung ist und im Vorlauf zur Flurbereinigung des Fechenheimer Mainbogens umgesetzt wird. II. Es wird weiterhin zur Kenntnis genommen, dass als Projektkosten des ufernahen Altarms incl. Wegeumlegung des Leinpfades (siehe Anlagen) insgesamt 3.012.670,40 € berechnet wurden. III. Der Magistrat wird beauftragt beim Land Hessen einen Antrag auf Förderung gemäß der "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung vom 30. Juli 2008" zu stellen. IV. Die schriftliche Mittelzusage des Landes Hessen vorausgesetzt, erfolgt die Finanzierung des städtischen Anteils in Höhe von saldiert rund 980.000 € (rund 30% der förderfähigen Projektkosten) durch eine entsprechende Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2017 bzw. Investitionsprogramm 2017 - 2020. V. Der Magistrat wird beauftragt, zu gegebener Zeit eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen.
Begründung: A. Zielsetzung Für den Fechenheimer Mainbogen sind im Rahmen der Voruntersuchung "Gewässer-ökologische Strukturverbesserung am Main in Frankfurt" aus dem Jahr 2009 sowie des daraus ausgewählten und 2013 bzw. 2014 plangenehmigten
- Maßnahmenbündels einige Projekte vorgeschlagen worden. Diese Maßnahmen wurden in den Fachplan Landschaft zur Flurbereinigung des Fechenheimer Mainbogens vollumfänglich übernommen. Zu den plangenehmigten Maßnahmen zählt unter anderem ein ufernaher Altarm mit zwei Anschlüssen an den Main, variierenden Böschungsneigungen und einer Tiefe von bis zu 4,15 m unter Mittelwasserlinie. Da in Gesprächen mit dem RP Darmstadt eine bis zu 70 prozentige Förderung in Aussicht gestellt worden ist, soll für die Anlage des Altarms ein Antrag auf Förderung gestellt werden. B. Alternativen Keine; es gibt im Frankfurter Stadtgebiet keine adäquate Stelle am Mainufer in städtischem Besitz, um einen Altarm dieser Größenordnung anlegen zu können. C. Lösung Der Altarm ist auf dem städtischen Flurstück 504/2 in der Flur 20 geplant. Die Breite variiert zwischen 13 und 80 Meter; die Länge beträgt 700 Meter. Die Abgrabungsfläche bemisst sich auf ca. 34.000 qm, die reine Wasserfläche auf ca. 22.000 qm. Der Aushub beläuft sich auf 86.000 cbm. Wegen der beiden Anschlüsse an den Main und um den Bau von zwei Brücken zu vermeiden, wird der Leinpfad an dieser Stelle aufgehoben und um den neuen Altarm herumgeführt. Dies hat den weiteren Vorzug, dass eine unberührte Naturinsel zwischen Altarm und Main entsteht. Die beiden geplanten Mainanbindungen sind mit dem Wasser- und Schiffahrtsamt Aschaffenburg bereits vertraglich geregelt. D. Kosten An Kosten entstehen für Planung und Vorarbeiten 332.129,00 € für die bauliche Investition 2.680.541,40 €. Gesamtsumme: 3.012.670,40 €. Eine Bezuschussung aus dem Förderprogramm von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung wird nur für kommunale Flächen bewilligt. Daher muss die Stadt Frankfurt die Maßnahmen auf Bundesflächen komplett übernehmen. Dieser liegt kostenmäßig bei 104.895,05 €. Der städtische Anteil an den Kosten in Höhe von 2.907.775,35 € wird in Höhe von derzeit bis zu 70% durch das Land Hessen bezuschusst. Dadurch verringert sich der städtische Anteil auf 872.332,59 €. Infolge der jährlichen Preissteigerungen ist mit einer Erhöhung der gegenwärtig veranschlagten Kosten zu rechnen. Gerundete saldierte Gesamtsumme zur Mittelanmeldung: 980.000 € (Einnahmen: rd. 2,03 Mio €, Ausgaben: rd. 3,01 Mio €) Anlage 1_Massnahmenplan (ca. 3,9 MB) Anlage 2_Luftbild (ca. 8,2 MB) Anlage 3_Kostenschaetzung (ca. 65 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Oktober 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.12.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP, Stv. Krebs, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
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Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)