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Vergabe des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstücke 23/2 und 25/2 im Erbbaurecht zugunsten der ABG

Vorlagentyp: M
19 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren10 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, das Grundstück in Rödelheim im Erbbaurecht an die ABG FRANKFURT HOLDING zu vergeben, um einen neuen Bus-Betriebshof zu errichten. Dies ist notwendig, um den bestehenden Betriebshof zu verlagern und Platz für Wohnbebauung im Römerhof-Quartier zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Lorscher Straße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Erbbaurechtsnehmer: ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main.
  2. Erbbaugrundstück: Gemarkung Rödelheim, Bezirk 40, Flur 20, Flurstück 23/2 hält 800 m2 und Flurstück 25/2 hält 717 m2, somit insgesamt 1.517 m2.
  3. Erbbauzweck: Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofes.
  4. Erbbauzeitraum: 99 Jahre.
  5. Erbbauzins: 6 % von 109,87 €/m2 für 1.517 m2, somit insgesamt 10.000,36 € p. a., bei vierteljährlicher Zahlweise.
  6. Anpassung: Wertsicherungsklausel, Anpassung alle fünf Jahre nach dem Verbraucherpreisindex.
  7. Vorkaufsrecht: Sowohl den Grundstückseigentümern als auch dem Erbbauberechtigten steht im Verkaufsfall ein dingliches Vorkaufsrecht zu.
  8. Besondere Bedingungen: Sofern an den Grundstücken Ver- oder Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden sind, verpflichtet sich der Erbbauberechtigte, zur Sicherung der Leitungen, die Eintragung persönlicher beschränkter Dienstbarkeiten im Grundbuch zu Lasten des Erbbaurechtes und zu Gunsten der Stadt oder des jeweiligen Versorgungsträgers zu bewilligen oder die Verlegung der Leitungen zu veranlassen.
  9. Kosten und Steuern: Kosten, die im Rahmen der Herstellung der Baureife anfallen, werden zunächst von der ABG getragen und im Anschluss von den Erbbaurechtsgebern anteilig der eingebrachten Grundstücksgröße erstattet.
  10. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstückgeschäften: Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Kontengruppe Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die Rodungs- und Entsorgungskosten.

Begründung

A. Zielsetzung

Der derzeitig an der Straße Am Römerhof befindliche Bus-Betriebshof der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) muss innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes verlagert werden, um das jetzige Areal von ca. 5 Hektar für Wohnbebauung freizuräumen. Die Bebauung soll den Auftakt für die Entwicklung des "Römerhof-Quartiers" mit insgesamt ca. 2.000 Wohneinheiten bilden. Der entsprechende Bebauungsplan B919 "Am Römerhof" befindet sich derzeit im Verfahren. Als künftiger Standort für den neuen Bus-Betriebshof konnte das Areal der ehemaligen Baumschule der Wirtz & Glöckner UG & Co. KG in der Lorscher Straße 80 in Rödelheim gefunden werden. Die Gesamtfläche des Standortes, die überwiegend im Eigentum einer privaten Eigentümergemeinschaft steht, beträgt ca. 59.108 m2. Die Stadt besitzt dort zwei ungenutzte und nicht mehr benötigte Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 1.517 m2. Zudem befindet sich auf dem Areal ein Grundstück des Allgemeinen Almosenkastens mit einer Größe von 3.362 m2. Zur Realisierung des neuen Betriebshofes soll ein Gesamterbbaurecht begründet werden. Mit den beteiligten Parteien konnte 2019 hierzu eine Grundeinigung erzielt werden. Die aktuellen Planungen sehen neben den Stellplätzen für die Busse den Bau von Technik-, Lager- und Werkstatthallen sowie ein Verwaltungsgebäude vor. Aufgrund des geringen städtischen Anteils von lediglich 3% an der Gesamtfläche, konnte die Forderung nach der Errichtung im Passivhausstandard für die Verwaltungsgebäude nicht durchgesetzt werden. Bei der Ermittlung des Erbbauzinses wurde ein (gemäß § 9 des Bundesfernstraßengesetzes) nicht bebaubarer/mindernutzbarer Schutzstreifen entsprechend der vorhandenen Eigentumsverhältnisse berücksichtigt.

B. Alternativen

Ohne die Verlagerung des Betriebshofes kann eine Wohnbebauung im Römerhof-Quartier, so wie sie derzeit geplant wird, nicht realisiert werden.

C. Lösung

Begründung eines Erbbaurechts zu Gunsten der ABG unter den oben genannten Bedingungen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Zahlung von anteiligen Rodungs- und Entsorgungskosten in Höhe von ca. 21.098,70 Euro brutto. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 816.618,86 €.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Dezember 2020Sie sind hier
    MM 207Vergabe des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstücke 23/2 und 25/2 im Erbbaurecht zugunsten der ABG
    Magistratsvortrag
  2. 22. Januar 2021BB 26Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen AutobahnanbindungMagistratsbericht
  3. 9. Februar 2021OFOF 559/7Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in RödelheimOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, fraktionslos
  4. 23. Februar 2021OAOA 683Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207Anregung
  5. 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 946Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in RödelheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 7
Sitzung 45 · 19.01.2021
TO I, TOP 26
Beraten
a) Die Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 26.01.2021
TO I, TOP 22
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 51 · 28.01.2021
TO II, TOP 74
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 7
Sitzung 46 · 23.02.2021
TO I, TOP 7
Beraten
Anregung OA 683 2021 1. Die Vorlage M 207 wird so lange zurückgestellt, bis eine Antwort auf die OA 683 vorliegt. 2. Die Vorlage OF 559/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 02.03.2021
TO I, TOP 14
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 683 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (OA 683 = Vereinfachtes Verfahren)ÖkoLinX-ARL (OA 683 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (OA 683 = Vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (OA 683 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 52 · 04.03.2021
TO II, TOP 30
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 683 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFrankfurter
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

OBR 7
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO I, TOP 9
Beraten
Die Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 18.05.2021
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONIBF
Ablehnung:
BFF-BIGÖkoLinX-ARLGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 683) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und Gartenpartei (= Ablehnung) IBF (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 2 · 20.05.2021
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONIBF
Ablehnung:
BFF-BIGÖkoLinX-ARLGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und IBF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 683) sowie ÖkoLinX-ARL und Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 7
Sitzung 2 · 01.06.2021
TO I, TOP 6
Abgelehnt
Die Vorlage M 207 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
GrüneFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FDP und BFF

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