Umgestaltung der Seehofstraße zwischen Gerbermühlestraße und Offenbacher Landstraße - Vorplanungsvorlage
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- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157
Betreff: Umgestaltung der Seehofstraße zwischen Gerbermühlestraße und Offenbacher Landstraße - Vorplanungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.2013, § 3787 (M 148)
- Der Vorplanung zur Umgestaltung der Seehofstraße zwischen Gerbermühlstraße und Offenbacher Landstraße wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, sobald die hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen; b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/GVFG), und ggf. entsprechende Anträge zu stellen; c) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Umsetzung der Maßnahme der Gesamtinvestitionsbedarf auf 7.810.000,- € (brutto) geschätzt wird; b) die zur weiterführenden Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 1.000.000,- € im Haushalt 2017 für 2017 veranschlagt sind und bereits Planungskosten in Höhe von 69.000,- € (brutto) verausgabt wurden. Begründung: A Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013, § 3787 (M 148), wurde der Aufweitung der Eisenbahnüberführung über die Seehofstraße im Zuge des Ersatzneubaus durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) zugestimmt. Gemäß Punkt 5 des o. g. Magistratsvortrages M 148/2013 ist der Magistrat beauftragt, für die Einrichtung eines Zweirichtungsverkehrs in der Seehofstraße eine Vorplanung zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. B Alternativen Keine. Für den städtischen Anteil der Brückenbaumaßnahme wurde im September 2011 ein Antrag auf Förderung nach GVFG gestellt. Der GVFG Vorsorgebescheid liegt mit Datum vom 13.07.2012 vor. Hiernach ist eine Förderung unter der Maßgabe möglich, dass die Stadt den skizzierten zweistreifigen Ausbau der Seehofstraße vom Knotenpunkt Siemensstraße/Gerbermühlstraße bis zur Offenbacher Landstraße für einen Zweirichtungsverkehr zu einem späteren Zeitpunkt realisieren wird. Ohne die bedarfsgerechte Umgestaltung der Seehofstraße ist die Förderfähigkeit des städtischen Anteils der Eisenbahnüberführung (EÜ) infrage gestellt. C Lösung Das Brückenbauwerk über die Seehofstraße in Frankfurt-Sachsenhausen wurde erneuert und die lichte Weite auf 26,00 m vergrößert, was dem Maß der vorhandenen Breite des öffentlichen Straßenraumes der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Gerbermühlstraße entspricht. Die Vorplanung für den Straßenraum sieht einen zweistreifigen Ausbau der Seehofstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und dem Knotenpunkt Siemensstraße/Gerbermühlstraße für eine Zweirichtungsführung des Kfz-Verkehrs, beidseitigen Gehwegen und Radverkehrsanlagen sowie einen gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr genutzten Straßenbahnkörper in Mittellage bis zur Heisterstraße vor. Die Straßenbahnhaltestelle "Heister-/Seehofstraße" wird für beide Fahrtrichtungen in der Seehofstraße angeordnet. Die Leistungsfähigkeit der geplanten Knoten wurde auf der Grundlage aktueller Prognosedaten überprüft. Der Knotenpunkt Seehofstraße/Offenbacher Landstraße wird als Kreisverkehrsplatz ausgebildet. Die Fläche wird dadurch enger und übersichtlicher gefasst, was eine erhebliche Verbesserung für den Fuß- und den Radverkehr bedeutet. Aufgrund der daraus resultierenden Gleisverschiebung wurde die Straßenbahnhaltestelle "Mühlberg" in die Planung mit aufgenommen. In der Offenbacher Landstraße auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Mühlberg" ist eine Halteposition für die Buslinie 46 eingeplant. Zur Anbindung des Oberräder Fußweges wird auf der nordöstlichen Seite der Offenbacher Landstraße ab der Straßenbahnhaltestelle "Mühlberg" ein Zweirichtungsradweg angeordnet. Der vorhandene Baumbestand kann weitgehend erhalten werden und wird durch Neupflanzungen in Teilbereichen ergänzt. Dem ruhenden Verkehr stehen zwischen der Straßenbahnhaltestelle und der Gerbermühlstraße beidseitig Längsparkstreifen und im Bereich der EÜ beidseitig Parkstreifen in Schrägaufstellung zur Verfügung. D Kosten Die Gesamtkosten (brutto) für die bauliche Umsetzung der Maßnahme werden auf 7.810.000,- € geschätzt und setzen sich wie folgt zusammen: Nr. Kostengruppe Einzelkosten 1. Baustelleneinrichtung 496.061,50 € 2. Abbrucharbeiten 433.255,00 € 3. Verkehrsflächen 1.854.535,00 € 4. Signalanlagen 360.000,00 € 5. Gleisanlagen 2.297.500,00 € 6. Ausstattung 15.325,00 € 7. Unvorhergesehenes 248.030,75 € Baukosten netto 5.704.707,25 € Baunebenkosten 15 v.H. 855.706,09 € Baukosten gesamt netto 6.560.413,34 € Mehrwertsteuer 19 v.H. 1.246.478,53 € Baukosten brutto 7.806.891,87 € Baukosten brutto gerundet 7.810.000,00 € Für die Arbeiten an den Gleisanlagen sowie eine Kostenbeteiligung ist eine Abstimmung mit der VGF erforderlich. Anlage 1_Lageplan (ca. 8,2 MB) Anlage 2_Querschnitte (ca. 399 KB) Anlage 3_Deckblatt (ca. 1,8 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 15.09.2017, OA 186 Antrag vom 29.08.2017, OF 575/5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2017Sie sind hierMM 157Umgestaltung der Seehofstraße zwischen Gerbermühlestraße und Offenbacher Landstraße - VorplanungsvorlageMagistratsvortrag
- 29. August 2017OFOF 575/5Umgestaltung der Seehofstraße hier: Ausreichende Breite von Rad- und Fußwegen unter der Brücke berücksichtigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2017OAOA 186Umgestaltung der Seehofstraße hier: Ausreichende Breite von Rad- und Fußwegen unter der Brücke berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157Anregung
- 20. November 2017STST 2237Umgestaltung der Seehofstraße hier: Ausreichende Breite von Rad- und Fußwegen unter der Brücke berücksichtigenStellungnahme
- 14. Juni 2021OFOF 118/5Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juli 2021VV 93Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße?Anfrage
- 15. November 2021STST 2062Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße?Stellungnahme
- 25. Januar 2022OFOF 327/5Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Februar 2022OMOM 1715Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher LandstraßeDirektanregung
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 252 WochenSTST 1440Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 186) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts und OA 186) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 186) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 157 = Ablehnung, OA 186 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts und OA 186), BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 186) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)