Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße zwischen nördlicher Ortseinfahrt und Deuil-La-Barre-Straße
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Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 203
Betreff: Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße zwischen nördlicher Ortseinfahrt und Deuil-La-Barre-Straße
- Der Umgestaltung des Knotenpunktes Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße wird nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 1.220.277,-- € werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.036.000,-- € in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.003616 - "Homburger Landstraße zwischen nördlicher Ortseinfahrt und Deuil-La-Barre-Straße" veranschlagt sind,
- b)die Deckung der den Ansatz übersteigenden Kosten in Höhe von 184.277,-- € aus nicht mehr benötigten Restmitteln der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001110 - "Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für die WM 2006" erfolgt,
- c)für den von der Baumaßnahme betroffenen Bereich der Homburger Landstraße kein Restbuchwert nachgewiesen ist, da das vorhandene Straßenbauwerk vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt ohne Ansetzung eines Restwerts an die Stadt Frankfurt am Main übertragen wurde,
- d)die Jahresfolgekosten in Höhe von 69.038,74 € sichergestellt sind; den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 19.216,67 € p.a. gegenüber,
- e)ein Antrag auf Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt wurde, sodass im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides mit einer Förderung in Höhe von bis zu 576.500,-- € gerechnet werden kann. Für den Fall, dass vom Zuwendungsgeber keine Mittel bewilligt werden, wird die Baumaßnahme vollständig aus dem städtischen Haushalt finanziert und durchgeführt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge der Grunderneuerung und Umgestaltung des Knotenpunktes Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße ein Eingriff in den vorhandenen Straßenbaumbestand unvermeidlich ist und ein Baum im Bereich der künftigen Anbindung des landwirtschaftlichen Weges (Gerhardsrainweg) gefällt werden muss.
- Der Baumfällung wird zugestimmt. Ein Ausgleich ist durch Pflanzung von sieben neuen Bäumen im Bereich des Kreisverkehrsplatzes vorgesehen. Begründung:
- A)Zielsetzung Die Umsetzung dieser Baumaßnahme ist als Folgemaßnahme der Umgestaltung der Homburger Landstraße zwischen Deuil-La-Barre-Straße und Urseler Weg vorgesehen. Mit dem Umbau des bestehenden Knotenpunktes Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße wird eine flüssigere und verkehrssichere Abwicklung der Verkehrsströme zwischen Nieder-Eschbach und den benachbarten Stadteilen gewährleistet. Zudem wird eine Minderung des Verkehrslärms durch eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung des Kreisverkehrs unterstützt. Gesicherte Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer sowie ausreichende Flächenangebote sowohl für den Längsverkehr als auch für wartende Fahrgäste im Bereich der Bushaltestellen sind vorgesehen. Der gemeinsame Geh- und Radweg erhält einen breiteren Querschnitt.
- B)Alternativen Keine.
- C)Lösung Der Knotenbereich Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße wird zu einem Kreisverkehr mit 32 m Außendurchmesser umgebaut. Der Kreisverkehrsplatz gewährleistet eine verkehrssichere Abwicklung der Verkehrsströme und eine bessere Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer. Im geplanten Kreisverkehr sind alle Fahrbeziehungen auch mit Lastzügen befahrbar. Es sind drei Fahrbahnteiler mit beleuchteten Fußgängerüberwegen und Furten für Radfahrer am Kreisverkehr vorgesehen. Dadurch werden sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer geschaffen. Eine Fortführung des von Bonames kommenden Zweirichtungsrad- und Gehweges ist auf der westlichen Straßenseite vorgesehen. Auf der östlichen Seite erhält der Kreisverkehr Einrichtungsradwege, die die Zufahrt in und die Ausfahrt aus der Deuil-La-Barre-Straße ermöglichen. Der Radweg auf der südlichen Seite in die Deuil-La-Barre-Straße wird mit der Furt über die Straße "An der Bornhohl" in die Fahrbahn überführt. Der gemeinsame Rad- und Gehweg wird auf der gesamten Länge mit einer Breite von 3,00 m ausgeführt. Die Fußgängerüberwege und Radwegefurten liegen 4 m von der Kreisfahrbahn abgesetzt. Der Abbiegestreifen von der Homburger Landstraße in die Deuil-La-Barre-Straße entfällt. Dadurch verringert sich der Fahrbahnquerschnitt minimal, was der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zuträglich ist. Zusätzliche Flächen werden für breitere Seitenräume gewonnen. Die bestehende Fußgängerlichtsignalanlage nördlich der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße entfällt aufgrund der Mittelinseln und Fußgängerüberwege am Kreisverkehr und wird zurückgebaut. In der Homburger Landstraße sind zwei Bushaltestellen vorhanden. Diese werden im Zuge der Maßnahme barrierefrei ausgebaut. Neben dem hier 3,00 m breiten Rad- und Gehweg wird eine 2,00 m breite Wartefläche für die Bushaltestelle "An der Bornhohl" Richtung Süden angelegt. Der Seitenraum an der Ostseite bietet mit 3,55 m Breite genügend Fläche für Gehweg und Wartehäuschen. Im Zuge der Knotenumgestaltung muss auch die Anbindung des Gerhardsrainweges, der die Fuß- und Radwegeverbindung Richtung Berner Straße herstellt, an die Homburger Landstraße verlegt werden. Dieser landwirtschaftliche Weg wird vor dem Kreisverkehr nach Osten abgeknickt und führt auf die Homburger Landstraße. Im Zuge des Baus dieser Anbindung ist ein Eingriff in den bestehenden Baumbestand erforderlich. Ein Laubbaum kann trotz Reduzierung der Straßenbreite nicht erhalten bleiben und muss gefällt werden. Die Befahrbarkeit dieser Anbindung für den landwirtschaftlichen Verkehr wird aus allen und in alle Richtungen möglich sein. Als Ausgleich werden im Rahmen der Maßnahme 7 Bäume neu gepflanzt. Es ist eine Anordnung von zahlreichen Grünflächen am Kreisfahrbahnrand vorgesehen. Die Innenfläche des Kreisverkehrs wird ebenso begrünt. Im Zuge der Ausgleichsmaßnahmen wird der stillgelegte Wegeanschluss des Gerhardsrainweges an die Homburger Landstraße zurückgebaut und begrünt. Die Trassierung bzw. Geometrie des geplanten Kreisverkehrsplatzes auf der Seite der Deuil-La-Barre-Straße berücksichtigt die bestehenden Grenzen des öffentlichen Raums. Im westlichen Bereich des künftigen Kreisverkehrsplatzes sowie für den landwirtschaftlichen Weg ist ein Grunderwerb für den öffentlichen Verkehrsraum erforderlich. Mit den Eigentümern der beiden betroffenen privaten Flächen konnte bereits eine Einigung über den Verkauf der benötigten Teilgrundstücke erzielt werden.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 1.220.277,35 € Mittel in Höhe von 1.036.000 € sind auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 8078.5200 Projektdefinition: 5.003616 enthalten. Die Deckung der restlichen Mittel in Höhe von 184.277,35 € erfolgt aus dem Konto der Maßnahme "Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für die WM 2006": Produktgruppe 16.3, Sachkonto: 8078.5200 Projektdefinition 5.001110 Mit einer Förderung der oben genannten Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird gerechnet. Hiernach kann - im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides - eine Förderung in Höhe von bis zu 576.500,00 € erwartet werden. Ein entsprechender Antrag ist gestellt. Kostenübersicht
- Baukosten 1.
- Straßenbau 23.08.2011 828.463,28 € 1.
- Lichtsignalanlagen (nur Rückbau, Amt 36) 15.08.2011 9.500,00 € 1.
- Landschaftsgärtnerische Arbeiten 23.08.2011 61.348,07 € 1.
- Straßenbeleuchtung, SRM 14.07.2011 100.744,95 € Summe Baukosten 1.000.056,30 €
- Baunebenkosten 2.
- Planung, Bauleitung, Straßenbau 23.08.2011 113.513,90 € 2.
- Planung Lichtsignalanlage (nur Rückbau) 23.08.2011 950,00 € 2.
- Planung landschaftsgärtn. Arbeiten 23.08.2011 6.134,81 € 2.
- Planung Beleuchtung, SRM 14.07.2011 13.096,84 € 2.
- Grunderwerb Schätzkosten 39.270,00 € 2.
- TV Kanaluntersuchung 05.08.2011 1.943,87 € 2.
- Baugrunduntersuchungen 22.08.2011 30.079,63 € 2.
- Kampfmittelsondierung 26.10.2011 6.902,00 € 2.
- SIGE - Koordinator 23.02.2012 5.236,00 € 2.
- Baumgutachter 12.01.2012 3.094,00 € Summe Baunebenkosten 220.221,05 € Gesamtsumme 1.220.277,35 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Folgende Kosten wurden aus Projektdefinition 5.003616 bereits verausgabt: 2011 (Planung) 30.395,16 € Noch kassenwirksam werden aus Projektdefinition 5.003616: 2012 (Planung und Bauvorbereitung) 105.604,84 € 2013 (bauliche Ausführung) 900.000,00 € aus Projektdefinition 5.001110: 2014 (Restabwicklung) 184.277,35 €
- Folgeinvestitionen: -keine-
- Jahresfolgekosten:
- a)Persönliche Ausgaben -keine-
- b)Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten Straßenbau 3.685 m2 x 1,30 €/m2 * 4.790,50 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Grün- und Freiflächen 5% x 67.482,88 € 3.374,14 € Beleuchtung (gemäß Folgekostenberechnung für die neuen Leuchten) 2.070,68 €
- Abschreibung Straßenbau BND * 30 Jahre 1/30 von 999.682,68 € 33.322,76 € Grün- und Freiflächen BND * 15 Jahre 1/15 von 67.482,88 € 4.498,86 € Beleuchtung BND * 20 Jahre 1/20 von 113.841,79 € 5.692,09 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (4,75 % / 2 * (1.220.277,35 - 576.500,00)) 15.289,71 € *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben vom 09.03.2011 Jahresfolgekosten insgesamt: 69.038,74 € Aufteilung der Jahresfolgekosten nach Produktgruppen: Produktgruppe 16.3 Straßenbau 51.055,48 € Produktgruppe 22.9 Grün- und Freiflächen 8.746,66 € Produktgruppe 16.3 Beleuchtung 9.236,60 €
- Jahreserträge: - keine -
- Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG 576.500,00 €
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine-
- Sonstiges: Das vorhandene Straßenbauwerk wurde vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt ohne Ansetzung eines Restwerts an die Stadt Frankfurt am Main übertragen. Anlage _Lageplan (ca. 779 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 02.11.2012, OA 281 Antrag vom 16.10.2012, OF 130/15 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 19.09.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2012Sie sind hierMM 203Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße zwischen nördlicher Ortseinfahrt und Deuil-La-Barre-StraßeMagistratsvortrag
- 16. Oktober 2012OFOF 130/15Kreisverkehrsplatz; Freie Oberflächengestaltung des Kreiselmittelpunktes sicher stellen.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2012OAOA 281Kreisverkehrsplatz: Freie Oberflächengestaltung des Kreiselmittelpunktes sicherstellen Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 203Anregung
- 18. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 278Kreisverkehrsplatz: Freie Oberflächengestaltung des Kreiselmittelpunktes sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); LINKE. und FDP (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. SPD und LINKE. gegen FDP und Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU, GRÜNE und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP und Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 203 und OA 281 = Annahme) NPD (M 203 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichts, OA 281 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 203 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichts, OA 281 = Prüfung und Berichterstattung)