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BW022g - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die grundhafte Erneuerung der Brücke BW022g im Zuge der Camberger Straße wird vorgeschlagen, um die Tragfähigkeit und Verkehrssicherheit des Bauwerks wiederherzustellen. Die Maßnahme ist aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes und der Gefährdung des Bahnverkehrs dringend erforderlich. Die Investitionskosten belaufen sich auf 5,42 Millionen Euro, und die Finanzierung der Jahresfolgekosten wird die zukünftigen Haushalte belasten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der grundhaften Erneuerung des BW022g wird nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 5.420 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)die grundhafte Erneuerung des BW022g "Brücke im Zuge der Camberger Straße" Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015 - 2019 ist (M 61) und aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes hohe Priorität hat;
    • b)für die Maßnahme Mittel in Höhe von 5.420 T€ in der Projektdefinition 5.002663 Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke zur Verfügung stehen;
    • c)für Planung und Bauvorbereitung bereits Mittel in Höhe von rd. 101 T€ verausgabt wurden;
    • d)die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtenden Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen;
    • e)für die Baumaßnahme ein Antrag zur Gewährung einer Landeszuwendung nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (MobFö
    • G)gestellt wurde; eine Förderungszusage wurde noch nicht erteilt;
    • f)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 177 T€ zukünftige Haushalte belasten.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Brücke BW022g überführt die Camberger Straße (G 2011, Baubezirk West) über die 3 nördlichsten Bahngleise der Bahnanlagen westlich des Hauptbahnhofs in Frankfurt am Main.

Bei dem Überbau handelt es sich um eine 1-Feld-Spannbetonfertigteilplatte ohne Ortbetonergänzung. Die 17 Fertigteile des Überbaus wurden zur Leichterung mit Verdrängungsrohren hergestellt.

Die Stützweite beträgt nach den Bestandsunterlagen 22,40 m, die lichte Weite beträgt 21,20 m. Entsprechend örtlichem Aufmaß wurde eine veränderliche lichte Weite von 21,13 m (Ost) ... 21,70 m (West) festgestellt.

Die lichte Höhe im Bereich der DB-Gleise beträgt ca. 5,90 bis 6,20 m, im Bereich der südlich geführten Zufahrt zum Stellwerk "Pfauf" beträgt die lichte Höhe ca. 4,70 m bis 5,07 m.

Der Überbau ist auf kastenförmigen Widerlagern aufgelagert. Die längsfeste Lagerung (WL Nord) erfolgte über Hartbleilager mit zusätzlich eingebauten Dollen. Als längsverschiebliche Lager wurden auf dem WL Süd Neopren- Lager als linienförmige Auflagerung eingebaut. Als Übergangskonstruktion wurden seinerzeit Neoprenprofile eingebaut, die mit Kunstharz vergossen wurden.

Das vorhandene Bauwerk weist folgende wesentliche Kennwerte auf:

interne Bauwerks-Nr.:BW022g
Stützweite:22,40 m
Statisches System:1-Feld-Platte mit Hohlkörpern,
gelenkig Breite zw. den Gesimsen:14,00 m (ohne
Berührungsschutz) Kreuzungswinkel:ca. 100 gon
Konstruktionshöhe:0,75 m

Die letzte Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (Hauptprüfung 2011 H) ergab eine Zustandsnote von 3,4. Der Zustandsbericht von 2014 hat das analoge Ergebnis.

Der Überbau weist danach folgende wesentliche Schäden und Mängel auf:

  • Querrisse an der Unterseite, teilweise mit Aussinterungen und hohlklingend
  • Betonabplatzungen mit freiliegender rostender Bewehrung an der Unterseite
  • defekte Abdichtung, Durchfeuchtungen mit Aussinterungen an der Unterseite
  • Kappen gerissen und hohlklingend
  • senkrechte Gesimsflächen mit Betonabplatzungen mit freiliegender rostender Bewehrung

Die Widerlager weisen folgende wesentliche Schäden und Mängel auf:

  • vereinzelt Betonabplatzungen
  • mehrfach Risse bis 0,2 mm, vereinzelt Risse bis 1 mm
  • mehrfach Abplatzungen mit freiliegender rostender Bewehrung
  • Hohlstellen mit Rissbildung
  • Aussinterungen, Auswaschungen und Abplatzungen im Sockelbereich
  • defekte Raumfugen
  • Auflagerbänke durchfeuchtet
  • Beleuchtung am südlichen WL defekt

Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Tragfähigkeit und der Verkehrssicherheit des Bauwerks entsprechend den aktuellen Vorschriften und Anforderungen bei einer möglichst hohen Dauerhaftigkeit unter Bewertung der wirtschaftlichen Randbedingungen.

B. Alternativen

Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes und der Gefährdung des Bahnverkehrs, gibt es zur grundhaften Erneuerung und Instandsetzung der Brücke keine Alternative. Ein ersatzloser Rückbau ist wegen des Erhalts der Wegeverbindung nicht möglich.

C. Lösung

Eine Nachrechnung aus 2015 ergab, dass das Bestandsbauwerk die aktuell geltenden technischen Anforderungen an eine Brückenklasse 30/30 nicht erfüllt. Eine Erneuerung des Überbaus sowie eine Sanierung der Unterbauten wird erforderlich.

