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Neubau einer Kindertageseinrichtung in Höchst in der Windthorststraße

Vorlagentyp: M
4 Stationen im Verfahren6 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 220

Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Höchst in der Windthorststraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M 246)

  1. Dem Neubau der Kindertageseinrichtung für 5 Gruppen in Frankfurt Höchst in der Windthorststraße, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
  2. Der Neubau entspricht dem Standardraumprogramm für eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto 5.582.186 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.
  4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2012-2015 in der Produktgruppe 20.03 unter der Projektdefinition 5.003991 mit einem Gesamtbetrag von 5.570.000 € enthalten. Es dient zur Kenntnis, dass zur Deckung der bei der Freigabe der Planungsmittel durch den Magistrat erwarteten Mehrkosten von 421.424 € im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 ein zusätzlicher Budgetübertrag zu Lasten des Projekts KT Bergen-Enkheim - Leuchte - (Projektdefinition 5.003970) gebildet wurde. Damit stehen 5.991.424 € zur Verfügung.
  5. Es dient zur Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung keine Zuschüsse vom Bund oder dem Land Hessen in Anspruch genommen werden können. Soweit die ausfallenden Drittmittel nicht durch Minderaufwendungen innerhalb der Projektdefinition gedeckt werden können (409.238 €), werden sie aus dem veranschlagten Gesamtbudget des Programms "KITA 2013 Platzausbau für unter Dreijährige" - Projektdefinition 5.002770 - (25.762 €) gedeckt. Ggf. werden dazu in diesem Programm enthaltene Projekte zurückgestellt oder gestrichen.
  6. Die Verrechnung der Bauaufwendungen erfolgt in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Elemente 5.003991.500.999.100 bis 700.
  7. Es dient zur Kenntnis, dass der zukünftige Träger die Ausstattung selbst vornimmt und die in der Kostenberechnung enthaltenen Mittel von 237.094 € brutto diesem zur Verfügung gestellt werden. Die Verrechnung des Investitionskostenzuschusses ist in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.003991.525.999 vorzunehmen.
  8. Aus pädagogischen und ablauforganisatorischen Gründen werden die Flure dieser Kindertageseinrichtung als Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen anerkannt und eine Flurbreite (ohne Garderobenschienen) bis maximal 2,30 Meter akzeptiert.
  9. Für die barrierefreie Zugänglichkeit der zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem Plattformlift ausgestattet.
  10. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen.
  11. Der Magistrat wird beauftragt, in seinen Prüfungen gemäß Ziffer 4 des mit § 1721 vom 31.05.2012 beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts bzw. zur mit § 1720 vom 31.05.2012 beschlossenen Ziffer 10 der E 1 die Empfehlungen der Aufsichtsbehörde einzubeziehen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtteil Höchst, sowie zur Sicherstellung des gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren und des bestehenden Rechtsanspruches für 3-6 Jährige, ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung in der Windthorststraße in Höchst notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage
    • B)Alternativen Keine
    • C)Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden 5 Gruppen entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Es handelt sich hierbei um 3 U3-Gruppen und 2 Kindergartengruppen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Eine spätere Nutzung für andere Altersgruppen ist möglich. An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden, sind für Kindertageseinrichtungen Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit Kleinstkindern ermöglicht. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht, indem alle Gruppenräume direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im Obergeschoss wird dies durch Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegengesetzten Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem, im Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z. B schwergängige Türanlagen) zu verzichten. Der Dorfplatz und die Stichflure können somit auch kindgerecht gestaltet und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Sie sind der pädagogische Ort, an dem Kinder in Kindertageseinrichtungen "ihre Wege" gehen, sich bewegen (gerne auch mit einem "Fahrzeug" wie dem Bobbycar), zusammenkommen und sich wieder neu orientieren, ihren Erfahrungsraum erweitern, indem sie z.B. nach einer Eingewöhnungsphase, die sehr oft eng an den Gruppenraum und die Gruppenerzieherin gebunden ist, die andere Gruppe besuchen, in der Küche etwas holen, sich mit ihrer Freundin aus der Nachbargruppe treffen und dabei noch Umwege machen, z.B. die Schuhe oder Jacken in der Garderobe zählen, um zu prüfen, wer alles da ist, oder wer Nachmittags noch im Haus ist u. A. Je nach Form der Flure werden diese auch für Treffen bei gruppenübergreifenden Aktivitäten, zum Singen bei Geburtstagen oder an Festen als Ergänzung zum Mehrzweckraum und als Ausstellungsfläche für z.B. eine Bilderausstellung zu einem Projekt der Kindertageseinrichtung, genutzt. In jedem Fall sind die Flure auch als pädagogische Nutz-Fläche zu betrachten. Sie bieten, wie alle Räume in einer Kindertageseinrichtung, erstaunliche Lernerfahrungen für Kinder an. In den Fluren werden die gruppenzughörigen Garderoben dargestellt. Diese bieten Platz für bis zu 25 Kinder. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und verabschiedet werden, an dem Kinder lernen sich selbständig anzuziehen und "Ordnung" zu halten, wenn sie z.B. zu unterschiedlichen Zeiten am Tag in Kleingruppen oder als ganze Gruppe das Haus verlassen. Insbesondere für die Bring- und Abholsituationen sind sie auch der Ort für kurze Gespräche zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften zu täglichen Ereignissen. Daher dienen auch diese Flächen nicht im strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der pädagogischen Arbeit. Im Besonderen wird bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren dieser Raumbereich als Kommunikations- und Versorgungsbereich genutzt. Es sollte genügend Raum vorhanden sein, um Kleinstkinder zu legen, um sie anzuziehen und Eltern / Erziehern zu ermöglichen sich sitzend, zu unterschiedlichen Betreuungshandlungen, den Kindern zu widmen. Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen. So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen konzipiert. Dies beinhaltet an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Die Entwicklungserhebung (Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main vom 19.11.2010) stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen kontinuierlichen Anstieg der Ganztagsbetreuung dar. Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 48% 20% 33% 2004: 50% 25% 25% 2008: 63% 22% 15% 2009: 64% 22% 14% Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen im Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit wird durch einen Plattformlift erreicht. Neben dem Anspruch der wohnortnahen Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich.
    • D)Kosten
  12. Investitionsbedarf 5.582.186 €
  13. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsbedarf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf 2010-2011 132.667,05 € 132.667,05 € 2012 2.138.667,95 € 688.637,95 € 2013 3.310.851,00 € 4.178.333,00 € 2014 - 582.548 €
  14. Zugehörige Folgekosten keine
  15. Jahresfolgekosten
    • a)personelle Folgekosten keine
    • b)sachliche Folgekosten (Bewirtschaftungskosten) - Größere Bauunterhaltung 33.493 € - Betriebskostenzuschüsse an den Träger 626.013 €
    • c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 265.154 € - Abschreibung 121.920 €
  16. Jahreserträge keine
  17. Leistung Dritter (Bundeszuschuss für Platzausbau für Kinder unter 3 J.) keine
  18. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
  19. Sonstiges keine Anlage 1 (ca. 188 KB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 317 KB) Anlage _Erlaeuterung_Kostendeckblatt (ca. 81 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 93 KB) Anlage _Plaene (nicht öffentlich - ca. 1,3 MB) Anlage _Soll-Ist-Vergleich (ca. 126 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2012, NR 445

