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Mainzer Landstraße 130 - The Spin Frankfurt hier: Baumfällvorlage

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 108

Betreff: Mainzer Landstraße 130 - The Spin Frankfurt hier: Baumfällvorlage

  1. Es dient zur Kenntnis, dass in der Mainzer Landstraße im Zuge des Bauvorhabens The Spin Frankfurt drei Bäume gefällt werden müssen (siehe Anlagen 1 - 3). Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bäume: Mainzer Landstraße Nr. lt. Baumkataster Baumart Stammumfang 616 gewöhnliche Platane 30 cm 617 gewöhnliche Platane 35 cm 618 Robinie 33 cm
  2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass nach Abschluss der Baumaßnahme eine Neupflanzung von drei Bäumen am gleichen Standort in Abstimmung mit dem Fachamt vorgesehen ist.
  3. Der Fällung der drei Bäume wird zugestimmt. Begründung: Projekt - The Spin 1. Erläuterung Die G&P Galateia Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG plant die Neubebauung des Grundstücks des ehemaligen Güterplatzes in Frankfurt am Main mit einem Hochhausturm auf einer 2-geschossigen Unterkellerung. Das Grundstück grenzt im Norden an die Frankenallee/Europa-Allee, im Osten an den Güterplatz, im Süden an die Mainzer Landstraße und im Westen an eine Privatstraße (Planstraße) an. In der näheren Umgebung befinden sich überwiegend Gewerbeflächen, ein Einkaufszentrum (Skyline-Plaza), sowie in direkter Nachbarschaft ein Wohngebäude. Die architektonische Planung der Blockrandbebauung inkl. der dazugehörigen Untergeschosse und der Tiefgarage erfolgt durch AS+P - Albert Speer + Partner. Die Planung des Wohnhochhauses (Tower 90) im Nord/ Westen erfolgt durch Magnus Kaminiarz & CIE. Architektur, Frankfurt. Die Planung des Hotel- und Bürohochhauses (The Spin) im Osten des Grundstückes, direkt angrenzend an den Güterplatz, erfolgt durch Hadi Teherani Architects, Frankfurt. Am 25.03.2019 wurde der für die Erstellung des Hochhauses "The Spin" notwendige Turmdrehkran (Kran 1) aufgebaut. Durch die Aufstellung wird die Fläche östlich des Kranes nicht mehr zugänglich. Für den Rohbau ist dieser Zustand nicht kritisch, da die Anzahl der Lieferungen überschaubar ist. Für den Zeitraum wenn parallel zum Rohbau der Ausbau läuft, ist es zwingend erforderlich die Ausbaumaterialien ins Erdgeschoss zu transportieren. Dafür müssen die Materialien mit einem Stapler am Kran vorbei gefahren werden, um dann über das EG in den anderen Geschossen verteilt werden zu können. Es gibt keine alternative Möglichkeit, die Ausbaumaterialien in das Erdgeschoss zu befördern. Da es keine ausreichenden Lagerflächen auf dem Baufeld gibt, muss hierfür die Fläche im östlichen Bereich des Baufeldes auf der Decke 1. UG in Anspruch genommen werden, um Materialien zu lagern. Voraussetzung hierfür ist die Anfahrbarkeit der Fläche durch einen Stapler. Diese Zugänglichkeit ist jedoch nur unter der Bedingung gegeben, dass der Baum mit der Nummer 618 gefällt wird. Um die Ausbaumaterialien just in time in die Geschosse zu befördern, wird ein Bauaufzug neben dem Kran 1 positioniert. Aufgrund der auskragenden Grundrissgeometrie gibt es keinen alternativen Standort für den Bauaufzug. Um Die Materialien mittels Stapler in den Bauaufzug zu befördern muss die Stirnseite des Bauaufzuges angefahren werden können. Um dies zu gewährleisten muss der Baum Nr. 617 gefällt werden. Der dritte Baum, der gefällt werden muss, ist der Baum Nr. 616. Der Platz wird zwingend zur Positionierung der stationären Betonpumpe benötigt. Auch hier gibt es aufgrund der beengten Platzsituation keinen alternativen Standort. Die stationäre Betonpumpe muss zu jeder Zeit von Betonmischern angefahren werden, ohne die Baustraße komplett zu blockieren. 2. Umpflanzung/Ersatzpflanzung Die besagten Bäume in der Mainzer Landstraße bilden eine Baumreihe. Es handelt sich bei den Bäumen 616 und 617 um zwei Platanen mit Stammumfang von 0,30 m und 0,35 m und mit einer Höhe von 10 bzw. 11 Metern sowie bei Baum Nr. 618 um eine Robinie mit einem Stammumfang von 0,33 m und einer Höhe von 11 Metern. Da aufgrund des Alters und des Stammdurchmessers eine Umpflanzung nicht möglich ist, erfolgt eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle nach Vorgaben des Fachamtes. 3. Wertermittlung Die Wertermittlung für die drei Bäume wurde durch einen externen Sachverständigen durchgeführt und mit € 7321,52 beziffert. In einer noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und dem Fachamt werden die Werterstattung und Neupflanzung geregelt. Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 82 KB) Anlage 2_Andienungssituation-Ist (ca. 1,3 MB) Anlage 3_Logistikandienung_Stapler (ca. 5,4 MB) Anlage 4_Fotodokumentation (ca. 2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.09.2019, NR 957 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 14.08.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. August 2019Sie sind hier
    MM 108Mainzer Landstraße 130 - The Spin Frankfurt hier: Baumfällvorlage
    Magistratsvortrag
  2. 3. September 2019NRNR 957Die Bäume an der Mainzer Landstraße bleiben!STVV-Antrag · FRANKFURTER

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 33 · 12.09.2019
TO I, TOP 17
Angenommen
1. Der Vorlage M 108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 957 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTION
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)AfD (M 108 = Ablehnung, NR 957 = Annahme)Frankfurter (M 108 = Ablehnung, NR 957 = Annahme)BFF (M 108 = Annahme, NR 957 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
FRAKTION
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (M 108 = Ablehnung, NR 957 = Annahme) BFF (M 108 = Annahme, NR 957 = Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 34 · 17.09.2019
TO I, TOP 79
Abgelehnt
1. Die Vorlage M 108 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 957 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
3 SPDCDUGrüneLinkeBFFÖkoLinX-ARLDie ParteiU.b
Ablehnung:
1 SPDFDP
zu 2)
Zustimmung:
3 SPDCDUGrüneLinkeBFFÖkoLinX-ARLDie ParteiU.b
Ablehnung:
1 SPDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. 3 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD und FDP (= Annahme) zu 2. 3 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD und FDP (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 24.09.2019
TO I, TOP 31
Angenommen
1. Der Vorlage M 108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 957 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 108 und NR 957 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
AfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AFD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 108 und NR 957 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 36 · 26.09.2019
TO II, TOP 29
Angenommen
1. Der Vorlage M 108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 957 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

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