Grundstückszufahrt Wilhelm-Fay-Straße 23 hier: Baumfällvorlage
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 18.07.2016, M 144
Betreff: Grundstückszufahrt Wilhelm-Fay-Straße 23 hier: Baumfällvorlage
- Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Herstellung einer Grundstückszufahrt ein Eingriff in den Straßenbaumbestand unvermeidlich ist. Es muss ein Baum gefällt werden, und zwar: Baumkatasternummer 124, Silberlinde (Tilia tomentosa), Stammumfang 34 cm
- Der Baumfällung wird zugestimmt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass - der Baumwert des zu fällenden Baumes gemäß Wertberechnung 2.792,- Euro beträgt und - Ausgleich und Ersatz gemäß der städtischen Verfahrensregelung vorgesehen sind. Begründung: Dem Amt für Straßenbau und Erschließung liegt ein Antrag für eine Grundstückszufahrt zu der Liegenschaft Wilhelm-Fay-Straße 23 vor. Im Bereich der geplanten Zufahrt stehen in Reihenstellung zwei Bäume auf öffentlichem Grund. Die Bäume weisen einen zu geringen Abstand zueinander auf, um die Zufahrt anforderungsgerecht umsetzen zu können. Des Weiteren sind diese Bäume Teil einer Baumreihe, die sich entlang der Straße auf der gesamten Länge, die das Grundstück an der Straße anliegt, befindet. Daher ist ein Eingriff in den bestehenden Baumbestand unumgänglich. Während der westlich an der Zufahrt gelegene Baum erhalten werden kann, ist eine Fällung des östlich gelegenen Baumes (Silberlinde, Baum Nr. 124, Stammumfang 34 cm, Baumhöhe ca. 7 m) unvermeidlich. Aufgrund seines Alters von 12 Jahren ist eine Verpflanzung nicht mehr möglich. Der Wert des Baumes ist vom zuständigen Fachamt mit 2.792,- Euro ermittelt worden. In einer noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und dem Fachamt wird die Werterstattung und Neupflanzung geregelt. Anlage 1 (ca. 140 KB) Anlage 2 (ca. 63 KB) Anlage 3 (ca. 58 KB) Anlage 4 (ca. 93 KB) Anlage 5 (ca. 53 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 04.08.2016, NR 74
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juli 2016Sie sind hierMM 144Grundstückszufahrt Wilhelm-Fay-Straße 23 hier: BaumfällvorlageMagistratsvortrag
- 4. August 2016NRNR 74BaumfällungSTVV-Antrag · AfD
- 4. August 2016AA 64BaumfällungSTVV-Anfrage · AfD
- 7. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 265BaumfällungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme)