Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Schwanheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Gerätehausneubau für die Freiwillige Feuerwehr soll, wie in der Prioritätenliste des Magistrats 2001 aufgeführt und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dieses oder nächstes Jahr erfolgen. Die Feuerwehr konnte auch bereits die Grundstücksfrage klären. Sie wird auf ein Grundstück in der Henriette-Fürth-Straße umziehen. Dadurch stellt sich die Frage, was nach einem Auszug der Freiwilligen Feuerwehr mit dem Gebäude passiert und ob es eventuell für die Schwanheimer Bevölkerung nutzbar gemacht werden kann, da es hier kein Bürgerhaus gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2007, ST 913 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 37 1
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 13.03.2007, V 280
entstanden aus Vorlage: OF 406/6 vom 25.02.2007
Betreff:
Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Schwanheim
Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- In wessen Eigentum befindet sich das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr in Schwanheim?
- Was soll nach dem Auszug der Freiwilligen Feuerwehr in ein neues Feuerwehrgerätehaus mit dem Gebäude geschehen?
- In welchem baulichen Zustand befindet sich das Gebäude?
- Kann sich der Magistrat vorstellen, dass Gebäude zu kaufen, zu mieten oder zu pachten, damit es zum Beispiel Vereine (VDK), Jugendliche (Jugendhaus), Kulturinitiativen etc. nutzen können, es also weitgehend für die Schwanheimer Bevölkerung zu erhalten?
Begründung:
Der Gerätehausneubau für die Freiwillige Feuerwehr soll, wie in der Prioritätenliste des Magistrats 2001 aufgeführt und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dieses oder nächstes Jahr erfolgen. Die Feuerwehr konnte auch bereits die Grundstücksfrage klären. Sie wird auf ein Grundstück in der Henriette-Fürth-Straße umziehen. Dadurch stellt sich die Frage, was nach einem Auszug der Freiwilligen Feuerwehr mit dem Gebäude passiert und ob es eventuell für die Schwanheimer Bevölkerung nutzbar gemacht werden kann, da es hier kein Bürgerhaus gibt.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 25. Februar 2007OFOF 406/6Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in SchwanheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. März 2007Sie sind hierVV 280Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in SchwanheimAnfrage
- 8. Juni 2007Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 913Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in SchwanheimStellungnahme
- 25. Januar 2008MM 20Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr SchwanheimMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen