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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen…

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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 31.08.2007; zuletzt geändert durch Gese

Vorlagentyp: M
84 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 27.11.2015, M 209

Betreff: Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 31.08.2007; zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2015 (GVBl. Nr. 06/2015, S. 118-121) hier: Frauenförderplan für den Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main

  1. Der Frauenförderplan nach §§ 4 ff. des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes für den Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird beschlossen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Beteiligungsrechte der Personalvertretung und der Frauenbeauftragten gewahrt wurden. Begründung: A. Zielsetzung: Gemäß § 2 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) hat der Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main als Dienststelle im Sinne dieses Gesetzes die Verpflichtung einen Frauenförderplan aufzustellen. Der Frauenförderplan verfolgt das Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu fördern sowie der Unterrepräsentanz von Frauen entgegen zu wirken und Diskriminierung wegen des Geschlechts oder des Familienstandes zu beseitigen. Der Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main hat gemäß § 4 Abs. 1 HGlG alle sechs Jahre einen neuen Frauenförderplan aufzustellen und nach § 6 Abs. 6 HGlG alle zwei Jahre über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten, über Handlungsschwerpunkte und sonstige Maßnahmen zu berichten. Der bisherige Frauenförderplan war vom 01.06.2009 bis 31.05.2015 gültig. Der Frauenförderplan beinhaltet insbesondere Regelungen über: - Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur - Festlegung der Zielvorgaben für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main - Stellenausschreibungen - Ausbildung - Personalentwicklung und Fortbildung - Teilzeitarbeit - Arbeitszeitgestaltung für Beschäftigte mit Kindern - Telearbeit - Sexuelle Selbstbestimmung der Frauen - Aufgaben und Rechtsstellung der Frauenbeauftragten - Berichterstattung Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Text. Die Beteiligungsrechte der Personalvertretung und der Frauenbeauftragten wurden gewahrt. B. Alternativen: Keine C. Lösung: Siehe A D. Kosten: Die Umsetzung des Frauenförderplans erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel. Anlage 1_zum_Frauenfoerderplan (ca. 248 KB) Anlage 2_zum_Frauenfoerderplan (ca. 13 KB) Anlage 3_Frauenfoerderplan (ca. 228 KB) Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. November 2015Sie sind hier
    MM 209Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 31.08.2007; zuletzt geändert durch Gese
    Magistratsvortrag
  2. 10. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 84 WochenBB 2161. Bericht zum 2. Frauenförderplan des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und FamilienhilfeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 46 · 19.01.2016
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPStv. Ochs
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, AGP und Stv. Ochs (= Annahme) BFF (= Enthaltung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 46 · 21.01.2016
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPÖkoLinX-ARLStv. Ochs
Ablehnung:
Stv. DrStv. Krebs
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs (= Annahme) Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Ablehnung)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 46 · 25.01.2016
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und AGP (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 26.01.2016
TO II, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP; BFF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 48 · 28.01.2016
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPStv. OchsÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Stv. DrStv. Krebs
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Stv. Ochs gegen Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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