Grundstückstausch Gemarkung Höchst, Flur 9, Nr. 566/54, 566/53 und 656/17 (Windthorststraße 21, 23 und 25) gegen Gemarkung Frankfurt, Flur 298, Nr. 35/5 (Klettenbergstraße 11)
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Vortrag des Magistrats vom 10.07.2015, M 112
Betreff: Grundstückstausch Gemarkung Höchst, Flur 9, Nr. 566/54, 566/53 und 656/17 (Windthorststraße 21, 23 und 25) gegen Gemarkung Frankfurt, Flur 298, Nr. 35/5 (Klettenbergstraße 11)
- Dem Abschluss eines Tauschvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Tauschpartner: Allgemeiner Almosenkasten, Berliner Stra ße 33-35, 60311 Frankfurt am Main Tauschgrundstücke: a) Tauschpartner liefert: Windthorststraße 21, 23 und 25 Gemarkung Höchst Flur 9 Nr. 566/54, 566/53 und 656/17 b) Stadt liefert: Klettenbergstraße 11 Gemarkung Frankfurt Flur 298 Nr. 35/5 Wertausgleich: Der Wert der Grundstücke zu a) beträgt 260,00 €/m2 für 5.375 m2 somit 1.397.500,00 €/m2. Die Liegenschaft Klettenbergstraße 11 ist mit 3.025.000,00 € bewertet. Wertausgleich zu Gunsten der Stadt 1.627.500,00 € Kosten und Steuern: Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung trägt jede Vertragspartei für die in ihr Eigentum übergehende Fläche. Etwaige anfallende Vertretungskosten (Vollmachten, etc.) trägt jeder für sich. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung (2007 - 2013). Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die von dem Allgemeinen Almosenkasten zu liefernden Tauschgrundstücke ein Bodenwert als Areal "SO Klinik" von 260,00 €/m2 gemäß kommunaler Wertermittlung 59/2014 vom 25.11.2014 ausgewiesen ist. Für das von der Stadt zu liefernde Grundstück wurde in der kommunalen Wertermittlung Nr. 15/2015 vom 07.04.2015 ein Verkehrswert zum Stichtag 01.04.2015 von 3.025.000,00 € ausgewiesen. Begründung: Das Klinikum Frankfurt Höchst befindet sich zurzeit auf der Liegenschaft Gotenstraße 6-8 in Frankfurt am Main. Die Gebäude des Klinikums entsprechen weder baulich noch energetisch den heutigen Standards und sollen durch einen Klinikneubau ersetzt werden. Dieser Neubau ist nord-östlich der bestehenden Klinik an der Windthorststraße geplant. Ein Baugenehmigungsverfahren läuft derzeit. Voraussetzung für die Genehmigung des Klinikneubaus ist die Bildung eines einheitlichen Baugrundstücks. Derzeit steht ein Teilbereich der für den Bau vorgesehenen Fläche im Eigentum des Allgemeinen Almosenkastens und ist mit einem Erbbaurecht zugunsten der Stadt Frankfurt am Main gesichert. Baurechtlich ist die Realisierung eines Vorhabens teilweise auf Eigentums- und teilweise auf Erbbaurechtsgrundstücken schwierig. Aus diesem Grund sollten die Grundstücke des Allgemeinen Almosenkastens (Position 1a) in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main übergehen. Die bestehenden Erbbaurechte werden damit zu Eigentümererbbaurechten der Stadt Frankfurt am Main und im Zuge der Abwicklung des Tauschvertrages aufgehoben. Als Gegenleistung erhält der Allgemeine Almosenkasten die im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehende Liegenschaft "Klettenbergstraße 11" (Position 1b), ein vermietetes Wohnhaus, das den Liegenschaftsbestand des Allgemeinen Almosenkastens ergänzt. Durch den Verkauf wird der dauerhafte Erhalt der Mietwohnungen an diesem Standort sichergestellt. Für die vom Allgemeinen Almosenkasten zu liefernden Grundstücke wurde in der kommunalen Wertermittlung Nr. 59/2014 vom 25.11.2014 ein Bodenwert von 260,00 €/m2 festgestellt. Die Gesamtfläche beträgt 5.375 m2, sodass sich ein Grundstückswert von 1.397.500,00 € ergibt. Grundlage der Bewertung ist der im derzeit in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 879, der die Grundstücke als Sonderbaufläche für den Klinikneubau ('SO-Klinik') ausweist. Für die von der Stadt zu übertragende Liegenschaft wurde mit kommunaler Wertermittlung Nr. 15/2015 vom 07.04.2015 auf Grundlage der Mieteinnahmen ein Ertragswert von 3.025.000,00 € ermittelt. Es erfolgt dementsprechend ein Wertausgleich in Höhe von 1.627.500,00 € an die Stadt Frankfurt am Main. Weitere Angaben zur Verrechnung: 1. Die Höhe des Haushaltsansatzes der Verrechnungsstelle: 17.699.000,00 € 2. Im Haushaltsjahr bereits verausgabt: 105.982,00 € 3. Verfügbare Mittel zum Zeitpunkt des beabsichtigten Erwerbs: nicht vorhersehbar, da u. a. nicht bekannt ist, wann die Beschlussfassung durch die städtischen Gremien erfolgt. Maßstab 1:1000 Gemarkung Höchst Flur 9 Flurstücke 566/54, 566/53 und 656/17 Maßstab 1:2000 Gemarkung Höchst Flur 9 Flurstücke 566/54, 544/53 und 656/17 Maßstab 1:500 Gemarkung Frankfurt Flur 298 Flurstück 35/5 Maßstab 1:2000 Gemarkung Frankfurt Flur 298 Flurstück 35/5Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 6 Versandpaket: 15.07.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Juli 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.09.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung)