Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 19.09.2016, M 174
Betreff: Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2012, § 2036 (M 135)
- Die in der Anlage beigefügte Satzung des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wird beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Satzungsänderung im Umlaufverfahren gem. § 6 der Geschäftsordnung für die Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main zugestimmt hat. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5308 vom 15.05.2003 (M 37) ist der § 4 Absatz 5 zur sogenannten Vermögensbindung in der seit 01.01.1999 gültigen Betriebssatzung gestrichen worden. Das Finanzamt hat in einem gesonderten Bescheid gemäß §§ 60a Abgabenordnung (AO) festzustellen, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen der §§ 51 ff. AO eingehalten werden. Die aktuelle Satzung enthält den zwischenzeitlich durch gesetzliche Änderungen wieder notwendigen Passus nicht und wurde daher aus formellen Gründen vom Finanzamt beanstandet. Da dies zu einer Nichtanerkennung der Gemeinnützigkeit führen könnte, ist der § 4 um den notwendigen Absatz 5 zu ergänzen. B. Alternativen Keine C. Lösung Die Betriebssatzung ist im § 4 "Gemeinnützigkeit" um den folgenden Absatz 5 zu ergänzen: Bei der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Frankfurt am Main, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. D. Kosten Keine Anlage 1_Satzungstext (ca. 51 KB) Anlage 2_Synopse (ca. 22 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. September 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.11.2016 im Jugendhilfeausschusses angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.