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Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.09.2016, M 174

Betreff: Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2012, § 2036 (M 135)

  1. Die in der Anlage beigefügte Satzung des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wird beschlossen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Satzungsänderung im Umlaufverfahren gem. § 6 der Geschäftsordnung für die Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main zugestimmt hat. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5308 vom 15.05.2003 (M 37) ist der § 4 Absatz 5 zur sogenannten Vermögensbindung in der seit 01.01.1999 gültigen Betriebssatzung gestrichen worden. Das Finanzamt hat in einem gesonderten Bescheid gemäß §§ 60a Abgabenordnung (AO) festzustellen, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen der §§ 51 ff. AO eingehalten werden. Die aktuelle Satzung enthält den zwischenzeitlich durch gesetzliche Änderungen wieder notwendigen Passus nicht und wurde daher aus formellen Gründen vom Finanzamt beanstandet. Da dies zu einer Nichtanerkennung der Gemeinnützigkeit führen könnte, ist der § 4 um den notwendigen Absatz 5 zu ergänzen. B. Alternativen Keine C. Lösung Die Betriebssatzung ist im § 4 "Gemeinnützigkeit" um den folgenden Absatz 5 zu ergänzen: Bei der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Frankfurt am Main, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. D. Kosten Keine Anlage 1_Satzungstext (ca. 51 KB) Anlage 2_Synopse (ca. 22 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. September 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.11.2016 im Jugendhilfeausschusses angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 5 · 10.11.2016
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 6 · 15.11.2016
TO II, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 8 · 17.11.2016
TO II, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 36 · 28.11.2016
TO I, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 174 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 748,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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