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Benennung eines Platzes im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg) in „Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz“

Vorlagentyp: M
3 Stationen im Verfahren1 SitzungAbgelehnt
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 29.07.2013, M 122

Betreff: Benennung eines Platzes im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg) in "Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz" Vorgang: Beschl. d. OBR 12 vom 15.03.2013, § 2907 (M 264) I. Der Beschluss des Ortsbeirats 12, § 2907, vom 15.03.2013 wird aufgehoben.

Begründung: Der Beschluss des Ortsbeirats 12 vom 15.03.2013 (§ 2907), den bisher unbenannten Platz (Nr. 8514), östlich der Altenhöferallee, zwischen Johann-Beyer-Weg und Magda-Spiegel-Weg, nicht in "Hans-Erl-Platz", sondern in "Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz" zu benennen, kann nicht umgesetzt werden.

  1. Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. ist eine Benennung nach Personen grundsätzlich erst fünf Jahre nach deren Tod zulässig. Ewald Heinrich von Kleist ist am 08.03.2013 verstorben, so dass eine Benennung erst im Jahr 2018 möglich ist. Intention der Regelung ist, dass erst nach einer gewissen Zeit nach dem Tod einer Person, die in Frankfurt a.M., aber auch in vielen anderen Städten, mit fünf Jahren festgelegt wurde, dessen Lebenswerk objektiv gewürdigt werden kann. Zweifel an den Verdiensten von Ewald Heinrich von Kleist sollen damit nicht zum Ausdruck gebracht werden. Unabhängig von der oben genannten Frist sind vor der beabsichtigten Benennung einer Straße oder eines Platzes nach Personen möglichst nahe Angehörige zu hören, soweit dies mit vertretbarem Aufwand erreichbar ist.
  2. Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung soll darüber hinaus jeder Straßenname in Frankfurt a.M. nur einmal vorkommen. Wiederholungen sind nur zulässig, wenn die Straßen in unmittelbarer Nachbarschaft liegen und unterschiedliche Bezeichnungen (Straße, Platz, Weg, Allee) haben. Eine Benennung dieses Platzes nach Ewald Heinrich von Kleist sollte daher wegen der Verwechslungsmöglichkeit mit der seit 1879 im Nordend bestehenden "Kleiststraße" nicht in der vorgesehenen Form realisiert werden. Bei der Orientierung mit Hilfe des Straßennamens liegt das Hauptaugenmerk auf dem prägenden Begriff, hier der Familienname des zu Ehrenden "Kleist". Etwaige Unterschiede beim Vornamen oder der Bezeichnung Platz, wie im vorliegenden Fall, werden im Zweifel nicht wahrgenommen. Der Magistrat befürchtet, dass aufgrund des Gleichklangs Orientierungsschwierigkeiten entstehen könnten, mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen durch Fehlleitung von Rettungsfahrzeugen. Aus vorgenannten Gründen wird dem Ortsbeirat empfohlen, für die Benennung des Platzes einen anderen Namen zu wählen, der sich in das bestehende Namensgebiet "Widerstand, Opfer und Verfolgte" einfügt. Der "Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main" kann im Internet unter www.vermessungsamt.frankfurt.de (° Straßenbenennung) eingesehen werden.Nebenvorlage: Antrag vom 18.08.2013, OF 269/12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2013Sie sind hier
    MM 122Benennung eines Platzes im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg) in „Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz“
    Magistratsvortrag
  2. 18. August 2013OFOF 269/12Benennung eines Platzes im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg) in .Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz.Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 30. August 2013OAOA 418Benennung eines Platzes im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg) in „Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz“Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 23 · 30.08.2013
TO I, TOP 17
Abgelehnt
Anregung OA 418 2013 1. Die Vorlage M 122 wird unter Hinweis auf OA 418 abgelehnt. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 269/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

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