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1. Bericht zum 2. Frauenförderplan des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Vorlagentyp: B
84 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B 216

Betreff:

  1. Bericht zum
  2. Frauenförderplan des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2016, § 6762 (M 209)
  3. Bericht zum
  4. Frauenförderplan der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für den Zeitraum 01.06.2015 bis 31.05.2017
  5. Vorbemerkung Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.01.2016, § 6762, den Frauenförderplan für den Betrieb Kommunale-, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main auf der Basis der zum 01.06.2015 erhobenen Daten beschlossen. Der nach § 6 Abs. 7 des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hess. Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) in Verbindung mit Ziffer 17 des Frauenförderplanes für den Betrieb Kommunale-, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main erforderliche Bericht wird vorgelegt und umfasst den Zeitraum vom 01.06.2015 bis 31.05.
  6. Der Frauenförderplan sieht eine Steigerung des Frauenanteils in Bereichen vor, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Aus diesem Grund wurden mit der Aufstellung des Frauenförderplanes nach dem HGlG in Bezahlungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils festgelegt. Der vorliegende Bericht gibt insbesondere Auskunft über die Beschäftigtenstruktur zum 31.05.2017 sowie zur Erreichung und Anpassung der Zielvorgaben.
  7. Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur Die Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur (Anlage 1 und 2) zeigt im Vergleich zu der Analyse vom 31.05.2015 mit damals 188 beschäftigten Frauen und 82 beschäftigten Männern einen leicht gesunkenen Frauenanteil. Am 31.05.2017 waren insgesamt 193 Frauen und 99 Männer beschäftigt, damit sank die Quote von 69,62% auf 66,10%.
  8. Erreichen der Zielvorgaben In der Analyse zum Frauenförderplan wurde zum 01.06.2015 festgestellt, dass in den Besoldungsgruppen A 16 BBO und A 13 BBO sowie in den Entgeltgruppen 11 TVöD, 10 TVöD und 5 TVöD, der Frauenanteil unter 50% lag, so dass entsprechende Zielquoten für die Besetzung der Stellen durch Frauen festgelegt wurden. Im Berichtszeitraum haben sich in der Besoldungsgruppe A 16 BBO keine Veränderungen im Frauenanteil ergeben; es gab keinen Wechsel der Betriebsleitung. In der Besoldungsgruppe A 13 BBO ist nur eine Stelle der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zugeordnet. Die Stelle war im Berichtszeitraum nicht neu zu besetzen. In der Entgeltgruppe 10 TVöD ist nur eine Stelle, in der Entgeltgruppe 11 TVöD sind zwei Stellen vorhanden. Die Zielvorgabe konnte nicht erreicht werden, da seit der Aufstellung des Frauenförderplanes diese Stellen nicht vakant wurden. In der Entgeltgruppe 5 TVöD konnte die Zielvorgabe ebenfalls nicht erreicht werden; es waren keine Stellen vakant.
  9. Einstellungen Im Berichtszeitraum konnten insgesamt 140 Neueinstellungen vorgenommen werden, hierunter waren 100 Frauen (Anlage 3); das entspricht einem Prozentanteil von 71,43%.
  10. Frauen in Führungsfunktionen In Führungsfunktionen sind die Betriebsleitung, die Geschäftsbereichsleitungen, die Sachgebietsleitungen, die Einrichtungsleitungen sowie Gruppenleitungen und Hauswirtschaftsleitungen. Die derzeit 37 Stellen mit Leitungsfunktion werden von 21 Frauen und 17 Männern besetzt. Eine Leitungsstelle wird von 2 Frauen wahrgenommen. Von den somit insgesamt 38 Leitungskräften sind 55,26% Frauen. 13 Leitungskräften arbeiten in Teilzeit. Das entspricht einem Anteil von 34,21%. Hiervon sind 9 Leitungskräfte Frauen, 4 Leitungskräfte sind Männer.
  11. Beförderungen und Höhergruppierungen Die Beförderung und Höhergruppierung von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten vollzieht sich planmäßig entsprechend der besoldungs- und tarifrechtlichen Vorschriften. Von 4 Beförderungen waren 3 Frauen (75%) und von 7 Höhergruppierungen waren 3 Frauen (42,86%) betroffen (Anlage 4).
  12. Aufstieg von Beamtinnen und Beamten Im Berichtszeitraum 01.06.2015 bis 31.05.2017 ist ein Beamter aus dem gehobenen Dienst in eine Laufbahn des höheren Dienstes aufgestiegen.
  13. Beurlaubung und Elternzeit Zahl der gestellten und Zahl der genehmigten Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Beurlaubung (einschl. Elternzeit) Im Berichtszeitraum wurden 21 Anträge auf Elternzeit und Sonderurlaub gestellt, die alle genehmigt wurden. 18 Anträge wurden von weiblichen Beschäftigten gestellt, das entspricht einem Prozentsatz von 85,71%.
  14. Telearbeit Im Berichtszeitraum haben insgesamt 3 Mitarbeiter/innen einen Teil ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in Telearbeit geleistet. Hiervon waren 2 Frauen.
  15. Fortbildung Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 485 Fortbildungsveranstaltungen oder -maß-nahmen sowie Fachtagungen bewilligt, davon wurden 326 Fortbildungen von Frauen besucht. Im Schwerpunkt wurden fachspezifische Fortbildungen besucht. Zudem nahmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem auch an Kursen zum Arbeitsschutz, für Erste Hilfe, der betrieblichen Gesundheitsförderung, für Methoden- und persönliche Kompetenzen teil. Anlage 1 (ca. 107 KB) Anlage 2 (ca. 15 KB) Anlage 3 (ca. 11 KB) Anlage 4 (ca. 9 KB) Anlage 5 (ca. 11 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. November 2015MM 209Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 31.08.2007; zuletzt geändert durch GeseMagistratsvortrag
  2. 10. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 84 Wochen
    BB 2161. Bericht zum 2. Frauenförderplan des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 13 · 22.08.2017
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 216 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 13 · 24.08.2017
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 216 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 13 · 28.08.2017
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 216 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 41 · 29.08.2017
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 216 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 1636,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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