Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bestellung eines Erbbaurechts an Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Ginnheim, Flur 12, Nr. 38/4 und 38/5 (Sportanlage am Dornbusch) für den Turn- und Sportverein Makkabi e. V.

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Westendstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Westendstraße per E-Mail

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 07.09.2018, M 160

Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Ginnheim, Flur 12, Nr. 38/4 und 38/5 (Sportanlage am Dornbusch) für den Turn- und Sportverein Makkabi e. V. I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: Turn- und Sportverein Makkabi 1965 e.V. Westendstraße 43, 60325 Frankfurt am Main

Erbbaugrundstück: Gemarkung Ginnheim, Bezirk 44, Flur 12, Flurstücke 38/5 und 38/4

Teilflächen von zusammen ca. 20.360 m2 (in den beiliegen- den Plänen umrandet) Erbbauzweck: Umgestaltung und Erweiterung des Vereinsgeländes sowie Errichtung eines Vereinsheims Erbbauzeit: 60 Jahre

Erbbauzins: 1,00 €/m2, somit ca. 20.360,00 € jährlich. Maßgebend ist das amtliche Vermessungsergebnis. Anpassung: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung in der Regel alle fünf Jahre nach dem Verbraucherpreisindex). Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesboden schutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art.

Besondere Bedingungen: Eventuell im Erbbaugrundstück verlegte Ver- und Ent- sorgungsleitungen sind grundbuchlich zu sichern. Der Stadt steht für den Fall der Veräußerung des Erbbau- rechts in jedem Fall das Vorkaufsrecht im Sinne der §§ 504 ff. und 1094 ff. BGB zu. Die Errichtung eines Gebäudes ist in Passivhausbauweise durchzuführen. Falls dies aus baulichen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, sollte das zu errichtende Gebäude eine um 30% bessere Energieeffizienz aufweisen, als dies in der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden (EnEV) vorgegeben ist, d.h. es soll eine Unterschreitung der EnEV um 30% erreicht werden. Kosten und Steuern: Kosten und Steuern des Erbbauvertrages und seiner Durchführung, insbesondere der Vermessungskosten, Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Gerichtskosten sowie alle Erschließungskosten und Anliegergebühren gehen zu Lasten des TuS Makkabi.

Verrechnung: Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten II. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert um den Sportplatz 20,00 €/m2 für sonstige Flächen, die als Gemeinbedarfsflächen genutzt werden, beträgt. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht in Folge einer erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertminderung in Höhe von 117.622 € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung führt. IV. Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.

Begründung: Der TuS Makkabi strebt derzeit die Umgestaltung und Erweiterung seines von der Stadt Frankfurt am Main gepachteten Vereinsgeländes an. Neben neuen Kunst- und Naturrasenplätzen soll ein neues Vereinsheim entstehen. Hierfür möchte der TuS Makkabi ein Erbbaurecht für eine Fläche von ca. 20.360 m2 begründen. Ein Teil dieser Fläche (Teilfläche aus 38/5, in den beiliegenden Plänen blau umrandet) befindet sich derzeit noch im Eigentum der ABG Frankfurt Holding und wird von dieser im Tausch gegen eine Fläche aus dem Grundstück 38/4 (rot umrandet) erworben. Die restliche Fläche steht bereits im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Der Bodenrichtwert beträgt in diesem Bereich 20,00 €/m2. Das Erbbaurecht wird zu dem für Sport-flächen üblichen Mindesterbbauzins von 1,00 €/m2 jährlich vergeben. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit von 60 Jahren und bezogen auf die Teilfläche aus dem Grundstück ein Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 786.999,51 €. Die Vergabe im Erbbaurecht ist damit für die Stadt Frankfurt am Main wirtschaftlich vorteilhaft. Sie ermöglicht darüber hinaus dem TuS Makkabi eine höhere Ausnutzung des Vereinsgeländes und einen Ausbau der Angebote des Vereins. Anlage _Plaene (ca. 1,5 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. September 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.11.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 9
Sitzung 26 · 25.10.2018
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 26 · 06.11.2018
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 160 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 08.11.2018
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 160 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen