Bebauungsplan Nr. 715 - Güterplatz/Heinrichstraße
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Vortrag des Magistrats vom 05.12.2003, M 205
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 715 - Güterplatz/Heinrichstraße
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 05.05.1994, § 2265 (M 20)
Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.1999, § 3809 (M 199)
- A 796 CDU -
- Dem im städtebaulichen Ideenwettbewerb zum ehemaligen Telenorma-Gelände mit dem ersten Preis ausgezeichneten und entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichtes überarbeiteten Bebauungskonzept wird zugestimmt (siehe Anlagen).
- Den Empfehlungen des Hochhausentwicklungsplanes (M 199 vom 13.11.1998, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.03.1999, § 3809) zur Hochhausvariante auf dem Telenorma-Gelände am Güterplatz wird damit sinngemäß gefolgt.
- Der Magistrat wird beauftragt, den bisherigen Bebauungsplanentwurf Nr. 715 – Güterplatz/Heinrichstraße so zu überarbeiten, dass die Umsetzung des oben genannten Bebauungskonzeptes planungsrechtlich ermöglicht wird. Dabei wird der Magistrat ermächtigt, den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf ohne erneute Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung öffentlich auszulegen.
- Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer und/oder den Investoren über die Übernahme von Kosten und Aufwendungen zu verhandeln, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind, und hierzu vertragliche Vereinbarungen zu schließen.
- Der Berichtspflicht des Magistrats zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.11.2000, A 796 wird mit diesem Vortrag des Magistrats nachgekommen (letzter Zwischenbericht B 514 vom 22.06.2003).
Begründung:
A. Zielsetzung
Nachdem das zu Beginn der 1990er Jahre für das ehemalige Telenorma-Gelände verfolgte Projekt des so genannten "Europahauses“ nicht umgesetzt wurde, soll nun ein neuer Ansatz für die zukünftige Nutzung und Bebauung des Grundstücks zwischen der Mainzer Landstraße und der Europaallee zum Tragen kommen.
Dabei sollen auch die inzwischen veränderten Rahmenbedingungen wie die vorgesehene Bebauung des ehemaligen Hauptgüterbahnhofes (Europaviertel) oder die Empfehlungen des Hochhausentwicklungsplanes berücksichtigt werden.
B. Alternative
In einem Ideenwettbewerb hat die Robert Bosch GmbH als Grundstückseigentümerin deshalb in Zusammenarbeit mit dem Magistrat acht Architekturbüros aus dem In- und Ausland aufgefordert, städtebauliche Konzepte für das Grundstück zu entwickeln.
Ausgangspunkt der Überlegungen waren dabei zunächst die Aussagen des bisherigen Bebauungsplanentwurfes zu Art und Maß der Nutzungen. Die darin vorgesehene Hochhausbebauung mit bis zu 60 m hohen Gebäuderiegeln entlang der Mainzer Landstraße und der Franken- bzw. Europaallee sollte hinsichtlich einer günstigeren und städtebaulich verträglicheren Verteilung der Baumassen auf dem Grundstück untersucht werden.
Aus der Vielfalt der eingegangenen Entwürfe hat das Preisgericht - unter Beteiligung von Vertretern der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirates – die Arbeit des Architekturbüros Köhler.Architekten, Frankfurt am Main mit dem ersten Preis ausgezeichnet und mit einigen wenigen Korrekturvorschlägen zur Umsetzung empfohlen.
C. Lösung
Gemeinsam mit der Robert Bosch GmbH hat der Magistrat den preisgekrönten Entwurf gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts weiterentwickelt. Ergebnis ist der in der Anlage 1 dargestellte Masterplan.
Wesentliches Kennzeichen der Planung ist die westliche Erweiterung des Güterplatzes, die den Gelenkpunkt zwischen Europaallee, Güterstraße und Hafenstraße stadträumlich geschickt neu fasst. Trotz der vergrößerten Platzfläche bleibt die Maßstäblichkeit des Güterplatzes durch ein sechsgeschossiges Gebäude an der Ecke Mainzer Landstraße / Güterstraße erhalten. Zwischen Mainzer Landstraße und der Europaallee sowie der Güterstraße entstehen neue Verbindungen und Blickbeziehungen.
Die zusätzlichen Freiflächen werden durch die bauliche Verdichtung in einem schlanken Hochhaus ermöglicht, das – vom Güterplatz betrachtet in zweiter Reihe stehend - auf einem rautenförmigen Grundriss eine Höhe von maximal 160 m erreicht. Die Planung folgt an dieser Stelle der städtebaulichen Studie zum Hochhausentwicklungsplan, die statt der beiden ursprünglich vorgesehenen, langgestreckten Hochhausscheiben ein einziges schlankes Hochhaus empfiehlt. Die sonstige Bebauung des Grundstücks erreicht bis zu sieben Geschosse und fügt sich damit in die vorhandenen Höhen der Umgebung ein.