Als Einstufungsziel wird dabei Brückenklasse 60/30 nach DIN 1072 zugrunde gelegt. Dies entspricht der Einstufung der südlich im gleichen Straßenzug anschließenden Bauwerke 22 h, 22 i, 22 k und 22 l, die 2018 / 2019, bzw. 2023 instandgesetzt wurden. Diese Einstufung deckt die auf der Straße aktuell vorliegende Verkehrsbelastung ab.

Die Lösung besteht in einer Überbauerneuerung unter Beibehaltung der Bestandswiderlager. Dies ist die wirtschaftlichste Maßnahme hinsichtlich:

  • geringere Herstellungskosten
  • geringere Lebenszykluskosten

- geringere Aufwendungen für die Instandhaltung / Instandsetzung

- höhere zu erwartenden Lebensdauer des Überbaus

  • höhere Tragfähigkeit des Überbaus entsprechend den aktuellen Bemessungsvorschriften

(Eurocode DIN EN 1991-2)

  • einfacher Lagerwechsel mit Pressenansatzpunkten
  • geringere Bauzeit (Vollsperrung der Camberger Straße)
  • bessere Anpassungsmöglichkeit der Straßengradiente
  • größere Bauhöhe für den Überbau = robusteres Bauwerk möglich

Dieser Ansatz ist lediglich hinsichtlich der Dauerhaftigkeit der bestehen bleibenden, instand zu setzenden Unterbauten geringfügig eingeschränkt. Dies ließe sich jedoch nur durch einen kompletten Ersatzneubau einschließlich der Widerlager verbessern.

Diese Variante wurde nicht separat ausgewertet, weil offensichtlich ist, dass die hohen Mehrkosten für den Ersatz der Widerlager (insbesondere in Anbetracht der Einschränkungen aus dem Bahnverkehr) den Zugewinn in keiner Weise rechtfertigen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

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1. Investitionsbedarf5.420.000,00 €
Kostenübersicht
Investitionskosten5.419.650,00 €
1. Baukosten
1.1 Brückenbauarbeiten3.200.000,00 €
1.2 Straßenbauarbeiten251.000,00 €
1.3
Beleuchtung113.800,00 €
Summe Baukosten (Brutto, 19% MwSt.)3.564.800,00 €
2.
Baunebenkosten
2.1 Planungskosten Bau930.000,00 €
2.2 Bauüberwachung174.000,00 €
2.3 Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordination11.250,00 €
2.4 Prüfstatiker29.600,00 €
2.5 Bauoberleitung47.000,00 €
2.6 Baufeldfreimachung (IKT, SRM)375.000,00 €
2.7 Sicherung Bahnbetrieb288.000,00 €
Summe
Baunebenkosten1.854.850,00 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Bisher verausgabt in Produktgruppe 16.03, Kontengruppe 60, 61 und 67 - 69
Stand 30.06.2023101.079,68 €
20231.600.000,00 €
20243.400.350,00 €
2025318.570,32 €
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
-keine-
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
-keine-
b)
Sachkosten
1.
Bauunterhaltungskosten
Brückenbau 5.054.850 € * 1,00%)50.548,50 €
Straßenbau 1.390 m² * 1,30 €/m²)1.807,00 €
Beleuchtung
(Folgekosten werden im Rahmen des
Vertrages über die
Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet)
Summe
Bauunterhaltungskosten:52.355,50 €
2.
Abschreibung (jährlich)
Brückenbau BND *
70 Jahre*² (1/70) von 5.054.850 €72.212,14 €
Straßenbau BND * 30 Jahre*² (1/30)8.366,67 €
Beleuchtung BND * 20 Jahre*² (1/20)5.690,00 €
BND = betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer
*²
AfA-Tabellen der Stadt Frankfurt
Summe Abschreibung:86.268,81 €
c) Kapitalkosten
1,45 % /
2* (5.419.650 € - 101,079,68 €)38.559,63 €
(Zinssatz gem. Rundmail vom 22.07.2022 zum Haushalt 2023)
Summe Jahresfolgekosten (Summe a, b, c)177.183,94 €
Summe Jahresfolgekosten gerundet auf volle T€177.000,00 €

5. Jahreserträge:

-keine-

6. Leistungen Dritter:

-keine-

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

-keine-

8. Sonstiges:

-keine-

Anlage _Bauwerksplan_Blatt_1_1 (ca. 1 MB) Anlage _Bauwerksplan_Blatt_2 (ca. 707 KB) Anlage _Uebersichtskarte (ca. 193 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. September 2023Sie sind hier
    MM 159BW022g - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    Magistratsvortrag
  2. 11. Oktober 2023NRNR 776Brückenerneuerung Camberger Straße: FördermittelSTVV-Antrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 52
Angenommen
Der Vorlage M 159 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeÖkoLinX-ARLBFFDie Partei
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 21 · 16.10.2023
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 159 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 776 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Enthaltung:
FRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Enthaltung:
FRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; FRAKTION (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 24 · 31.10.2023
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 776 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUBFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (M 159 und NR 776 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 776) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 159 und NR 776 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 02.11.2023
TO II, TOP 42
Angenommen
1. Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 776 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Ablehnung:
CDUBFF-BIG
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 776) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)

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