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Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbH

Vorlagentyp: M
53 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.07.2010, M 140

Betreff: Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbH Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6321 (M 106)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die DomRömer GmbH als 100%ige städtische Tochtergesellschaft gegründet wurde, um die Entwicklung und Bebauung des Dom-Römer-Areals einschließlich der auf dem sog. Archäologischen Garten entstehenden öffentlichen Bauten durchzuführen und zu koordinieren. Nach derzeitigem Planungsstand beträgt das Investitionsvolumen rd. 104 Mio. EUR.
  2. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main zur Finanzierung der Investitionskosten eine modifizierte Ausfallbürgschaft bis zu einem Betrag von 60 Mio. EUR übernimmt.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet wegen der Bürgschaftsübernahme jeweils eine gesonderte Vorlage. Diese wird - im Hinblick auf die aufzuführenden Darlehenskonditionen - vertraulich sein.
  4. Der Beschluss wird der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zugeleitet. Begründung: Um die Entwicklung und Bebauung des Dom-Römer-Areals einschließlich der auf dem sog. Archäologischen Garten entstehenden öffentlichen Bauten durchzuführen und zu koordinieren hat die Stadt Frankfurt am Main, mit dem Stadtverordnetenbeschluss § 6321 vom 09.07.2009, die DomRömer GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft gegründet. Die notwendigen Investitionskosten werden teilweise von der DomRömer GmbH durch Kreditaufnahmen finanziert, für die die Stadt Frankfurt am Main eine Bürgschaft übernehmen wird. Die Finanzierung wird zeitlich auf das Bestehen der Gesellschaft ausgestaltet. Diese Bürgschaftsübernahme ist beihilferechtlich zulässig, da sich die DomRömer GmbH nicht in finanziellen Schwierigkeiten befindet und sich die Bürgschaft auf die anteilige Fremdfinanzierung der vorgenannten Baumaßnahme beschränkt; die konkret aufzunehmenden Bürgschaftstranchen im Rahmen dieses Grundsatzbeschlusses werden hinsichtlich Höchstbetrag und Laufzeit begrenzt sein. Weiterhin zahlt die DomRömer GmbH der Stadt Frankfurt eine angemessene jährliche Garantieprämie für die Übernahme der Bürgschaft, die sich aufgrund der Bonitätseinstufung der DomRömer GmbH auf aktuell 0,34% des verbürgten Kreditbetrages beläuft. Weitere Bearbeitungsgebühren werden nicht erhoben. Da die DomRömer GmbH mit einer Aufgabe von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut wird, ist die Verbürgung von 100% des ausstehenden Kreditbetrags möglich. Die Voraussetzungen für die Übernahme der Bürgschaft nach § 114k Abs. 2 HGO werden erfüllt. Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.Nebenvorlage: Antrag vom 02.08.2010, NR 1934

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juli 2010Sie sind hier
    MM 140Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbH
    Magistratsvortrag
  2. 2. August 2010AA 1271Ausfallbürgschaft zugunsten der DomRömer GmbHSTVV-Anfrage · FAG
  3. 2. August 2010NRNR 1934Ausfallbürgschaft zugunsten der DomRömer GmbHSTVV-Antrag · FAG
  4. 10. September 2010BB 605Ausfallbürgschaft zugunsten der DomRömer GmbHMagistratsbericht
  5. 25. Juli 2011Antwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 307Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbHMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 31.08.2010
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1934 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
REP (NR 1934 = Annahme)NPD (M 140 = Annahme, NR 1934 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeFAG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG^(= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 1934 = Annahme) NPD (M 140 = Annahme, NR 1934 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 02.09.2010
TO II, TOP 39
Angenommen
1. Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1934 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie WählerNPD
Ablehnung:
LinkeFAGÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie WählerNPD
Ablehnung:
LinkeFAGREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen LINKE., FAG, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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