Sicherung des Osthafens 2050+
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Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M 204
Betreff: Sicherung des Osthafens 2050+ Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.1997, § 728 (NR 113 und M 151) I. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem Realisierungskonzept "Hafen 2000+" im Jahre 1997 vor allen Dingen die konzeptionelle und strukturelle Entwicklung des Osthafens neu ausgerichtet wurde. Der damals im Hinblick auf notwendige Investitionen in die Hafeninfrastruktur betrachtete Zeitraum bis in die Jahre 2020 - 2025 ist bereits heute für die ansässigen Gewerbebetriebe nicht mehr ausreichend, um konkret anstehende langfristige Investitionsentscheidungen zu treffen. II. Es dient ferner zur Kenntnis, dass der Bereich des Osthafens 1 (Unterhafen) aktuell ohne einen Bebauungsplan sondern durch den Regionalen Flächennutzungsplan und das verbindliche Bauplanungsrecht als Hafengebiet gesichert ist. Trotzdem entsteht bei den Hafenanliegern durch zahlreiche Nutzungsinteressenten der auf dem Hafengelände befindlichen Industrie- und Gewerbeflächen der Eindruck, dass der Hafen einer anderen Bestimmung zugeführt werden könnte. Die in diesem Kontext geführten öffentlichen Diskussionen fördern diese Wahrnehmung. III. Um für den Hafen Frankfurt und die beteiligten Akteure Planungssicherheit zu schaffen und die wirtschaftliche Fortentwicklung anzuregen, bekennt sich die Stadt Frankfurt am Main zum Osthafenstandort mit seinen derzeit vorhandenen Industrie- und Gewerbe-flächen. IV. Zur Umsetzung dieses Bekenntnisses werden die Hafenbetriebe und die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH ermächtigt, die Laufzeiten der Miet- und Pachtverträge der Hafenanlieger langfristig abzuschließen, maximal bis in die Jahre 2050+, und die hierfür erforderliche Beschlussfassung der zuständigen Gremien über die Maßnahmen herbeizuführen.
Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Osthafen Realisierungskonzept "Hafen 2000+" hat die Stadtverordnetenversammlung 1997 die grundsätzliche Sicherung des Osthafenstandorts und der damit verbundenen Gewerbe- und Industrieflächen beschlossen. Entsprechend wurden seitdem die Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit bis max. 2030 - 2035 abgeschlossen. Ausnahmen bilden vereinzelt Erbpachtverträge mit einer längeren Laufzeit. Vorangegangen war die Aufgabe der Hafennutzungen in den Bereichen der Weseler Werft (Wohnbebauung südlich der Sonnemannstraße), der Ruhrorter Werft (südl. EZB und heutiger Hafenpark) sowie im Westhafen. Es bestehen noch der Osthafen, der am 23.05.2012 sein hundertjähriges Bestehen feierte, sowie der Gutleuthafen. Es handelt sich bei dem Osthafenareal (Anlagen 1 - 3) um ein in sich geschlossenes Industrie- und Gewerbegebiet. In diesem Gebiet sind neben den städtischen Flächen weitere Betriebe angesiedelt, deren Grundstücke sich in Privateigentum befinden. Unter anderem die Firmen Samson, UPS sowie die Kampffmeyer Mühlen. Auch diese im Umfeld des Hafens ansässigen Firmen profitieren vom Erhalt des Standortes und der damit verbundenen Standortsicherheit. Der Bereich des Osthafens ist aktuell über den Regionalen Flächennutzungsplan und das verbindliche Bauplanungsrecht in seiner Nutzungsart als Sondergebiet Hafen gesichert. Dennoch wird in der Öffentlichkeit immer mehr der Eindruck erweckt, dass nach Umwandlung des Westhafens und der Weseler Werft in Wohnnutzungen auch der Osthafen (Unterhafen) für eine entsprechende