Änderung der Betriebssatzung des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 28.11.2008, M 226
Betreff: Änderung der Betriebssatzung des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.06.2008, § 4107 (M 85) Die in der Anlage beigefügte Satzung des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird beschlossen.
Begründung: A Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 19.06.2008 (§ 4107) zur Gründung des Betriebes Städtische Kitas Frankfurt am Main mit Wirkung zum 01.01.2008 den Magistrat beauftragt, die Satzung für den Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main anzupassen. B Alternativen keine C Lösung Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 05. Mai 2008 unter dem Vorbehalt einer Beschlussfassung zur Gründung des Betriebes Städtische Kitas Frankfurt am Main durch die Stadtverordnetenversammlung der folgenden Änderung der Satzung zugestimmt. Die Betriebssatzung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird wie folgt geändert: In der Präambel wird der Absatz 2 Satz 1 wie folgt geändert: Die in der "Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main" zusammengefassten städtischen Dienste und Einrichtungen der Jugendhilfe werden in Geschäftsbereichen organisiert. In der Präambel wird im Absatz 4 hinter den Worten ". .städtischen Ämtern," das Wort "Betrieben" eingefügt. Im § 4 Absatz 1 werden die Worte "Kinderkrippen" gestrichen. Im § 12 Absatz 3 wird das Wort "haushaltsrechtlich" durch das Wort "wirtschaftlich" ersetzt. Im § 12 Absatz 3 werden hinter die Worte "hat die Betriebsleitung die Stadtkämmerei" die Worte "und das Referat Beteiligungen" eingefügt. Der Absatz 4 im § 12 ist entbehrlich und wird gestrichen. Im § 12 erhalten die Absätze 5, 6 und 7 die fortlaufenden Nummern 4, 5 und 6. D Kosten keine Anlage 1 (ca. 30 KB) Anlage 2 (ca. 26 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. November 2008 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.01.2009 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Änderungen erst ab dem 01.02.2009 in Kraft treten); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Änderungen erst ab dem 01.02.2009 in Kraft treten); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und REP gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Änderungen erst ab dem 01.02.2009 in Kraft treten); BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)