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Ausfallbürgschaft zugunsten der DomRömer GmbH

Vorlagentyp: AFAG
53 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 02.08.2010, A 1271

Betreff: Ausfallbürgschaft zugunsten der DomRömer GmbH Mit der Vorlage M 140 vom 19.07.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 60 Mio Euro zugunsten der Dom-Römer GmbH. Zur Begründung wird unter Bezugnahme auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009, § 6321 (M 106) ausgeführt, dass die DomRömer GmbH als 100%ige städtische Tochtergesellschaft gegründet wurde, um die Entwicklung und Bebauung des Dom-Römer-Areals einschließlich der auf dem sog. Archäologischen Garten entstehenden öffentlichen Bauten durchzuführen und zu koordinieren. Das Investitionsvolumen wird "nach derzeitigem Planungsstand" mit ca. 104 Mio Euro angegeben, die Höhe der Ausfallbürgschaft mit bis zu 60 Mio Euro. Nicht erkennbar ist, wie sich diese Beträge zusammensetzen bzw. kalkuliert wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie errechnet sich das Investitionsvolumen von 104 Mio Euro ?
  2. Wie errechnet sich der Betrag für die Ausfallbürgschaft vom 60 Mio Euro ?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juli 2010MM 140Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbHMagistratsvortrag
  2. 2. August 2010Sie sind hier
    AA 1271Ausfallbürgschaft zugunsten der DomRömer GmbH
    STVV-Anfrage · FAG
  3. 10. September 2010BB 605Ausfallbürgschaft zugunsten der DomRömer GmbHMagistratsbericht
  4. 25. Juli 2011Antwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 307Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbHMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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