Nutzung zur Verfügung stehen könnte. Das schwindende Vertrauen der Gewerbetreibenden im Hinblick auf den langfristigen Fortbestand des Osthafens als Hafen- und Gewerbestandort hat seine Ursache nicht zuletzt in zunehmenden Begehrlichkeiten im Zusammenhang mit Wohnungsbau- und Hotelprojekten im direkten Hafenumfeld. Der Hafen Frankfurt hat eine bedeutende Rolle im Bereich der Ver- und Entsorgung der Region Frankfurt/Rhein-Main und präsentiert sich als trimodaler Logistikknotenpunkt. Eine im Oktober 2012 ermittelte Bruttowertschöpfung von etwas mehr als 1,2 Mrd. EUR durch die im Hafen ansässigen Betriebe macht die regionalwirtschaftliche Bedeutung des Hafens deutlich. Die Verkehrsträger Schiff und Bahn sind mit einer deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs, der Abgasemissionen und der Lärmbelästigung verbunden. Es ist deshalb nicht zuletzt aufgrund steigender Energiepreise langfristig mit einer weiteren Verlagerung von Güterströmen auf Wasserstraße und Schiene zu rechnen. Zukunftsweisende Investitionen sowohl in die Hafeninfrastruktur als auch in die Anlagen der ansässigen Betriebe werden in aller Regel in Zeiträumen von 30 Jahren und mehr abgeschrieben. Dies verdeutlicht, dass bereits heute weitreichende Entscheidungen erforderlich sind, um den im Hafen ansässigen Betrieben eine angemessene Planungssicherheit zu bieten. Zur Sicherung langfristiger Investitionen in die Gebäude und Anlagen der jeweiligen Anlieger und zur Stärkung des Wirtschafts- und Industriestandortes Frankfurt am Main sind langfristige Laufzeiten und ein entsprechend langer Planungshorizont notwendig. Bei einer Restlaufzeit von 10 - 20 Jahren werden von Betrieben vielfach bereits keine größeren Investitionen mehr getätigt und Verhandlungen zu Laufzeitverlängerungen aufgenommen. Eine entsprechende Willensbekundung für eine langfristige Ausgestaltung der Miet- und Pachtverträge bis zum Jahr 2050+ schafft hier Abhilfe. Weitere Erläuterungen sind der Anlage 4 zu entnehmen. Die Ausführungen der Hanseatic Transport Consultancy (HTC) erfolgen im Auftrag der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt. Die HTC hat bereits mit Datum vom 01.12.2009 eine umfassende dreiteilige Studie zum Hafen erarbeitet (http://www.hfm-frankfurt.de/entwicklungsstrategie). Auf die Ergebnisse dieser Studie konnte im Zuge einer im Oktober 2012 vereinfachten Fortschreibung entsprechend zurückgegriffen werden. B. Alternativen Für den Fall, dass kein langfristiges Bekenntnis der Stadt Frankfurt am Main zum Osthafen erfolgen sollte, besteht die Gefahr der Schwächung des Vertrauens und der Investitionsbereitschaft der Anlieger durch fortgesetzte Diskussionen über dessen Existenzberechtigung. Die notwendige Bestands- und Investitionssicherheit für die im gesamten Gebiet ansässigen Betriebe und die damit verbundene prognostizierte Weiterentwicklung wären ohne langfristige Planungsbasis nicht uneingeschränkt gewährleistet. C. Lösung Ein Beschluss zur Sicherung des Osthafens in den jetzigen Grenzen bis in die Jahre 2050+ bietet die Möglichkeit, den Hafen mit den umliegenden Gewerbe- und Industriegebieten und seinen Arbeitsplätzen zu sichern, den Hafen als Wirtschaftsfaktor zu stärken und auf dieser Basis die strukturelle Entwicklung voranzutreiben. D. Kosten keine Anlage 1-3 (ca. 1,2 MB) Anlage 4_Erlaeuterungen (ca. 132 KB) Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. November 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, LINKE., Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)