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Oktober 2012MM 221Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der GladiolenstraßeMagistratsvortrag
  2. 5. Oktober 2012Sie sind hier
    MM 220Neubau einer Kindertageseinrichtung in Höchst in der Windthorststraße
    Magistratsvortrag
  3. 5. Oktober 2012MM 219Neubau einer Kindertageseinrichtung in Ginnheim - Raimundstraße ehemals ImmermannstraßeMagistratsvortrag
  4. 7. November 2012NRNR 445Kostengünstiger bauen für mehr U3-PlätzeSTVV-Antrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 6
Sitzung 15 · 30.10.2012
TO I, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 220 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 14 · 05.11.2012
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
PiratenRömerLinke
Ablehnung:
Freie Wähler
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 14 · 05.11.2012
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkePiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Zurückstellung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 15 · 13.11.2012
TO I, TOP 35
Angenommen
1. Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 445 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPRömer
Ablehnung:
SPDPiratenLinkeFreie Wähler
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 220 = Annahme, NR 445 = Ablehnung)NPD (M 220 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 445) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 220 = Annahme, NR 445 = Ablehnung) NPD (M 220 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 15.11.2012
TO II, TOP 44
Angenommen
1. Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 445 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPRömerÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDPiratenLinkeFreie Wähler
Sonstige:
NPD (M 220 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 445) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 220 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

KAV
Sitzung 20 · 26.11.2012
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 445 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2399,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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