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Neugestaltung der Einmündung Hofstraße/Neue Mainzer Straße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage; Aktualisierung und Ergänzung

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 206

Betreff: Neugestaltung der Einmündung Hofstraße/Neue Mainzer Straße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage; Aktualisierung und Ergänzung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2007, § 1368 (M 241)

  1. Der vorgelegten Planung zur Neugestaltung der Einmündung Hofstraße/Neue Mainzer Straße wird entsprechend der beigefügten Planunterlage zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, die Neugestaltung der Einmündung Hofstraße/Neue Mainzer Straße auszuführen.
  2. Die Gesamtkosten von 1.554.000,- € werden bewilligt. Die Bewilligung wird auf den Betrag begrenzt, der sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
  3. Im Bereich der Mittelinsel wird ein Baum gefällt, um die Fußgängerquerung zum Maintor Areal zu errichten. Als Ausgleich werden 5 neue Bäume angepflanzt. Der Fällung wird zugestimmt.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass gegenüber den für die oben genannte Maßnahme mit Beschluss vom 01.02.2007, § 1368, bewilligten Mitteln in Höhe von 902.500,- € Mehrkosten in Höhe von 651.500,- € entstehen. Die Gesamtkosten betragen damit 1.554.000,- €.
  5. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass - im Investitionsprogramm 2010 bis 2013 für die Maßnahme Mittel in Höhe von 1.730.000,- € in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005460 bereitstehen, von denen bereits ca. 50.000,- € für Planungsleistungen verausgabt wurden. - das vorhandene Straßenbauwerk zum 31.12.2011 einen Restwert von ca. 99.000,- € hat. Beim Abbruch des vorhandenen Straßenbauwerks ist der Abgang des restlichen Anlagevermögens als einmalige Sonderabschreibung zu behandeln, - die Abrisskosten ergebniswirksam zu buchen sind. Die notwendigen Sollveränderungen erfolgen im Benehmen mit der Stadtkämmerei und - die jährlichen Folgekosten für die Neugestaltung der Einmündung Hofstraße/Neue Mainzer Straße insgesamt ca. 97.380,- € betragen. Begründung: A - Zielsetzung Die Straßenbaumaßnahme Neugestaltung der Einmündung Hofstraße/Neue Mainzer Straße umfasst die grundhafte Erneuerung der Gehwege und der Fahrbahn in Teilbereichen der Hofstraße, der Neuen Mainzer Straße und des Untermainkais. Das planerische Konzept zur Umgestaltung der Gehwege im Zuge der Neuen Mainzer Straße wird in der vorliegenden Planung fortgesetzt. Dies betrifft die bauliche Neugestaltung der Gehwege, die Begrünung, die Beleuchtung und die Straßenausstattung. Weiterer Teil der Straßenbaumaßnahme ist der Umbau und die Zusammenlegung der Lichtsignalanlagen der beiden Knotenpunkte Neue Mainzer Straße/Hofstraße und Neue Mainzer Straße/Untermainkai, dabei werden Akustiksignalisierungseinrichtungen für sehbehinderte und blinde Menschen ergänzt. Der Arbeitsplan zur "Barrierefreiheit für die Stadt Frankfurt am Main" wurde bei der Planung berücksichtigt. Mit Beschluss § 1368 vom 01.02.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung der Neugestaltung der Einmündung Hofstraße/Neue Mainzer Straße aufgrund des Vortrages des Magistrats vom 08.12.2006, M 241, zugestimmt. Die Straßenbaumaßnahme musste zurückgestellt werden, da im Zeitraum 2008 bis 2011 die öffentlichen Flächen für den Umbau und die Erweiterung der Kostüm- und Dekorationswerkstätten der Städtischen Bühnen als Baustelleneinrichtung benötigt wurden. Die Maßnahme ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Der bewilligte Mittelbedarf für die Neugestaltung der Einmündung Hofstraße/Neue Mainzer Straße hat sich gegenüber dem beschlossenen Kostenrahmen im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung insbesondere durch nicht vorhergesehene zusätzliche technische Erfordernisse, die Anpassung der Einheitspreise an die aktuelle Marktsituation und die notwendige Erweiterung des Baufeldes erhöht. Die Kostenerhöhung gliedert sich wie folgt auf: - Erweiterung des Baufeldes: Aufgrund des maroden Zustandes der Fahrbahn und des Gehwegbelages im westlichen Bereich der Hofstraße musste die Baugrenze in diesem Bereich um ca. 50 m erweitert werden. - Technische Erfordernisse: Zur Errichtung der Fußgängerquerung zum Maintor Areal, der Realisierung der Radverkehrsführung über die Kreuzung Untermainkai und zur barrierefreien Führung Sehbehinderter über die Kreuzungsbereiche muss