Vergabe des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstücke 23/2 und 25/2 im Erbbaurecht zugunsten der ABG
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Grundstück in Rödelheim im Erbbaurecht an die ABG FRANKFURT HOLDING zu vergeben, um einen neuen Bus-Betriebshof zu errichten. Dies ist notwendig, um den bestehenden Betriebshof zu verlagern und Platz für Wohnbebauung im Römerhof-Quartier zu schaffen.
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Neues zu Lorscher Straße per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Erbbaurechtsnehmer: ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main.
- Erbbaugrundstück: Gemarkung Rödelheim, Bezirk 40, Flur 20, Flurstück 23/2 hält 800 m2 und Flurstück 25/2 hält 717 m2, somit insgesamt 1.517 m2.
- Erbbauzweck: Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofes.
- Erbbauzeitraum: 99 Jahre.
- Erbbauzins: 6 % von 109,87 €/m2 für 1.517 m2, somit insgesamt 10.000,36 € p. a., bei vierteljährlicher Zahlweise.
- Anpassung: Wertsicherungsklausel, Anpassung alle fünf Jahre nach dem Verbraucherpreisindex.
- Vorkaufsrecht: Sowohl den Grundstückseigentümern als auch dem Erbbauberechtigten steht im Verkaufsfall ein dingliches Vorkaufsrecht zu.
- Besondere Bedingungen: Sofern an den Grundstücken Ver- oder Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden sind, verpflichtet sich der Erbbauberechtigte, zur Sicherung der Leitungen, die Eintragung persönlicher beschränkter Dienstbarkeiten im Grundbuch zu Lasten des Erbbaurechtes und zu Gunsten der Stadt oder des jeweiligen Versorgungsträgers zu bewilligen oder die Verlegung der Leitungen zu veranlassen.
- Kosten und Steuern: Kosten, die im Rahmen der Herstellung der Baureife anfallen, werden zunächst von der ABG getragen und im Anschluss von den Erbbaurechtsgebern anteilig der eingebrachten Grundstücksgröße erstattet.
- Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstückgeschäften: Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Kontengruppe Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die Rodungs- und Entsorgungskosten.
Begründung
A. Zielsetzung
Der derzeitig an der Straße Am Römerhof befindliche Bus-Betriebshof der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) muss innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes verlagert werden, um das jetzige Areal von ca. 5 Hektar für Wohnbebauung freizuräumen. Die Bebauung soll den Auftakt für die Entwicklung des "Römerhof-Quartiers" mit insgesamt ca. 2.000 Wohneinheiten bilden. Der entsprechende Bebauungsplan B919 "Am Römerhof" befindet sich derzeit im Verfahren. Als künftiger Standort für den neuen Bus-Betriebshof konnte das Areal der ehemaligen Baumschule der Wirtz & Glöckner UG & Co. KG in der Lorscher Straße 80 in Rödelheim gefunden werden. Die Gesamtfläche des Standortes, die überwiegend im Eigentum einer privaten Eigentümergemeinschaft steht, beträgt ca. 59.108 m2. Die Stadt besitzt dort zwei ungenutzte und nicht mehr benötigte Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 1.517 m2. Zudem befindet sich auf dem Areal ein Grundstück des Allgemeinen Almosenkastens mit einer Größe von 3.362 m2. Zur Realisierung des neuen Betriebshofes soll ein Gesamterbbaurecht begründet werden. Mit den beteiligten Parteien konnte 2019 hierzu eine Grundeinigung erzielt werden. Die aktuellen Planungen sehen neben den Stellplätzen für die Busse den Bau von Technik-, Lager- und Werkstatthallen sowie ein Verwaltungsgebäude vor. Aufgrund des geringen städtischen Anteils von lediglich 3% an der Gesamtfläche, konnte die Forderung nach der Errichtung im Passivhausstandard für die Verwaltungsgebäude nicht durchgesetzt werden. Bei der Ermittlung des Erbbauzinses wurde ein (gemäß § 9 des Bundesfernstraßengesetzes) nicht bebaubarer/mindernutzbarer Schutzstreifen entsprechend der vorhandenen Eigentumsverhältnisse berücksichtigt.
B. Alternativen
Ohne die Verlagerung des Betriebshofes kann eine Wohnbebauung im Römerhof-Quartier, so wie sie derzeit geplant wird, nicht realisiert werden.
C. Lösung
Begründung eines Erbbaurechts zu Gunsten der ABG unter den oben genannten Bedingungen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Zahlung von anteiligen Rodungs- und Entsorgungskosten in Höhe von ca. 21.098,70 Euro brutto. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 816.618,86 €.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2020Sie sind hierMM 207Vergabe des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstücke 23/2 und 25/2 im Erbbaurecht zugunsten der ABGMagistratsvortrag
- 22. Januar 2021BB 26Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen AutobahnanbindungMagistratsbericht
- 9. Februar 2021OFOF 559/7Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in RödelheimOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, fraktionslos
- 23. Februar 2021OAOA 683Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207Anregung
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 946Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in RödelheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (OA 683 = Vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (OA 683 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 683) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und Gartenpartei (= Ablehnung) IBF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und IBF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 683) sowie ÖkoLinX-ARL und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FDP und BFF