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Diesterwegschule - Erweiterungsbau mit Neubau Turnhalle, Erweiterung auf 5-Zügigkeit als Ganztagsbetrieb mit 100 % Essenversorgung, Abriss und Neubau Turnhalle…

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Diesterwegschule - Erweiterungsbau mit Neubau Turnhalle, Erweiterung auf 5-Zügigkeit als Ganztagsbetrieb mit 100 % Essenversorgung, Abriss und Neubau Turnhalle sowie Sanierung Bestandsgebäude

Vorlagentyp: M
4 Stationen im Verfahren9 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Erweiterungsbau der Diesterwegschule in Ginnheim vor, um die Schule von einer vierzügigen auf eine fünfzügige Grundschule mit Ganztagsbetrieb zu erweitern. Dies ist notwendig, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und die baulichen Mängel zu beheben.

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Beschlussvorschlag

  1. Für die Diesterwegschule werden Mittel zum Erweiterungsbau mit Neubau Turnhalle, Erweiterung auf 5-Zügigkeit als Ganztagsbetrieb mit 100 % Essenversorgung, Abriss und Neubau Turnhalle sowie Sanierung Bestandsgebäude freigegeben.
  2. Die Mittel gemäß der Kostenberechnung in Höhe von 46.859.198,10 € werden bewilligt. Im Investitionsprogramm 2022 - 2025 sind Mittel für den Erweiterungsbau mit Neubau Turnhalle, Erweiterung auf 5-Zügigkeit als Ganztagsbetrieb mit 100 % Essenversorgung, Abriß und Neubau Turnhalle sowie Sanierung Bestandsgebäude in Höhe von 18.076.287,38 € unter den Projektdefinitionen 5.002008 und 5.007803 enthalten. Die darüberhinausgehenden Aufwendungen in Höhe von 28.782.910,72 € werden aus der Produktgruppe 20.01 von folgenden Projekten gedeckt: PSP Element | Maßnahme | Mittel 5.001300 | Planungsplanungspauschale Grundschulen | 20.000.000,00 € 5.006356 | Inklusion | 1.000.000,00 € 5.006905 | Planungspauschale Gymnasium | 3.000.000,00 € 5.007348 | Freiligrathschule Erhöhung Zügigkeit | 500.000,00 € 5.007500 | Planungspauschale Berufsschulen | 500.000,00 € 5.007860 | Pauschale 2. Rettungsweg | 482.910,72 € 5.008347 | Zentgrafenschule Austausch Pavillon | 500.000,00 € 5.008687 | Judith-Kerr-Schule Ausstattung Provisorium | 800.000,00 € 5.009690 | Eichendorffschule Neubau Turnhalle | 500.000,00 € 5.009701 | IGS 15 Ausstattung Provisorium | 1.000.000,00 € 5.009909 | Falkschule Neubau Turnhalle | 500.000,00 € | | 28.782.910,72 € Die Verausgabung der investiven Ausgaben für das Schulgebäude ohne BgA Cafeteria und BgA Turnhalle in Höhe 35.041.315,66 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 80785100, Kostenstelle 400888, PSP-Element 5.002008.500.999.100 bis 700. Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Cafeteria in Höhe von 2.697.490,78 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785100, Kostenstelle 401888, PSP-Element 5.010702.500.999.100 bis 700. Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Turnhalle in Höhe von 1.574.660,25 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785100, Kostenstelle 402888, PSP-Element 5.007803.500.999.100 bis 700. Die Buchung der konsumtiven Aufwendungen -Auslagerung Container- in Höhe von 6.630.243,71 € erfolgt auf dem Sachkonto 61610009, Kostenstelle 400888, Innenauftrag 40009563. Die Verausgabung der konsumtiven Aufwendungen - Abriss Nebengebäude und Sporthalle - in Höhe von 915.487,69 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 61610009, Kostenstelle 400888, Innenauftrag 40009542.
  3. Das Dezernat XI wird ermächtigt, die Planung der oben genannten Maßnahme unterbrechungsfrei bis zur Bearbeitung des Vergabevorschlags (Bearbeitungsknoten 725 der "Richtlinien zum Ablauf in der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Bauwerken") fortführen zu lassen. Die Auftragserteilung an ausführende Firmen erfolgt erst nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Bau- und Finanzierungsvorlage.
  4. Die Baumaßnahme beginnt im 3. Quartal 2022

Begründung

A. Zielsetzung

Die Diesterwegschule ist eine Grundschule in Ginnheim. Die Schule aus dem Jahr 1926 weist bauliche und funktionale Mängel auf und soll durch die Erweiterung 5-zügig werden sowie für das Ganztags- Angebot ausgebaut werden. Ergänzend sind zwei Sporthallen geplant. Die vorhandene Sporthalle, das Wohngebäude, das Eingangsportal, und die Containerbauten und Unterstände auf dem Schulhof werden abgebrochen, der Schulhof wird neugestaltet.

