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Berufliche Schulen Berta Jourdan, Adlerflychtstraße 24 - Umsetzung des Schulentwicklungsplans B und Mängelbeseitigung zur Sonderbaukontrolle

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 28.08.2006, M 172

Betreff:

Berufliche Schulen Berta Jourdan, Adlerflychtstraße 24 - Umsetzung des Schulentwicklungsplans B und Mängelbeseitigung zur Sonderbaukontrolle

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2005, § 8542 (M 227)

  1. Der Umsetzung des Schulentwicklungsplans B und der Durchführung der Mängelbeseitigung zur Sonderbaukontrolle an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan, Adlerflychtstraße 24, wird auf Basis der beigefügten Kostenberechung und Planunterlagen zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass Mittel in Höhe von 10.544.400 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. Die Kostenberechnung ist nachträglich mit nachvollziehbaren Kostenansätzen, Massenermittlungen, notwendigen Erläuterungen, Begründungen, Nachweisen und Unterlagen zu vervollständigen. Der Mittelbedarf für die Maßnahme wird auf den Betrag begrenzt, der sich aus der Prüfung des Revisionsamtes ergibt.
  3. Es dient weiter zur Kenntnis, dass im Investitionsprogramm 2005 bis 2008 für die Gesamtmaßnahme folgende Mittel enthalten sind: - Programm "Aktivierungspflichtige Bauunterhaltung (Sonderbaukontrollen) insgesamt 3.422.000 € - Programm "Umsetzung des SEP-B, Anpassung von Räumen und Ausstattung im Rahmen der Verlagerung von Berufsfeldern“ insgesamt 4.265.900 € (einschließlich der im Jahresabschluss 2004 nicht gebildeten Reste in Höhe von 1.840.664,44 €, die zur Gesamt-deckung des Vermögenshaushalt herangezogen wurden und die im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogramms 2007 bis 2010 erneut zur Verfügung gestellt werden müssen) Zur Deckung der darüber hinaus gehenden Mittel in Höhe von 2.856.500 € werden folgende in der beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung 2005 - 2008 enthaltenen Mittel herangezogen: - Für die Julius-Leber-Schule in 2006 vorgesehene Mittel aus dem Programm Aktivierungspflichtige Bauunterhaltung (Sonderbaukontrollen) in Höhe von 1.500.000 € - Für die Julius-Leber-Schule in 2006 geplante Mittel aus dem Programm Sanierung von Schultoiletten in Höhe von 306.500 € - In den Jahren 2007 und 2008 noch nicht verfügte Mittel aus der Pauschale zur Realisierung von dringenden Bauvorhaben. Die Sanierung der Julius-Leber-Schule kann aufgrund der damit verbundenen AuslagerungsNotwendigkeiten erst nach Abschluss der Sanierungen des Gebäudes Lange Straße 25/29 als künftiger Standort der Friedrich-Stoltze-Schule realisiert werden. Erst nach Auszug der Friedrich-Stoltze-Schule kann der Standort Seilerstraße 36 saniert werden. Die restlichen Mittel aus der Pauschale zur Realisierung von dringenden Bauvorhaben in Höhe von 1.050.000 €, die ursprünglich für die Erweiterung der Carl-Schurz-Schule vorgesehen waren, werden zur Deckung herangezogen, da dieser Betrag die Finanzierung des Projekts Carl-Schurz-Schule in Höhe von 2.152.000 € nicht abdeckt. Die Gesamtkosten für die Erweiterung der Carl-Schurz-Schule wurden im Investitionsprogramm 2007 – 2010 entsprechend angemeldet. Die Weiterplanung wird dadurch nicht beeinträchtigt.
  4. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Investitionshaushalts aus Krediten. Es ist beabsichtigt, die ursprünglich vorgesehenen Teilprojekte zu einer Gesamtmaßnahme zusammenzufassen, die in der Produktgruppe 20.3, auf dem Sachkonto 40/4.955100 Berufliche Schulen Berta Jourdan – Sanierung und Erweiterung verrechnet wird. Die an anderer Stelle veranschlagten Mittel werden dorthin transferiert. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass wenn im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogramms 2007 – 2010 Aufstockungen des Programms "Umsetzung des SEP-B, Anpassung von Räumen und Ausstattung im Rahmen der Verlagerung von Berufsfeldern“ und gesonderte Mittel für die im Zuge der Gesamtmaßnahme vorgesehenen aktivierungspflichtigen Bauunterhaltungsmaßnahmen, die nicht durch die Sonderbaukontrolle veranlasst sind, vorgesehen werden, die in Ziffer 3 beschriebenen Deckungen nicht im dargestellten Umfang in Anspruch genommen werden.
  5. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2006 3.000.000 € 1.500.000 € 2007 7.544.400 € 4.500.000 € 2008 4.044.400 € 2009 500.000 €
  6. Mit der Baumaßnahme wird in den Herbstferien 2006 begonnen. Begründung:
    • A)Zielsetzung Gemäß den Festlegungen im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 8542 vom 27.01.2005 zur Umsetzung des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen (SEP-
    • B)erhalten die Beruflichen Schulen Berta Jourdan folgende zusätzliche Schülergruppen, für die bauliche Maßnahmen erforderlich sind: Zehn Klassen für Jugendliche in Werkstätten für Behinderte (WfB, jetzt: Berufsschule für Menschen mit Behinderung) werden bereits seit Schuljahresbeginn 2005/2006 in zwei neu gestalteten Unterrichtsräumen an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan unterrichtet. Im Rahmen der Durchführung der Mängelbeseitigung zur Sonderbaukontrolle muss nun beachtet werden, dass das Rettungskonzept für das gesamte Schulgelände barrierefrei im Sinne des § 3 HessBGG sein muss und bei der Umsetzung des SEP-B ist die Schaffung eines gemeinsamen Lern- und Lebensfeld für Menschen mit und ohne Behinderung gemäß § 6 HessBGG in den Beruflichen Schulen Berta Jourdan zu fördern ist. Dadurch sind erheblich höhere Mittel für die Durchführung der Sonderbaukontrolle erforderlich, als zuvor geschätzt wurde. Zwei Klassen im Bildungsgang Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt (EIBE) werden von der Heinrich- von-Stephan- Schule übernommen. Für diese Klassen wird in zwei Räumen eine Holzwerkstatt eingerichtet. Das Interieur wurde aus der aufgelösten Heinrich-von-Stephan-Schule übernommen, die baulichen Voraussetzungen müssen jetzt an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan geschaffen werden. Die Ausbildungsberufe Hauswirtschafterin und Hauswirtschaftshelferin werden von der Elly-Heuss-Knapp-Schule an die Beruflichen Schulen Berta Jourdan verlagert. Dies führt neben den Raumanforderungen im Küchenbereich aus den bereits bestehenden Ausbildungsgängen an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan dazu, dass die vorhandene Küchenkapazität nicht mehr ausreicht. Da für den Unterricht im hauswirtschaftlichen Bereich die vorhandenen Lehrküchen vom Ausstattungsstandard her ausreichend sind, aber für den sich technisch schnell weiterentwickelnden Fachbereich Systemgastronomie nicht mehr dem von den Schulabgänger aufnehmenden Betrieben verlangten Standard entsprechen, ist ein Neubau eines Unterrichtsbereiches Systemgastronomie erforderlich. Dieser neue Raumbedarf und dessen erforderliche qualitative Ausstattung wurde bei der ursprünglichen Aufstellung des Berufsschulentwicklungsplanes noch nicht erkannt. Die Berufsfachschule auf mittlerem Abschluss aufbauend (Assistentenberufe) Fachrichtung Systemgastronomie verbleibt mit zwei Vollzeitklassen an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan. Der Unterricht im Ausbildungsberuf Staatlich geprüfter Assistent in der Systemgastronomie erfordert Fachräume, die in Bezug auf die Ausbildungsinhalte aus dem Infektionsschutzgesetz, dem Lebensmittelbedarfsgegenständegesetz, der Lebensmittelhygiene-Verordnung und dem Produkthaftungsgesetz dem HACCP - Standard (Hazard analysis critical control points) entsprechen. Die Unterrichtsräume müssen außerdem dem Standard eines modernen Betriebsrestaurants entsprechen, so dass Frontcooking den Schwerpunkt der Ausbildung bildet. Die Schülerinnen und Schüler des Ausbildungsbereiches Systemgastronomie werden als zentralen Inhalt ihrer vollzeitschulischen Ausbildung an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan ein modernes Betriebsrestaurant im neu zu errichtenden Unterrichtsbereich Systemgastronomie betreiben. Kunden sind die übrigen Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen Berta Jourdan inclusive der Schülerinnen und Schüler der Berufsschule für Menschen mit Behinderung. Deren Verpflegung ist ebenfalls Teil der Ausbildung im Bereich Systemgastronomie. Insgesamt steigert sich die Schülerzahl der Beruflichen Schulen Berta Jourdan auf 1.250 Schülerinnen und Schüler, davon 800 in vollzeitschulischen Ausbildungsgängen. Daraus resultiert zusätzlicher Fachraum- und Ausstattungsbedarf in den Unterrichtsbereichen Gestalten, Musik, Biologie und EDV sowie Bedarf an einer größeren Bibliothek und einem Multifunktionsraum. Dieser Raumbedarf lässt sich im bestehenden Gebäude darstellen. Um die Maßnahmen aus der Umsetzung des SEP-B im Gebäude der Beruflichen Schulen Berta Jourdan durchführen zu können, ist es zwingend erforderlich, die sehr umfangreiche Mängelbeseitigung aus der Sonderbaukontrolle gleichzeitig durchzuführen.
    • B)Alternativen Keine
    • C)Lösung Die Umsetzung des Schulentwicklungsplans B und die Durchführung der Mängelbeseitigung zur Sonderbaukontrolle an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan, Adlerflychtstraße 24, wird auf Basis der beigefügten Pläne durchgeführt. Zur Durchführung der Arbeiten bei laufendem Schulbetrieb ist es erforderlich, einen Teil des Unterrichts auszulagern. Da das Gebäude der Beruflichen Schulen Berta Jourdan aus zwei Gebäuderiegeln besteht, kann die Sanierung in zwei Bauabschnitten erfolgen. Die Hälfte der Klassenräume wird in eine Containeranlage auf dem Schulhof ausgelagert, die Fachräume werden in den gerade nicht bearbeiteten Gebäuderiegel verlagert. Um die Fertigstellung zum Ende der Sommerferien 2007 zu ermöglichen, muss die Aufstellung der dreistöckigen Containeranlage vor den Herbstferien 2006 und der Umzug der Schule in den Herbstferien 2006 erfolgen. Um den Raumbedarf an Lehrküchen während der Sanierung sicherzustellen, kann im Schuljahr 2006/2007 die Lehrküche der nahegelegenen Fürstenbergerschule von den Beruflichen Schulen Berta Jourdan mitgenutzt werden.
    • D)Kosten Die vorliegende B+F – Vorlage schließt ab mit
  7. Investitionsbedarf 10.544.400 € 2. zugehörige Folgekosten: Keine
  8. Jahresfolgekosten:
    • a)personelle Folgekosten Keine
    • b)sächliche Folgekosten 174.899,61 €
    • c)Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung: 527.220 € Abschreibung: 457.430 € Kapitalkosten insgesamt 984.650 €
  9. Jahreserträge Keine
  10. Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine Anlage Baubeschreib ung (nichtöffentlich - ca. 538 KB) Anlage Gesam tkostenuebersicht (nichtöffentlich - ca. 106 KB) Anlage Kostendeckbl att (nichtöffentlich - ca. 127 KB) Anlage Plaene (ca. 197 KB) Anlage Raumprogramm (ca. 157 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. August 2006 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.09.2006 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 3 · 04.09.2006
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 172 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 3 · 04.09.2006
TO I, TOP 42
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF

OBR 3
Sitzung 5 · 07.09.2006
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 172 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 4 · 12.09.2006
TO I, TOP 39
Angenommen
a) Der Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlage M 172 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird aufgehoben. b) Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
REP (M 172 = Annahme)ÖkoLinX/E.L. (M 172 = Annahme)NPD (M 172 = Enthaltung)
zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX/E.L. (M 172 = Annahme) NPD (M 172 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 5 · 14.09.2006
TO II, TOP 65
Angenommen
Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGREPÖkoLinX/E.L.
Enthaltung:
BFFNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG REP und ÖkoLinX/E.L.; BFF und NPD (= Enthaltung)

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