die komplette Lichtsignalanlage in den Kreuzungsbereichen erneuert werden. - Berücksichtigung der Leitungstrassen: In den weiterführenden Planungsphasen wurde deutlich, dass die Abwasserleitung in der Neuen Mainzer Straße vor das Gebäude der Schweizer Nationale und die IKT- Leitung vom Amt für Informations- und Kommunikationstechnik im Kreuzungsbereich Neue Mainzer Straße/Untermainkai verlegt werden müssen, sodass die Zugangsschächte zu den Leitungen außerhalb der Bordführung liegen. - Anpassung der Einheitspreise an die aktuelle Marktsituation: Die Einheitspreise für die im Jahr 2006 ermittelten Kostenberechnungen mussten an die aktuelle Marktsituation angepasst werden. B - Alternativen Der vorliegende Entwurf folgt grundsätzlich dem Beschluss § 1368 vom 01.02.2007, "Neugestaltung der Einmündung Hofstraße/Neue Mainzer Straße", aufgrund des Vortrages des Magistrats vom 08.12.2006, M
  6. C - Lösung
  7. Beschreibung der bestehenden Situation: Städtebaulich bildet die Straßenkreuzung Neue Mainzer Straße/Hofstraße/Untermainkai mit ihrer Lage zwischen Untermainbrücke und Willy-Brandt-Platz einen wichtigen Eingangspunkt in den Innenstadtbereich und das Bankenviertel Frankfurts. Der Bereich wird durch die Gebäude der Credit Suisse, den Neubau der städtischen Bühnen und den sich treffenden Verkehrsstraßen geprägt. Insbesondere für Fußgänger und Radfahrer sind die nutzbaren Flächen überaus begrenzt. Insgesamt wirkt der Straßenraum sehr heterogen und unübersichtlich. Der bestehende Fahrbahnaufbau im gesamten Planungsbereich befindet sich in schlechtem Zustand. Netzrisse, Verdrückungen und Fehlstellen im Asphalt weisen auf eine ungenügende Tragfähigkeit des Gesamtaufbaues der Fahrbahn hin. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und Standsicherheit ist eine grundhafte Instandsetzung erforderlich. Die Oberfläche der Gehwege ist zurzeit mit unterschiedlichen Belagsarten versiegelt. Es wechseln sich überwiegend Betonkleinpflaster und Betonplatten in unterschiedlichen Formaten mit Asphaltbefestigungen ab. Zwickel und schmale Streifen im Bereich von Einbauten sind teilweise mit Natursteinpflaster hergestellt. Fehlstellen sind provisorisch mit Asphalt verschlossen. Eine barrierefreie Führung mobilitätseingeschränkter Menschen ist nicht vorhanden. Die Radverkehrsführung im gesamten Bereich ist unübersichtlich und teilweise nicht vorhanden. Eine optimale Ausleuchtung der Einmündung ist mit den vorhandenen Leuchten nicht erreichbar.
  8. Städtebauliche Ziele und Konzepte: Das städtebauliche Ziel der Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Neue Mainzer Straße/Hof-straße/Untermainkai ist eine Aufwertung und die Schaffung weiterer nutzbarer Flächen für Fußgänger und Radfahrer. Durch die Anknüpfung an bereits fertiggestellte Straßenabschnitte und die dort verwendeten Materialien soll eine einheitliche Gestaltung erreicht werden, die neben der Beseitigung der baulichen Mängel der Eingangssituation zur Innenstadt gerecht wird. - Beseitigung der baulichen Mängel: Die vorhandenen Fahrbahn- und Gehwegflächen sind durch Aufgrabungen, Spurrillen, Bordstein- und Plattenabsenkungen sowie durch ausgebesserte und gerissene Oberflächenbeläge stark beschädigt, sodass hier eine grundhafte Erneuerung erforderlich ist. - Neue Fußgängerquerung "Maintor": Die städtebaulichen Veränderungen im Bereich "Maintor" auf dem ehemaligen Degussa-Gelände machen eine neue Fußgängerquerung im nördlichen Bereich der Mittelinsel notwendig. Hiermit wird die Möglichkeit der direkten Überquerung der Neue Mainzer Straße für die Fußgänger, die aus der Alten Mainzer Gasse kommen, realisiert. Die Fußgängerquerung wird im Zuge dieser Maßnahme gebaut. - Erneuerung der Lichtsignalanlage: Die Lichtsignalanlagen der beiden Knotenpunkte Neue Mainzer Straße/Hofstraße und Neue Mainzer Straße/Untermainkai werden durch den Einsatz neuer Technik zu einer Anlage zusammengefasst. Einheitliche Gestaltung: Die geplante Oberflächenbefestigung, die Umsetzung des Lichtkonzeptes und die einheitliche Gestaltung der Verkehrsflächen werden analog zur abgeschlossenen Baumaßnahme "Umgestaltung der Neuen Mainzer Straße" fortgeführt. Vorgesehen ist ein Konzept in der Art, dass eine Durchgängigkeit und Gleichheit für die Verkehrsflächen entsteht, die der exponierten Lage der Neuen Mainzer Straße in Frankfurt am Main als Maintor gerecht wird. Der westliche Gehwegbereich vor dem ehemaligen Degussa-Gelände wird im Zuge der Maßnahme Neubau Maintor hergestellt. - Barrierefreiheit: Der Einbau der Leiteinrichtungen zur unbehinderten Mobilität gemäß Arbeitsplan zur "Barrierefreiheit für die Stadt Frankfurt am Main" ist Bestandteil der vorliegenden Planung. - Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Im Zuge der Maßnahme wird ein Baum gefällt, um die Fußgängerquerung "Maintor" zu realisieren. Als Ausgleich hierzu werden fünf neue straßenbegleitende Bäume gepflanzt. - Zeitplanung zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme: Die Bauzeit wird mit ca. 8 Monaten veranschlagt. Die Maßnahme soll im Anschluss an die Fertigstellung der Baumaßnahme "Neutrassierung Hausanschluss Fernwärmeleitung in der Neuen Mainzer Straße 1 (Schweizer National)" erfolgen. D - Kosten 1. lnvestitionsbedarf: Die Investitionskosten für die Neugestaltung der Einmündung Hofstraße / Neue Mainzer Straße betragen insgesamt 1.554.000,- € Im Investitionsprogramm 2010 bis 2013 stehen für die Maßnahme Mittel in Höhe von 1.730.000,00 € in der Produktgruppe13.01, Projektdefinition 5.005460 bereit. 1.730.000,- €
  9. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt 50.000,- € 2012 800.000,- € 2013 704.000,- €
  10. Folgeinvestitionen: - keine -
  11. Jahresfolgekosten: 4.1 Persönliche Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 Straßenbau: 3.300 m2 x 1,30 €/m2 4.290,- € Beleuchtung: 5,0 % x 28.100,- € 1.405,- € 4.2.2 Produktgruppe 22.9 Grün- und Freiflächen: 5,0 % x 30.100,- € 1.505,- € Summe Sachkosten 7.200,- € 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Durchschnittliche Kalkulatorische Verzinsung Produktgruppe 13.1 (4,75 % x 1.554.000,-€) / 2 36.908,- € 4.3.2 Abschreibung Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 x 1.495.800,- € 49.860,- € Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 x 28.100,- € 1.405,- € Grün- u. Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 x 30.100,- € 2.007,- € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle Summe Kapitalkosten 90.180,- € Jahresfolgekosten gesamt 97.380,- €
  12. Jahreserträge: - keine -
  13. Leistungen Dritter: - keine -
  14. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine -
  15. Sonstiges: - keine - Kostenzusammenstellung
  16. Baukosten 1.1 Straßenbauarbeiten 683.052,00 € 1.2 Maßnahmen an Anlagen 1.2.1 Amt 36 260.817,00 € 1.2.3 Amt 16 142.720,00 € 403.537,00 € 1.3 Landschaftsgärtnerische Arbeiten 25.297,00 € 1.4 Straßenbeleuchtung SRM 23.625,00 € Summe 1 Baukosten 1.135.511,00€
  17. Baunebenkosten Planung, Bauüberwachung, Gutachten etc. 169.720,00€ Summe 2 Baunebenkosten 169.720,00€ Gesamtkosten (netto) 1.305.231,00€ Gesamtkosten (brutto) gerundet 1.554.000,00€ Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 1,1 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. September 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.11.2012 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 1
Sitzung 15 · 30.10.2012
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 206 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDU2 SPDFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
1 SPD
zu 2)
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, CDU, 2 SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 2.: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 14 · 01.11.2012
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 206 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 14 · 05.11.2012
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPPiratenRömer
Ablehnung:
Freie Wähler
Sonstige:
Linke (Votum im Verkehrsausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss)

Verkehrsausschusses
Sitzung 14 · 06.11.2012
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPPiratenRömer
Ablehnung:
LinkeFreie WählerÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, einen Radstreifen von der Hofstraße nach Süden anzulegen) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 15 · 13.11.2012
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPPiratenRömer
Ablehnung:
LinkeFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, einen Radstreifen von der Hofstraße nach Süden anzulegen) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 15.11.2012
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPPiratenRömer
Ablehnung:
LinkeFreie WählerÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, einen Radstreifen von der Hofstraße nach Süden anzulegen) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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