Im Zuge der weiteren Bestandserfassung wurde großflächig in den Wänden Kontaminierungen mit Asbest gefunden. Das betrifft ebenso das gesamte Dachgeschoss. Die Kosten für die notwendige Asbestsanierung war in der HHA nicht erfasst. In dem Gutachten des Sachverständigen wurde festgestellt, dass sämtliche Fußbodenaufbauten einer Erneuerung des Bodenbelages nicht standhalten werden. Es ist mit erhöhtem Schadensbild zu rechnen. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig sämtliche Fußböden mit Unterbau neu zu erstellen. Die Kosten für die notwendige Erneuerung waren in der HHA nicht erfasst. In der weiteren Vorplanung stellte sich heraus, dass ein Baugrubenverbau mit Rückverankerung auf Grund der vorherrschenden Bodenverhältnisse notwendig ist, Ebenso ergab sich, dass der hohe Grundwasserstand und der zu erwartenden Bauwasserstand eine wasserdichte Baugrube notwendig macht. Die Kosten für die wasserdichte Baugrube mit Verbau waren in der HHA nicht berücksichtigt. Die oben aufgeführten Punkte werden zu einer höheren BuF-Summe führen als die HHA.

Das vorhandene Dach ist ein Notdach, dass nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg auf den Bestandsbau errichtet wurde. Das Dach ist ein Kaltdach, an mehreren Stellen undicht, die tragende Holzkonstruktion schadhaft. Das Dach weist am Übergang zum Massivbau erhebliche Wärmebrücken auf. Aus diesem Grund ist geplant das Dach zu erneuern. In diesem Zuge wird das neue Dach als Vollgeschoss geplant, um die geforderte Bibliothek, Pädagogenzimmer, die Aula und weitere Räume gemäß Raumprogramm unterzubringen.

Es sind sicherheitsrelevante Mängel festgestellt worden, wie u.a. erhebliche statische Defizite in den Decken. Die notwendigen Lastreserven konnten rechnerisch nicht mehr nachgewiesen werden. Es wurden bereits Nutzungseinschränkungen in Teilbereichen verfügt.

Dies machte erforderlich die Schule bereits zum Schuljahr 2022/2023 auszulagern.

Für die notwendige Auslagerung ist eine Anlage auf dem Grundstück Ginnheimer Waldgasse 30 erstellt worden. Die Anlage ist nicht unterkellert und als vorgefertigte Stahlrahmenkonstruktion mit Flachdach (Modulanlage) ausgeführt. Die Fertigstellung ist Juli 2022.

Die Auslagerungskosten betragen monatlich 30.676 € netto. Mit der Sanierungs- und Erweiterungsbaumaßnahme ist aus diesem Grund schnellstmöglich zu beginnen um unnötige hohe Mietkosten zu vermeiden.

Die Schülerzahlen erhöhen sich aktuell von einer vierzügigen zu einer fünfzügigen Schule. Für die zusätzlichen 4 Klassen sind im Bestand nicht ausreichend Unterrichtsräume vorhanden. Es fehlt zudem eine zweite Turnhalle. Die Schule soll zukünftig eine Ganztagsbetreuung anbieten, hierfür müssen ebenfalls neue Räumlichkeiten, wie Betreuungsräume und eine Mensa, geschaffen werden.

Die Schule ist nicht barrierefrei und kann nicht inklusiv arbeiten.

Diese Mängel machen eine Generalsanierung und Erweiterung notwendig.

B. Alternativen

Im Zuge der weiteren Bestandserfassung wurde großflächig in den Wänden Kontaminierungen mit Asbest gefunden. Das betrifft ebenso das gesamte Dachgeschoss. Die Kosten für die notwendige Asbestsanierung war in der HHA nicht erfasst.

C. Lösung

Die Stadt Frankfurt plant am Mühlgarten 5-7 einen Erweiterungsbau für die bereits bestehende Diesterwegschule. Die Halbtagsschule soll durch die Erweiterung 5-zügig werden und die Möglichkeit erhalten, den dann insgesamt 500 Schülern ein Ganztagsangebot bieten zu können. Ergänzend sind zwei Sporthallen geplant. Die vorhandene Sporthalle, das Wohngebäude, das Eingangsportal und die Containerbauten und Unterstände auf dem Schulhof werden dafür abgebrochen, der Schulhof wird neugestaltet.

Durch den in Massivbauweise ausgeführten Erweiterungsbau/ Neubau kann das Bestandsgebäude räumlich neu organisiert werden und zusätzliche Unterrichtsräume, eine Mensa und zwei übereinander gestapelte Sporthallen, welche sowohl für die Schulnutzung als auch für Vereinsnutzung vorgesehen sind, im Neubau hergestellt werden.

Der Neubau ordnet sich südlich des Bestandsgebäudes, an der Stelle der abgängigen Sporthalle an und nimmt somit die Gebäudelinie entlang der Straße am Mühlgarten auf.

An der Südseite hält der Neubau Abstand zum Kinderzentrum Ginnheimer Hohl. Die Westseite wird zum einen durch die Grundstücksgrenze definiert, zum anderen nimmt der Neubau die Flucht des Bestandsbaus auf. An der Nordseite befindet sich der Erschließungsbereich, der sich aus dem Hauptbaukörper herausschiebt und am Altbau andockt. Zur Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen werden die oberen Geschosse rückspringend gestaffelt ausgeführt.

Insgesamt entsteht ein kompakter Baukörper, der alle Funktionen und Nutzungen des Raumprogramms beinhaltet und dabei alle erforderlichen Abstandsflächen einhält.

Zusätzlich zum Neubau erhält der Bestandsbau eine Dachaufstockung.

Der Neubau beinhaltet vier Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss und ist teilunterkellert.

Im Untergeschoss befinden sich die Technikräume, sowie der Vorbereitungsteil der Küche mit Nebenräumen. Der Raum Fettabscheider wird aufgrund des notwendigen Gefälles von der Küche unterhalb der UG Ebene angeordnet. Im Erdgeschoss sind die Mensa mit Speisesaal und Küchenausgabe, sowie Betreuungsräume untergebracht. Im ersten Obergeschoss befindet sich eine der beiden Einfeld-Sporthallen mit zugehörigen Geräte- und Nebenräumen. Zusätzlich sind dort u.a. Räume für den Intensivunterricht untergebracht.

Im zweiten Obergeschoss befinden sich weitere Unterrichtsräume wie der Musik und Experimente-Raum. Das dritte Obergeschoss beinhaltet die zweite Einfeld-Sporthalle und Unterrichtsräume. Die Dienstwohnung der Schulhausverwaltung befindet sich im Staffelgeschoss.

Im Bestandsbau befinden sich unter anderem wie bisher auch die Klassenräume, Schulleiterzimmer und erweiterte Unterrichtsräume. In der Dachaufstockung sind die Aula, die Bibliothek, das Pädagogenzimmer, sowie Gruppenräume untergebracht.

Durch die weitgehend ohne tragende Wände geplante Tragkonstruktion kann im Innenraum der Dachaufstockung eine Aula mit einem durch Raumteiler abgegrenzten Bibliothekbereich entstehen. Dieser öffnet sich an der Westseite durch Fensterflächen zum Hof. Durch die bewusst offen gestaltete Struktur des Geschosses mit Glastrennwände und Raumteilern entstehen unterschiedliche Sichtbezüge zwischen den verschiedenen Lernbereichen, wie z.B. Jahrgangsteams und Förderräume. Weiterhin befinden sich in diesem Geschoss, das Pädagogenzimmer mit Teeküche, weitere Unterrichtsräume und Sanitäranlagen.

Für die Ermittlung der erforderlichen Fensterflächen des Neubaus wurde die maximale Personenanzahl für folgende Räume festgelegt:

- Klassenraum: max. 25 Kinder + ca. 5 Lehrkräfte

- Gruppenraum: max. 5-6 Kinder + 1 Lehrkraft

- Förderraum: max. 5-6 Kinder + 1 Lehrkraft

- Betreuungsraum: wie Klassenraum, tendenziell etwas weniger

- Sporthalle/Sportunterricht: immer eine Klasse, also max. 30 Personen. Zusätzlich sind gelegentliche größere Schulveranstaltungen mit Bestuhlung gemäß Bestuhlungsplan geplant. Es ist auch eine Nutzung durch externe Sportvereine vorgesehen.

- Intensivklassenraum: max. 30 Personen

- Time Out Raum: max. 5-7 Kinder + 1 Lehrkraft

- Bibliothek: mind. 30 Personen

- Mitarbeiterraum: 50 Personen

- Bewegung/Motorik: 3-4 Personen

- Jahrgangsteam: 5-7 Personen

- Co-Working: 2-3 Personen

- Mehrzweckraum: wie Klassenraum

Der Hauptzugang erfolgt wie bisher südlich des Bestandsgebäudes. Es wird ein neuer Erschließungsbereich als Verteiler zwischen Bestands- und Neubau, sowie dem Schulhof ausgebildet. Beide Gebäudeteile sind in allen Geschossen hierüber direkt verbunden. Als oberen Abschluss im Deckenbereich über dem 3. OG erhält die Halle ein Dachoberlicht. Durch den neu integrierten Aufzug innerhalb des Bestandsbaus besteht nun auch die Möglichkeit, beide Gebäude barrierefrei zu erschließen. Weitere Zugänge sind vom Schulhof 1 vom Bestandsbau und vom höher gelegenen Schulhof 2 zum Neubau angeordnet.