Eine neue Erschließungsstraße für Fußgänger, Radfahrer und den Anliegerverkehr verbindet Mainzer Landstraße und Frankenallee und gliedert den Baublock. Die gewerbliche Nutzung mit ca. 94.000 m² Bruttogeschossfläche findet sich vorwiegend im östlichen Teil des Grundstücks. Vor allem im Platzbereich sind in den Erdgeschossen publikumsintensive Nutzungen wie Einzelhandel und Gastronomie vorgesehen. Im westlichen Abschnitt des Projektes sollen ca. 14.000 m² Bruttogeschossfläche für Wohnungen entstehen, die sich zum Wohnungsbestand an der Heinrichstraße orientieren. Die Erschließung der Bebauung erfolgt über die Frankenallee, die neue Erschließungsstraße sowie die Mainzer Landstraße. Die notwendigen Stellplätze werden in Tiefgaragen untergebracht.
Gemeinsame Gestaltungselemente wie Pflasterung oder Baumreihen verbinden im Entwurf den alten Teil des Güterplatzes gestalterisch mit dem neuen Teil. Die Aufenthaltsqualität im Bereich der heutigen Platzfläche soll durch die Neugestaltung mit einem Rückbau der östlichen Straße, einer leicht abgesenkte Rasenfläche sowie einer Wasserfläche am Westrand deutlich gesteigert werden.
Der Magistrat sieht den Masterplan als Grundlage für das weitere Verfahren. Der Bebauungsplanentwurf soll dabei die städtebaulichen Qualitäten der Planung sicherstellen und gleichzeitig die notwendige Flexibilität für zukünftige Anforderungen gewährleisten.
Um das Verfahren zeitlich zu straffen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren, soll der Magistrat ermächtigt werden, den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf ohne erneute Beschlussfassung öffentlich auszulegen. Dieses Vorgehen stimmt mit dem einschlägigen Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung überein, da mit diesem Magistratsvortrag ein detailliertes städtebauliches Konzept zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird, das der Bebauungsplan lediglich planungsrechtlich sichert. Der Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.
Das Bebauungskonzept greift die Empfehlung des Hochhausentwicklungsplanes (M 199 vom 13.11.1998) mit einem schlanken Hochhaus auf und stellt eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Beschlusslage zum Bebauungsplan Nr. 715 dar. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Hochhausentwicklungsplan (§ 3809 vom 18.03.1999) soll daher mit diesem Vortrag entsprechend angepasst werden.
D. Kosten
Aus der Beschlussvorlage entsteht keine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne finanzieller und haushaltsmäßiger Erfordernisse.
Der Magistrat beabsichtigt, mit der Robert Bosch GmbH einen Vertrag zur Übernahme von Folgekosten zu schließen. Hierzu gehören vor allem die notwendigen Umgestaltungen der öffentlichen Räume mit einem Schwerpunkt auf der möglichst kurzfristigen Neugestaltung des Güterplatzes.
Anlage 1 (ca. 403 KB) Anlage 2 (ca. 234 KB) Anlage 3 (ca. 306 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2000AA 796Bebauungsplan Nr. 715 - Güterplatz/HeinrichstraßeSTVV-Anfrage · CDU
- 26. Januar 2001BB 106Bebauungsplan Nr. 715 - Güterplatz/HeinrichstraßeMagistratsbericht
- 9. Februar 2001BB 131Bebauungsplan Nr. 715 - Güterplatz/HeinrichstraßeMagistratsbericht
- 20. August 2001BB 667Bebauungsplan Nr. 715 - Güterplatz/HeinrichstraßeMagistratsbericht
- 25. Januar 2002BB 96Bebauungsplan Nr. 715 - Güterplatz/HeinrichstraßeMagistratsbericht
- 22. Juli 2002BB 749Bebauungsplan Nr. 715 - Güterplatz/HeinrichstraßeMagistratsbericht
- 17. Januar 2003BB 15Bebauungsplan Nr. 715 - Güterplatz/HeinrichstraßeMagistratsbericht
- 27. Juni 2003BB 514Bebauungsplan Nr. 715 - Güterplatz/HeinrichstraßeMagistratsbericht
- 5. Dezember 2003Sie sind hierMM 205Bebauungsplan Nr. 715 - Güterplatz/HeinrichstraßeMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) E.L. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und E.L. gegen PDS und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)