Verkauf von Hafenbahngelände im Stadtteil Seckbach zwischen Flinschstraße und Gwinnerstraße an die Firma REmain GmbH & Co. KG
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Verkauf des Hafenbahngeländes im Stadtteil Seckbach an die Firma REmain GmbH & Co. KG vor. Dies geschieht, um eine zusammenhängende Fläche für den Bau eines Rechenzentrums zu schaffen. Der Verkauf wird als wirtschaftlich vorteilhaft erachtet, da eine Eigennutzung durch die Hafenbahn nicht mehr stattfindet.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Flinschstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
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Neues zu Flinschstraße per E-MailBeschlussvorschlag
Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: | Firma REmain GmbH &Co.KG | Solmsstraße 38 60486 Frankfurt am Main Grundstück: | Gemarkung Seckbach, Flur 41, Flurstück 182/8, Teilfläche von ca. 900 m² Kaufpreis: | EUR 225.000,00 (EUR 250,00 / m², ggf. abzüglich Kosten für Altlasten) Besondere Bedingungen: | Haftungsausschluss für die Beschaffenheit der Grundstücke Kosten und Steuern: | zu Lasten des Käufers Verrechnung: | Sondervermögen Hafen-und Marktbetriebe, Produktgruppe 36.02 | Einnahmen des Vermögensplans
Begründung
A. Zielsetzung
Der Käufer (Tochter der Mainova AG) hat die Grundstücke Mergenthalerstraße 12 und Gwinnerstraße 5-7 (in der Plananlage jeweils grün umrandet) erworben, um dort ein Rechenzentrum zu errichten. Das Hafenbahngelände (rot umrandet) liegt zwischen den beiden Grundstücken. Der Käufer beabsichtigt dieses ebenfalls zu erwerben, um über ein zusammenhängendes Grundstück zu verfügen.
Eine Eigennutzung durch die Hafenbahn und Hafenbahnverkehr findet an dieser Liegenschaft nicht mehr statt, die Veräußerung ist deshalb nach Abwägung aller relevanten Interessen wirtschaftlich erstrebenswert.
Die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe hat dem Verkauf des Grundstücks in ihrer Sitzung am 13.07.2022 zugestimmt (BK-Beschluss Nr. 8/2022).
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Die Käuferin beabsichtigt mit dem Kauf die ihr zwischen ihren Betriebsgrundstücken (grün umrandet) angrenzende Fläche (rot umrandet) in ihr Betriebsgelände zu integrieren, um eine optimale wirtschaftliche Ausnutzung ihres Betriebes auf Dauer zu gewährleisten. Auf den Nachbargrundstücken ist die Errichtung eines Rechenzentrums vorgesehen. Das zu verkaufende Grundstück selber wird nicht bebaut und soll als Frischluftschneise erhalten bleiben.
Der ermittelte Kaufpreis von EUR 250,00 / m² ist marktüblich im Sinne der Grundstücksmitteilung der EU-Kommission vom 10.07.1997 (ABl. Nr. C 209, S. 0003-0005). Dies wurde fachlich überprüft durch ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses für die Stadt Frankfurt am Main. Dieses Gutachten geht von einem niedrigeren Kaufpreis von € 210,-/ m² aus, da das Grundstück als Grünfläche vorgesehen und deshalb nicht bebaubar ist.
Ein Altlastengutachten wird noch eingeholt. Sollten Altlasten festgestellt werden, wird auf Grundlage eines Gutachtens eine angemessene Minderung des Kaufpreises vorgenommen.
Die endgültige Vermessung der Fläche steht noch aus. Hierdurch können sich ebenfalls geringfügige Abweichungen ergeben.
Um zukünftig Abwärmeleitungen (unter anderem zur Nutzung von Abwärme von Rechenzentren) verlegen zu können, ist ein Leitungsrecht vorzusehen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Käuferin übernimmt sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung.
Anlage _Lageplan (ca. 285 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Januar 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.03.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)