Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 04.06.2012, M 135
Betreff: Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2009, § 5359 (M 226) Die in der Anlage beigefügte Satzung des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wird beschlossen.
Begründung: A. Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß § 5 Nr. 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) zuständig für die Zustimmung zu Erfolg gefährdenden Mehraufwendungen und zu Mehrausgaben nach Maßgabe des § 16 Abs. 3 EigBGes und des § 17 Abs. 8 EigBGes. Im § 17 Abs. 8, Satz 3 EigBGes wird gefordert, dass Mehrausgaben für das Einzelvorhaben im Vermögensplan, die einen in der Betriebssatzung festzusetzenden Betrag überschreiten, der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen. In der aktuellen Betriebssatzung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe findet sich keine entsprechende Festsetzung eines Betrags für Mehrkosten von Einzelvorhaben des Vermögensplans, bei dessen Überschreitung eine Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich wäre. Der bisherige allgemeine Verweis in § 8 der Betriebssatzung auf die sinngemäße Anwendung der allgemeinen Anordnungen und Richtlinien des Magistrats für die gesamte Stadtverwaltung ist nicht ausreichend. B. Alternativen keine C. Lösung Der § 8 der Betriebssatzung wird entsprechend der Regelung über die Zustimmung bei Mehrkosten für Investitionsmaßnahmen in den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main (vgl. unter Ziffer 1.2.5 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften) ergänzt. Demnach obliegt der Stadtverordnetenversammlung insbesondere die Zustimmung zu Mehrausgaben nach Maßgabe des § 17 Abs. 8 Eigenbetriebsgesetz, sofern die genehmigten Gesamtaufwendungen für eine Maßnahme um 10%, mindestens jedoch um den Betrag von € 500.000 (brutto) überschritten werden. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 27.03.2012 einer Änderung der Satzung zugestimmt. D. Kosten keine Anlage 1 (ca. 30 KB) Anlage 2 (ca. 10 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Juni 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.09.2012 im Jugendhilfeausschusses angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP; FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.