Verkauf von Hafenbahngelände im Stadtteil Seckbach zwischen Friesstraße und Kruppstraße an die Firma Equinix (Germany) GmbH
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Vortrag des Magistrats vom 07.09.2015, M 148
Betreff: Verkauf von Hafenbahngelände im Stadtteil Seckbach zwischen Friesstraße und Kruppstraße an die Firma Equinix (Germany) GmbH Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlange wird zugestimmt: Käufer: Equinix (Germany) GmbH Taubenstraße 7-9, 60313 Frankfurt am Main
Grundstück: Gemarkung Seckbach, Flur 40, Flurstück 5/1 tlw. Teilfläche von 1.960 m2,
Werterstattung: 411.600,00 EUR (EUR/m2 210,00 €) Besondere Bedingungen: Haftungsausschluss für die Beschaffenheit der Grundstücke Kosten und Steuern: zu Lasten des Käufers inkl. der Vermessungskosten Verrechnung: Sondervermögen Hafenbetriebe, Produktgruppe 36.02 Einnahmen des Vermögensplans
Begründung: Der Käufer beabsichtigt, zur Sicherung seines Betriebsstandortes Frankfurt am Main die von seinem Betriebsgrundstück umschlossene Fläche in sein Betriebsgelände zu integrieren, um eine optimale wirtschaftliche Ausnutzung seines Betriebes zu gewährleisten (s. Lageplan). Die Fläche war bereits seit über 10 Jahren für Zwecke der Sicherstellung der Feuerwehrumfahrung von der Fa. Equinix angemietet. Eine Eigennutzung durch die Hafenbahn und Hafenbahnverkehr findet an der o.g. Liegenschaft nicht mehr statt. Die Veräußerung ist deshalb nach Abwägung aller relevanten Interessen wirtschaftlich erstrebenswert. Der ermittelte Kaufpreis von 210,- EUR/m2 ist marktüblich im Sinne der Grundstücksmitteilung der EU-Kommission vom 10.07.1997 (ABl. Nr. C 209, S. 0003-0005). Dies wurde fachlich überprüft. Durch ein Bodengutachten wurden keine relevanten Bodenverunreinigungen ermittelt. Eine weitere Anpassung des Kaufpreises ist daher nicht vorgesehen. Der Käufer übernimmt sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung, einschließlich anfallender Vermessungskosten. Die Betriebskommission der Hafenbetriebe hat dem Verkauf des Grundstücks in ihrer Sitzung am 06.07.2015 zugestimmt. Anlage _Lageplan (ca. 358 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. September 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.10.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)