Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Schwanheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Gerätehausneubau für die Freiwillige Feuerwehr soll, wie in der Prioritätenliste des Magistrats 2001 ausgeführt und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dieses oder nächstes Jahr erfolgen. Die Feuerwehr konnte auch bereits die Grundstücksfrage klären. Sie werden auf ein Grundstück in der Henriette-Fürth-Straße umziehen. Dadurch stellt sich die Frage, was nach einem Auszug der Freiwilligen Feuerwehr mit dem Gebäude passiert und, ob es eventuell für die Schwanheimer Bevölkerung nutzbar gemacht werden kann, da es hier kein Bürgerhaus gibt.
Inhalt
Antrag vom 25.02.2007, OF 406/6
Betreff:
Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Schwanheim
Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- In wessen Eigentum befindet sich das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr in Schwanheim?
- Was soll nach dem Auszug der Freiwilligen Feuerwehr in ein neues Feuerwehrgerätehaus mit dem Gebäude geschehen?
- In welchem baulichen Zustand befindet sich das Gebäude?
- Kann sich der Magistrat vorstellen, dass Gebäude zu kaufen, mieten oder pachten, damit es zum Beispiel Vereine, Jugendliche, Kulturinitiativen etc. nutzen können. Es also weitgehend für die Schwanheimer Bevölkerung erhalten?
Begründung:
Der Gerätehausneubau für die Freiwillige Feuerwehr soll, wie in der Prioritätenliste des Magistrats 2001 ausgeführt und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dieses oder nächstes Jahr erfolgen. Die Feuerwehr konnte auch bereits die Grundstücksfrage klären. Sie werden auf ein Grundstück in der Henriette-Fürth-Straße umziehen. Dadurch stellt sich die Frage, was nach einem Auszug der Freiwilligen Feuerwehr mit dem Gebäude passiert und, ob es eventuell für die Schwanheimer Bevölkerung nutzbar gemacht werden kann, da es hier kein Bürgerhaus gibt.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 25. Februar 2007Sie sind hierOFOF 406/6Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in SchwanheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. März 2007VV 280Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in SchwanheimAnfrage
- 8. Juni 2007Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 913Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in SchwanheimStellungnahme
- 25. Januar 2008MM 20Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr SchwanheimMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme