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Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Schwanheim

Vorlagentyp: M
4 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 25.01.2008, M 20

Betreff:

Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Schwanheim

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 7991 (M 18)

  1. Dem Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Schwanheim auf der städtischen Liegenschaft in der Straße Zur Frankenfurt wird zugestimmt.
  2. Mit der Durchführung der Maßnahme wird die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG beauftragt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG bereits seine Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien signalisiert und die Geschäftsführung mit der Vergabe der Entwurfsplanung für den Neubau ermächtigt hat.
  4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten des Projekts auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN 276 des beauftragten Architekturbüros bei insgesamt 1,537 Mio. EUR brutto liegen werden. In dieser Berechnung ist auch der komplette Leistungsumfang für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage in Höhe von 265.000 EUR enthalten, deren Kosten durch die Einspeisung des produzierten Stroms gedeckt werden können.

Der Magistrat -Dezernat V- wird beauftragt, bei künftigen Baumaßnahmen auf die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen und Berechnungen einer Bau- und Finanzierungsvorlage gemäß den Richtlinien zum Ablauf in der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Bauwerken zu achten.

  1. Die im Investitionsprogramm und Vermögenshaushalt für diesen Neubau vorgesehenen Mittel werden entsprechend umgewidmet und zur Finanzierung des Bauobjektes in die Gesellschaft eingebracht.
  2. Die Refinanzierung des Wertverlustes erfolgt durch Zahlung einer Kostenmiete aus dem Hoheitshaushalt an die Gesellschaft. Bei einer Abschreibungsdauer von 50 Jahren ergibt sich eine Kostenmiete von 2 % der Bausumme des Gebäudes.
  3. Die BKRZ wird beauftragt zu prüfen, ob der Anschluss des Gebäudes an die Fernwärmeleitung möglich und wirtschaftlich ist.

Begründung:

A Zielsetzung

Mit der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Prioritätenliste, § 7991 vom 01.03.2001, soll den Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt und den berechtigten Forderungen der einzelnen Wehren die notwendige Planungssicherheit für die Zukunft gegeben werden.

Die derzeitige Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr Schwanheim entspricht nicht mehr den Anforderungen dieser leistungsfähigen und mitgliederstarken Wehr.

Der Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Schwanheim kann nun, da ein geeignetes städtisches Grundstück zur Verfügung steht, in Angriff genommen werden.

B Alternativen

Hinsichtlich des Baus:

Keine, da am jetzigen Standort keine zweckdienlichen Um- bzw. Erweiterungsbauten möglich sind.

Hinsichtlich der Durchführung:

Abwicklung über den Hoheitshaushalt. Es wird jedoch angestrebt, in Analogie zum Bau der Standorte für das Staffelkonzept auch die Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren in das Vermögen der Gesellschaft zu überführen und den Wertverlust durch Zahlung einer Kostenmiete aus dem konsumtiven Teil des Hoheitshaushaltes zu kompensieren.

Hinzu kommt, dass die Gesellschaft inzwischen über weitgehende Erfahrungen im Bau von Feuerwehrhäusern verfügt und sich insofern Vorteile für diese Variante ergeben.

C Lösung

Das städtische Grundstück Zur Frankenfurt bietet optimale einsatztaktische Voraussetzungen für ein Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr im Stadtteil. Der Neubau wird nur eine Teilfläche des Grundstücks belegen. Die vorliegende Entwurfs- und Baugenehmigungsplanung wurde in enger Abstimmung mit der Wehr und dem Ortsbeirat erstellt.

Entsprechend den Beschlüssen der städtischen Gremien werden die Bauabläufe so geplant, dass ein größtmöglicher Anteil von Eigenleistung durch die Wehr erbracht werden kann. Die Dachflächen werden mit Fotovoltaikelementen belegt.

Der Baubeginn ist für März 2008 vorgesehen.

D Kosten

Gemäß der Vorlage M 18 vom 19.01.2001, § 7991, beläuft sich das Gesamtinvestitionsvolumen für das Prioritätenprogramm auf rund 7,36 Mio. EUR.

Die Gesamtkosten für den Neubau des Feuerwehrhauses Schwanheim werden auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung nach DIN 276 bei insgesamt 1,537 Mio. EUR brutto (einschließlich Fotovoltaikanlage von 265.000 EUR brutto) liegen.

Die Deckung der Ausgaben ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel für das

Gesamtprogramm sichergestellt.

Anlage Kostenberechung (ca. 370 KB) Anlage Plan (ca. 145 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Februar 2007OFOF 406/6Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in SchwanheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. März 2007VV 280Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in SchwanheimAnfrage
  3. 8. Juni 2007STST 913Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in SchwanheimStellungnahme
  4. 25. Januar 2008Sie sind hier
    MM 20Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Schwanheim
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 20 · 12.02.2008
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 20 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPBFFGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF; GRÜNE = Zustimmung unter Hinweis auf die vom Ortsbeirat 6 beschlossenen Vorlagen OM 860 vom 13.02.2007, V 280 vom 13.03.2007 und V 470 vom 18.09.2007

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 18 · 25.02.2008
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 20 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 20 · 26.02.2008
TO I, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFFREPNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 21 · 28.02.2008
TO II, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFFREPNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen