Berufliche Schulen Berta Jourdan: Umsetzung des Schulentwicklungsplans B und Mängelbeseitigung zur Sonderbaukontrolle hier: Mehrkostenvorlage
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 24.09.2010, M 194
Betreff: Berufliche Schulen Berta Jourdan: Umsetzung des Schulentwicklungsplans B und Mängelbeseitigung zur Sonderbaukontrolle hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.09.2006, § 703 (M 172)
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Umsetzung des Schulentwicklungsplanes B, die Mängelbeseitigung zur Sonderbaukontrolle und der Neubau einer Systemgastronomie zwingend weitere Kosten anfallen werden, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von 1.648.002,33 € erforderlich machen. Die Gesamtkosten erhöhen sich dadurch auf 11.648.002,33 €.
- Es werden dementsprechend zusätzliche Mittel in Höhe von 1.648.002,33 € bewilligt. Die Verrechnung erfolgt im Produktbereich 20, Produktgruppe 20.1, Kostenstelle 400408, PSP-Elemente 5.00200.500.999.100-700, Sachkonto 80785100.
- Zur Deckung des ab 2010 erwarteten Mittelabflusses wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 ein Budgetübertrag von 1.648.000,- € vorgesehen. Es dient zur Kenntnis, dass zur Bildung dieses Budgetübertrags auf veranschlagte Mittel einer anderen Baumaßnahme, die dadurch nicht behindert wird, zurückgegriffen wurde. Über die haushaltsmäßige Beordnung der zur Bildung des Budgetübertrages herangezogenen Maßnahme ist im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogramms 2012 - 2015 zu entscheiden. Begründung: Bei der Sanierung der Beruflichen Schulen Berta Jourdan handelte es sich um eine der aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 8542 vom 27.01.2005 - Umsetzung des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen - entstandenen Maßnahmen. Im Beschluss § 8542 war vorgegeben worden, für die Maßnahmen über 250.000 € umgehend Bau- und Finanzierungsvorlagen vorzulegen, gleichzeitig war durch die Aufhebung der Elly-Heuss-Knapp-Schule zum 31.07.2006 ein sehr enger Zeitrahmen vorgegeben, da in den Schuljahren 2005/2006 und 2006/2007 bereits Bildungsgänge an die Beruflichen Schulen Berta Jourdan verlagert wurden. In der Bau- und Finanzierungsvorlage (§703 vom 14.09.2006) wird darauf hingewiesen, dass die Kostenberechnung erst nachträglich (also nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung) vervollständigt werden sollte. Aufgrund der Zielsetzung, die Maßnahme zum Schuljahresbeginn 2007/2008 fertig zu stellen, wurden parallel zur Erstellung der Kostenberechnung bereits Ausschreibungen durchgeführt, so dass die Auslagerung der Schule in eine Containeranlage bereits in den Herbstferien 2006, also sechs Wochen nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgen konnte. Durch diese sehr kurze Planungsphase, während der gleichzeitig bereits die Vorbereitungen für den schnellstmöglichen Baubeginn erfolgten, konnten nicht alle Voruntersuchungen in dem eigentlich notwendigen Maße vorgenommen werden. Ausschreibungen wurden beruhend auf einen sehr frühen Planungsstand getätigt, so dass spätere Änderungen zwangsläufig folgten. Deshalb stellte sich erst im Zuge der Durchführung der Bauarbeiten heraus, dass speziell an Decken und Abwasserleitungen Sanierungsbedarf bestand, der vorher nicht erkennbar war. Infolge von Kündigungen und Insolvenzen beauftragter Firmen kam es zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf. Die daraus resultierende Bauzeitverlängerung führte zu erheblichen Mehrkosten für die längere Standzeit der Containeranlage und der Gerüste. Außerdem entstanden Mehrkosten durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer Anfang 2007 von 16 auf 19 Prozent. Im Laufe der Bauzeit stellte sich heraus, dass die Schülerschaft der Beruflichen Schulen Berta Jourdan nicht wie in der Bau- und Finanzierungsvorlage vom 14.06.2006 den Berechnungen zugrunde gelegt auf 1.250 steigen würde, sondern auf inzwischen auf 1.604 angestiegen ist. Diese erhebliche Zunahme ist auf die Ausweitung der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung im Zuge der Sicherstellung des Rechtanspruchs der Ein- bis Dreijährigen auf einen Betreuungsplatz ab 2013 zurückzuführen. Während der Bauzeit mussten also Anpassungen an die höhere Schülerzahl und die daraus folgende Vergrößerung des Kollegiums erfolgen. Es wurden deshalb die Chemie- und Physikräume, die zunächst erhalten bleiben sollten, obwohl sie nicht mehr benötigt werden, rückgebaut, um weitere allgemeine Unterrichtsräume herzurichten. Ebenso wurde das Lehrerzimmer vergrößert.
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung: Die Sanierung wird fertig gestellt, so dass die Schule nach Abschluss der Baumaßnahme mängelfrei und für die höhere Schülerzahl geeignet ist.
- D)Kosten Die vorliegende Kostenberechung schließt ab mit:
- Investitionsbedarf 1.648.002,33 €
- Für die Fertigstellung der Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2010 1.648.002,33 € 1.648.002,33 €
- Zugehörige Folgeinvestitionen: keine
- Jahresfolgekosten:
- a)personelle Ausgaben keine
- b)Sachkosten keine
- c)Kapitalkosten 1. kalkulatorische Verzinsung 5 % 82.430 €
- Abschreibung 85.670 €
- Jahreserträge: keine
- Leistungen Dritter: keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
- Sonstiges: ./. Anlage 1 (nichtöffentlich - ca. 216 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 28.10.2010, OA 1215
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2010Sie sind hierMM 194Berufliche Schulen Berta Jourdan: Umsetzung des Schulentwicklungsplans B und Mängelbeseitigung zur Sonderbaukontrolle hier: MehrkostenvorlageMagistratsvortrag
- 28. Oktober 2010OAOA 1215Berufliche Schulen Berta Jourdan: Umsetzung des Schulentwicklungsplans.B und Mängelbeseitigung zur Sonderbaukontrolle Vortrag des Magistrats vom 24.09.2010, M.194Anregung
- 3. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 65Berufliche Schulen Berta Jourdan: Umsetzung des Schulentwicklungsplans B und Mängelbeseitigung zur Sonderbaukontrolle hier: MehrkostenvorlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. a.) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) b.) CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (M 194 = Zurückstellung) NPD (M 194 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) b) CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 194 = Annahme, OA 1215 = Ablehnung) NPD (M 194 und OA 1215 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) b) CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung), FAG (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.