Die Küche erhält eine separate Erschließung mit Treppe und Aufzug in das UG und Anliefermöglichkeit an der Südseite. Dieser Aufzug wird in Abstimmung mit der Fachplanung Küche auch für den Schulmöbeltransport in die Lagerräume im UG genutzt.

Für die Nutzung durch externe Sportvereine erfolgt keine separate Erschließung.

Die Hausmeisterwohnung wird über die Halle durch das Treppenhaus und die Terrasse nicht barrierefrei erschlossen. Wartungszugänge auf die Dachflächen erfolgen durch Dachoberlichter in der Decke über dem 3. OG und der Dachaufstockung und eine Leiter auf das 4. OG.

Das bestehende Wohnhaus des Schulhausverwalters unmittelbar südlich des Bestandsschulgebäudes, das zwischen beiden Gebäuden liegende Portal und die direkt am Wohnhaus südlich angrenzende Sporthalle werden für die Erstellung des Neubaus abgebrochen. Zusätzlich werden die derzeit auf dem Hof stehenden Container rückgebaut. Die Holzüberdachung am südlichen Rand des Schulhof 1 und das Gerätehäuschen im westlichen Teil des Schulhofs 1 werden ebenfalls abgebrochen. Im Zuge der Freiflächenplanung wird der Schulhof neugestaltet. Das bestehende Dach des Bestandsgebäudes wird für die neugeplante Dachaufstockung abgebrochen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die vorliegende Kostenberechnung schließt ab mit

  1. Investitionsbedarf: 39.313.466,70 € brutto

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Für die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten:

JahrVerpflichtungenMittelabfluss
bis 20211.499.401,83 €1.499.401,83 €
20223.000.000,00 €1.500.000,00 €
202315.000.000,00 €6.000.000,00 €
202415.000.000,00 €7.000.000,00 €
20254.814.064,87 €7.000.000,00 €
20260,00 €7.000.000,00 €
20270,00 €5.000.000,00 €
20280,00 €4.314.064,87 €
Summe39.313.466,70 €39.313.466,70 €

Für die nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten:

JahrVerpflichtungenMittelabfluss
20225.980.000,00 €3.150.000,00 €
20231.565.000,00 €3.955.000,00 €
20240,00 €220.000,00 €
20250,00 €220.000,00 €
20260,00 €0,00 €
20270,00 €0,00 €
2028731,40 €731,40 €
Summe7.545.731,40 €7.545.731,40 €

3. Zugehörige Folgeinvestitionen: | keine

4. Jahresfolgekosten:
a) personelle Kostenkeine
b) sächliche Folgekosten727.982,37 €
c) Kapitalkosten
  1. Kalkulatorische Verzinsung | 491.418,33 €

2. Abschreibung | 1.494.131,00 €

5. Jahreserträge: | keine

6. Leistungen Dritter: | keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | keine

8. Sonstiges: |

Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 2,1 MB) Anlage _Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 720 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. November 2022Sie sind hier
    MM 210Diesterwegschule - Erweiterungsbau mit Neubau Turnhalle, Erweiterung auf 5Zügigkeit als Ganztagsbetrieb mit 100 % Essenversorgung, Abriss und Neubau Turnhalle sowie Sanierung Bestandsgebäude
    Magistratsvortrag
  2. 1. Februar 2023OFOF 445/9Diesterwegschule - Sanierung BestandsgebäudeOrtsbeiratsantrag · BFF
  3. 12. April 2023OFOF 517/9Mögliche Baumfällungen in Vorlagen benennenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 27. April 2023OAOA 354Mögliche Baumfällungen in Vorlagen benennenAnregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 11
Sitzung 17 · 16.01.2023
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 17 · 17.01.2023
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 17 · 19.01.2023
TO II, TOP 8
Beraten
a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 14 · 23.01.2023
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
AfD
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Gartenpartei (= Enthaltung)

OBR 1
Sitzung 17 · 24.01.2023
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFFDie ParteiFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF, Die Partei und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung); bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL

OBR 12
Sitzung 17 · 27.01.2023
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 31.01.2023
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 02.02.2023
TO II, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); Gartenpartei (= Enthaltung)

OBR 9
Sitzung 18 · 16.02.2023
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage M 210 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 445/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme

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