Bestellung eines Erbbaurechts an Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Ginnheim, Flur 12, Nr. 38/4 und 38/5 (Sportanlage am Dornbusch) für den Turn- und Sportverein Makkabi e. V.
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Vortrag des Magistrats vom 07.09.2018, M 160
Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Ginnheim, Flur 12, Nr. 38/4 und 38/5 (Sportanlage am Dornbusch) für den Turn- und Sportverein Makkabi e. V. I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: Turn- und Sportverein Makkabi 1965 e.V. Westendstraße 43, 60325 Frankfurt am Main
Erbbaugrundstück: Gemarkung Ginnheim, Bezirk 44, Flur 12, Flurstücke 38/5 und 38/4
Teilflächen von zusammen ca. 20.360 m2 (in den beiliegen- den Plänen umrandet) Erbbauzweck: Umgestaltung und Erweiterung des Vereinsgeländes sowie Errichtung eines Vereinsheims Erbbauzeit: 60 Jahre
Erbbauzins: 1,00 €/m2, somit ca. 20.360,00 € jährlich. Maßgebend ist das amtliche Vermessungsergebnis. Anpassung: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung in der Regel alle fünf Jahre nach dem Verbraucherpreisindex). Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesboden schutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art.
Besondere Bedingungen: Eventuell im Erbbaugrundstück verlegte Ver- und Ent- sorgungsleitungen sind grundbuchlich zu sichern. Der Stadt steht für den Fall der Veräußerung des Erbbau- rechts in jedem Fall das Vorkaufsrecht im Sinne der §§ 504 ff. und 1094 ff. BGB zu. Die Errichtung eines Gebäudes ist in Passivhausbauweise durchzuführen. Falls dies aus baulichen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, sollte das zu errichtende Gebäude eine um 30% bessere Energieeffizienz aufweisen, als dies in der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden (EnEV) vorgegeben ist, d.h. es soll eine Unterschreitung der EnEV um 30% erreicht werden. Kosten und Steuern: Kosten und Steuern des Erbbauvertrages und seiner Durchführung, insbesondere der Vermessungskosten, Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Gerichtskosten sowie alle Erschließungskosten und Anliegergebühren gehen zu Lasten des TuS Makkabi.
Verrechnung: Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten II. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert um den Sportplatz 20,00 €/m2 für sonstige Flächen, die als Gemeinbedarfsflächen genutzt werden, beträgt. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht in Folge einer erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertminderung in Höhe von 117.622 € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung führt. IV. Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
Begründung: Der TuS Makkabi strebt derzeit die Umgestaltung und Erweiterung seines von der Stadt Frankfurt am Main gepachteten Vereinsgeländes an. Neben neuen Kunst- und Naturrasenplätzen soll ein neues Vereinsheim entstehen. Hierfür möchte der TuS Makkabi ein Erbbaurecht für eine Fläche von ca. 20.360 m2 begründen. Ein Teil dieser Fläche (Teilfläche aus 38/5, in den beiliegenden Plänen blau umrandet) befindet sich derzeit noch im Eigentum der ABG Frankfurt Holding und wird von dieser im Tausch gegen eine Fläche aus dem Grundstück 38/4 (rot umrandet) erworben. Die restliche Fläche steht bereits im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Der Bodenrichtwert beträgt in diesem Bereich 20,00 €/m2. Das Erbbaurecht wird zu dem für Sport-flächen üblichen Mindesterbbauzins von 1,00 €/m2 jährlich vergeben. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit von 60 Jahren und bezogen auf die Teilfläche aus dem Grundstück ein Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 786.999,51 €. Die Vergabe im Erbbaurecht ist damit für die Stadt Frankfurt am Main wirtschaftlich vorteilhaft. Sie ermöglicht darüber hinaus dem TuS Makkabi eine höhere Ausnutzung des Vereinsgeländes und einen Ausbau der Angebote des Vereins. Anlage _Plaene (ca. 1,5 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. September 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.11.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung)