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Sanierungsmaßnahme Frankfurt am Main - Ostendstraße - Erweiterung des Sanierungsgebietes im Bereich .Ruhrorter Werft.

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 01.09.2006, M 179

Betreff: Sanierungsmaßnahme Frankfurt am Main - Ostendstraße - Erweiterung des Sanierungsgebietes im Bereich "Ruhrorter Werft" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.06.2003, § 5464 (M 77)

  1. Das Sanierungsgebiet "Ostendstraße" wird um die nachfolgend aufgeführte, in Anlage 1 dargestellten Fläche "Ruhrorter Werft" erweitert. Die Fläche wird im Norden begrenzt von der Grundstücksgrenze des EZB-Grundstückes (ehem. Großmarkthalle) und der Eyssenstraße, dem Main im Süden, der Grenze des Sanierungsgebietes im Westen und den östlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 61/1 und 61/2 im Osten. Die Fläche umfasst die Flurstücke 61/1, 61/2, 60 und 123 aus Flur 414, sowie Flurstück 71 und Teile des Flurstückes 57/13 aus Flur
  2. Die Fläche hat eine Größe von ca. 15.300 qm und ist dem Betriebsvermögen der HFM Hafen Frankfurt Managementgesellschaft mbH zugeordnet. Sie wird zurzeit - mit Ausnahme des provisorischen Cafés - nicht genutzt. Die exakte Größe der Fläche kann erst nach der Vermessung ermittelt werden.
  3. Die beigefügte Satzung - Anlage 2 - über die förmliche Festlegung der Erweiterungsfläche zum Sanierungsgebiet "Ostendstraße" wird gemäß § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, den Sanierungsträgervertrag mit der Deutschen Bau- und Grundstücks-AG, BauGrund, vom 14.03.2000 zu ergänzen. Begründung: A. Zielsetzung Das Sanierungsgebiet "Ostendstraße" wurde mit Bekanntgabe der Satzung am 17.02.1987 förmlich festgelegt. Seit der Aufhebung der Sanierungssatzung für das Teilgebiet "Heiligkreuzgasse" am 16.02.1999 und der ersten Erweiterung vom 15.07.2003 (Satzungsveröffentlichung) um die Teilfläche Oskar-von-Miller-Straße 51 umfasst die Fläche des Sanierungsgebietes ca. 13,6 ha. Zu Beginn der Sanierung erwarb die Stadt die zentralen Grundstücke, die neu geordnet werden sollten. Im Laufe der Sanierungsdurchführung wurden auf diesen Flächen Betriebsverlagerungen, Abbruchmaßnahmen und zum Teil Altlastensanierungen durchgeführt. Anschließend wurden neu zugeschnittene Baugrundstücke an private Investoren veräußert. Die Wohnungsbauprojekte im Sanierungsgebiet sowie die Büro- und Schulungsgebäude (z.B. das Bildungszentrum Ostend) sind mittlerweile zum größten Teil hergestellt. Darüber hinaus wurden Grün- und Freiflächen, unter anderem die Weseler Werft, angelegt. Seit Mitte März 2000 ist die Deutsche Bau- und Grundstücks-AG, BauGrund, als treuhänderischer Sanierungsträger im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main im Sanierungsgebiet tätig und unterstützt die Stadt bei allen Maßnahmen. Die Erweiterung des Sanierungsgebietes um die aufgeführte Teilfläche entspricht dem übergeordneten Sanierungsziel für das Ostend, öffentliche Grün- und Freiflächen zu schaffen, das Mainufer aufzuwerten und damit den Freizeit- und Erholungswert im Stadtteil zu erhöhen. Die Erweiterungsfläche liegt innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 830 und soll als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Sie bildet die Fortsetzung des Mainuferparks in Verlängerung der bereits hergestellten Grün- und Freifläche "Weseler Werft". Auf der Erweiterungsfläche befinden sich zwei Kräne und zwei Hochbahnen, die als Denkmale stillgelegt, gesichert und instand gesetzt werden sollen. Ähnlich dem Erhalt eines der älteren Kräne auf der Weseler Werft sollen die Krananlagen der "Ruhrorter Werft" als Erinnerungsobjekte an die frühere Nutzung als Hafengelände erhalten bleiben. Mit der Erweiterung des Sanierungsgebietes um die Fläche der "Ruhrorter Werft" soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Grünfläche und die Krananlagen zeitnah hergestellt werden. B. Alternativen Keine C. Lösung Für die förmliche Festlegung der aufgeführten Erweiterungsfläche als Ergänzung des Sanierungsgebietes "Ostendstraße" sind folgende Verfahren zu berücksichtigen bzw. durchzuführen:
    • a)Erörterung gemäß § 140 Nr. 5 BauGB Über die Erweiterungsfläche wurden mehrere Erörterungsgespräche mit der HFM Hafen Frankfurt Managementgesellschaft mbH geführt. Mit Schreiben vom 23.03.2005 hat die HFM Hafen Frankfurt Managementgesellschaft mbH die Erweiterungsfläche dem Grünflächenamt im Vorgriff auf eine abschließende Grundstücksbeordnung zur sofortigen Nutzung überlassen. Weiterhin wurden Erörterungsgespräche mit der EZB als betroffene Nachbarin geführt. Es wurde der Wunsch geäußert, dass die Flächen der "Ruhrorter Werft" zur Baustellenlogistik für den Neubau der EZB genutzt werden könnten. Zu diesem Wunsch wurden entsprechende Alternativen angeboten. Da die Stadt zudem in ständigem Kontakt mit der EZB steht, ist davon auszugehen, dass das Ziel der Herrichtung der öffentlichen Grünfläche durch diesen Wunsch nicht unmöglich wird.
    • b)Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger gemäß § 139 BauGB Ein Beteiligungsverfahren gemäß § 139 BauGB zur Erweiterung des Sanierungsgebietes ist nicht erforderlich, da sich die Fläche im Eigentum der Stadt bzw. der HFM Hafen Frankfurt Managementgesellschaft mbH befindet, die Grundzüge des Sanierungsverfahrens nicht berührt werden und den Sanierungszielen entsprochen wird, den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Erörterungsgespräche gegeben wurde.
    • c)Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB Gemäß § 141 Abs. 2 BauGB kann von den vorbereitenden Untersuchungen abgesehen werden, wenn hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen. Für die förmliche Festlegung der Erweiterungsfläche sind die Beurteilungskriterien ausreichend, da der Stadt Frankfurt am Main entsprechende Grundlagen vorliegen und im Laufe der Durchführung der Sanierung genügend Erkenntnisse gewonnen wurden.
    • d)Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Satzung Ist gemäß Anlage 2 Bestandteil dieses Beschlusses.
    • e)Ergänzung des Sanierungsträgervertrages mit BauGrund vom 14.03.2000 Die Ermächtigung des Magistrats hierzu ist ebenfalls Bestandteil des Beschlusses.
    • f)Bekanntmachung der Satzung Erfolgt entsprechend Anlage 2 gemäß § 143 Abs. 1 BauGB. D. Kosten Die geschätzten Kosten für die Herstellung der öffentlichen Grünfläche betragen ca. 2,2 Mio. €. In dieser Summe sind Kosten für die Restaurierung der Krananlagen, Kosten für die Beseitigung von Bodenverunreinigungen, Kosten für die Anlage der Grünfläche einschließlich Beleuchtung, sowie die erforderlichen Planungskosten und die Mehrwertsteuer enthalten. Der entstehende Finanzierungsbedarf wird aus dem Treuhandvermögen gedeckt. Mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ist abgestimmt, dass eine Erweiterung des Sanierungsgebietes unter der Maßgabe erfolgen kann, dass keine zusätzlichen Fördermittel von Seiten des Landes eingesetzt und die Kosten für die Maßnahmen aus der laufenden Sanierungsmaßnahme bzw. durch Rückflüsse (Verkaufserlöse und Ausgleichsbeträge) finanziert werden. Durch die Erweiterung des Sanierungsgebietes entsteht dem Haushalt der Stadt kein zusätzlicher Finanzierungsbedarf. Anlage 1 (ca. 820 KB) Anlage 2 (ca. 17 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 1. September 2006 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.11.2006 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 4 · 25.09.2006
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 179 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinke.wasgFDPFAGBFFREPNPD
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)

OBR 4
Sitzung 5 · 26.09.2006
TO I, TOP 33
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 179 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 4 · 28.09.2006
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 179 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 5 · 10.10.2006
TO I, TOP 34
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 179 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 6 · 12.10.2006
TO II, TOP 46
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 179 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

OBR 4
Sitzung 6 · 31.10.2006
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 179 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 6 · 14.11.2006
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 179 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFFREPNPDÖkoLinX/E.L.
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 7 · 16.11.2006
TO II, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 179 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFFREPNPDÖkoLinX/E.L.
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L.

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