Die Bäume an der Mainzer Landstraße bleiben!
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Thema Stadtplanung verfolgenBegründung
bleiben! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage M 108/19 wird in allen Punkten abgelehnt.
- Es werden umgehend vom Bauherrn und den Fachämtern ergebnisoffen Alternativen für die benötigten Lager- und Aufstellflächen gesucht, um das Weiterleben der Bäume an ihrem Standort zu ermöglichen.
- Eine Fachfirma zur Verpflanzung älterer Bäume wird beauftragt, eine Einschätzung zur Verpflanzung der drei Bäume am alten und einem neuen Standort abzugeben. Neuer Standort soll bei der Überlegung vorrangig eine ohnehin zur Baumpflanzung vorgesehene Stelle im Innenstadtbereich sein.
- Der Magistrat prüft und berichtet, ob Kosten für den Mehraufwand einer Ersatzpflanzung im öffentlichen Raum auf den privaten Verursacher der Maßnahme ganz oder anteilig umgelegt werden können.
- Der Magistrat berichtet, wer die Kosten für den externen Sachverständigen trägt.
- Der Magistrat prüft und berichtet, welche materiellen, möglicherweise immateriellen Werte der Sachverständige in die Wertermittlung der einzelnen Bäume hat einfließen lassen. Begründung: Zu "1. Erläuterung" (der M 108/19): Es werden Bedingungen wort- und bildreich dargestellt, die die Fällung dreier Bäume an einer fast komplett versiegelten Stadtfläche als zwingend und alternativlos begründen sollen. Natürlich müssen für wichtige, bleibende Baumaßnahmen leider auch immer wieder gesunde Bäume gefällt werden. Im vorliegenden Fall jedoch widersprechen der Standort und der temporäre Anlass der Fällung einer Durchsetzung der Maßnahme erheblich. Zwei gesunde Platanen und eine gesunde Robinie sollen weichen, weil - eine zeitweise genutzte Lagerfläche durch einen Stapler angefahren werden soll, - die Stirnseite eines zeitweise installierten Bauaufzuges durch einen Stapler angefahren werden soll und - eine stationäre Betonpumpe zeitweise positioniert werden soll. Zeitweise heißt in diesen Fällen: ausschließlich "für den Zeitraum, wenn parallel zum Rohbau der Ausbau läuft". In x Wochen bzw. Monaten stören die Bäume nicht mehr. Da drängen sich Fragen auf. Auch wenn Improvisieren auf einer Baustelle zum Tagesgeschäft gehören mag: die Planung der Bauphase muss doch enthalten haben, wo Kräne aufgestellt und Flächen damit versperrt werden. Der Bedarf an Ausweichfläche für das Material muss somit klar gewesen sein, wieso wurde keine eingeplant bzw. der Bedarf angeblich erst jetzt erkannt? Und dann bleibt lediglich diese eine Stelle auf der UG-Decke des Rohbaus? Mit dem Ablauf von Bauabschnitten müssen sich doch Möglichkeiten ergeben, eine Baustelle verändert sich tagtäglich. Wer hat diese Wahl getroffen, und wer hat sie überprüft? Auch der Bauaufzug wird nicht plötzlich nötig, der Standort und seine Anfahrbarkeit müssen längst geplant gewesen sein. Und wieso muss die Betonpumpe ausgerechnet dort stehen, wo ein Baum wächst, wieso weder rechts noch links von ihm? Oder sind diese Probleme erkannt, aber verschwiegen worden, um die Abläufe zu vereinfachen? Kleinsäuger und Grünwuchs können ein Bauvorhaben ja schon einmal verkomplizieren. Zu "2. Umpflanzung/Ersatzpflanzung": Vorab der Richtigkeit halber: Beim Baum Nr. 616 handelt es sich nicht um eine der Platanen, sondern um die Robinie. Die beieinander stehenden Bäume 617 und 618 sind die Platanen. Die beiden Platanen wurden 2005 gepflanzt. Sie sind also noch relativ jung, haben sich an ihrem unwirtlichen Standort jedoch erfolgreich behauptet. Wie wir in Zeiten durstender Stadtbäume mittlerweile alle wissen, sind zum Anwachsen und Überleben junger Bäume die ersten zehn Jahre, vor allem aber die ersten fünf Jahre nach der Einpflanzung entscheidend. Diese kritische Phase haben die Platanen offenbar bestens gemeistert. Und von Dürreschäden aus den letzten Sommern sind sie erfreulicherweise offenbar auch nicht betroffen. Die über 30jährige Robinie, gepflanzt im symbolträchtigen Jahr 1989, trägt offenbar ebenfalls keinerlei Schäden. Bekanntlich gibt es Möglichkeiten, auch größere Bäume zu verpflanzen. Die M-Vorlage überlässt dieser Überlegung nur den knappsten Raum. Sie erscheint von vornherein nicht gewollt, stellt sie doch einen deutlich größeren finanziellen Aufwand dar. Dieser wäre dem Bauherrn vermutlich nur ungern abverlangt worden. Die Neubepflanzung ist auf den ersten Blick die kostengünstigste Lösung. Aber nur für den Bauherrn, nicht für die Stadtgesellschaft (siehe 3.). Würde man der Verpflanz-Idee Raum geben: die Bäume temporär auszuheben und später wieder einzusetzen, wäre, wenn gärtnerisch möglich, sicher die beste Lösung, erhielte man damit die Bäume doch an ihrem Standort. Die Bäume zu erhalten und an einem ohnehin für eine Bepflanzung anstehenden Standort in der Innenstadt wieder einzusetzen erscheint ökologisch ebenfalls sinnvoll, birgt jedoch Risiken hinsichtlich der Neupflanzung am alten Standort (siehe 3.). Die Verpflanzoptionen sollten trotzdem geprüft werden. Zu "3. Wertermittlung": Drei junge, neu gepflanzte Bäume haben noch nicht den gleichen ökologischen Wert wie größere, ältere Bäume. Die Ersatzpflanzungen sind daher kein adäquater Ersatz für den Verlust. Es vergehen Jahre bis Jahrzehnte, bis diese den ökologischen Nutzen der verlorenen Bäume annähernd wieder erbringen. Wird dieser Wertverlust bei der Wertermittlung beziffert, und wie? Zudem hätten es die neu gepflanzten Bäume an diesem versiegelten, überhitzten und abgasreichen Standort an einer der meistbefahrenen Straßen Frankfurts ungleich schwerer zu überleben als die bestehende, schon robustere Baumreihe. Das Risiko, dass sie die nächsten fünf Jahre dort nicht überstehen, ist groß. Im besten Fall überleben drei Bäume, die noch lange nicht als Schattenspender dienen können. Bis dahin übernimmt die Stadt die aufwendigere Pflege und Bewässerung während der ersten fünf Jahre, die der junge Baum zum Anwachsen, zumal in diesen Hitzesommern, braucht. Ist dieser Mehraufwand der Stadt irgendwo in der Wertermittlung abgebildet? Und wären in diesem Fall diese öffentlichen Mehrkosten nicht vielmehr Sache des privaten Verursachers? Im schlimmsten Fall - keiner der jungen Bäume schafft es dort - steht dem Mehraufwand ein Totalverlust gegenüber: Kosten durch intensivere Pflege, aber keinerlei Bäume, weder jung noch alt. Möglicherweise erfolgt ein weiterer Anpflanzversuch, dann komplett auf Stadtkosten. Wenn nicht, werden die Baumscheiben zu Fußweg gepflastert, auf Stadtkosten. Bleibt der Stadt die lächerliche "Werterstattung" von 7321,52 Euro. Deckt diese Erstattung tatsächlich alle beschriebenen ökologischen und monetären Verluste im besten wie im schlechtesten Fall ab? Fazit: Die in der M 108 dargelegten, nur Wochen oder wenige Monate gegebenen Behinderungen auf der Baustelle stellen keinen hinreichenden Grund für eine derartig gravierende Maßnahme dar, drei vitale und widerstandsfähige Bäume zu fällen, an einem der hitzegefährdetsten Plätze der Stadt. Angesichts der auf die Stadt zukommenden immensen Anstrengungen zum Erhalt und Ersatz des geschwächten und verlorenen städtischen Baumbestands verbietet die klimapolitische Vernunft jeden Vorstoß in diese Richtung. Sollten die Robinie und die Platanen gefällt werden, gehen - jede Wette - für Frankfurt drei wertvolle Baumstandorte endgültig verloren.
Inhalt
Antrag vom 03.09.2019, NR 957
Betreff: Die Bäume an der Mainzer Landstraße bleiben! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage M 108/19 wird in allen Punkten abgelehnt.
- Es werden umgehend vom Bauherrn und den Fachämtern ergebnisoffen Alternativen für die benötigten Lager- und Aufstellflächen gesucht, um das Weiterleben der Bäume an ihrem Standort zu ermöglichen.
- Eine Fachfirma zur Verpflanzung älterer Bäume wird beauftragt, eine Einschätzung zur Verpflanzung der drei Bäume am alten und einem neuen Standort abzugeben. Neuer Standort soll bei der Überlegung vorrangig eine ohnehin zur Baumpflanzung vorgesehene Stelle im Innenstadtbereich sein.
- Der Magistrat prüft und berichtet, ob Kosten für den Mehraufwand einer Ersatzpflanzung im öffentlichen Raum auf den privaten Verursacher der Maßnahme ganz oder anteilig umgelegt werden können.
- Der Magistrat berichtet, wer die Kosten für den externen Sachverständigen trägt.
- Der Magistrat prüft und berichtet, welche materiellen, möglicherweise immateriellen Werte der Sachverständige in die Wertermittlung der einzelnen Bäume hat einfließen lassen. Begründung: Zu "1. Erläuterung" (der M 108/19): Es werden Bedingungen wort- und bildreich dargestellt, die die Fällung dreier Bäume an einer fast komplett versiegelten Stadtfläche als zwingend und alternativlos begründen sollen. Natürlich müssen für wichtige, bleibende Baumaßnahmen leider auch immer wieder gesunde Bäume gefällt werden. Im vorliegenden Fall jedoch widersprechen der Standort und der temporäre Anlass der Fällung einer Durchsetzung der Maßnahme erheblich. Zwei gesunde Platanen und eine gesunde Robinie sollen weichen, weil - eine zeitweise genutzte Lagerfläche durch einen Stapler angefahren werden soll, - die Stirnseite eines zeitweise installierten Bauaufzuges durch einen Stapler angefahren werden soll und - eine stationäre Betonpumpe zeitweise positioniert werden soll. Zeitweise heißt in diesen Fällen: ausschließlich "für den Zeitraum, wenn parallel zum Rohbau der Ausbau läuft". In x Wochen bzw. Monaten stören die Bäume nicht mehr. Da drängen sich Fragen auf. Auch wenn Improvisieren auf einer Baustelle zum Tagesgeschäft gehören mag: die Planung der Bauphase muss doch enthalten haben, wo Kräne aufgestellt und Flächen damit versperrt werden. Der Bedarf an Ausweichfläche für das Material muss somit klar gewesen sein, wieso wurde keine eingeplant bzw. der Bedarf angeblich erst jetzt erkannt? Und dann bleibt lediglich diese eine Stelle auf der UG-Decke des Rohbaus? Mit dem Ablauf von Bauabschnitten müssen sich doch Möglichkeiten ergeben, eine Baustelle verändert sich tagtäglich. Wer hat diese Wahl getroffen, und wer hat sie überprüft? Auch der Bauaufzug wird nicht plötzlich nötig, der Standort und seine Anfahrbarkeit müssen längst geplant gewesen sein. Und wieso muss die Betonpumpe ausgerechnet dort stehen, wo ein Baum wächst, wieso weder rechts noch links von ihm? Oder sind diese Probleme erkannt, aber verschwiegen worden, um die Abläufe zu vereinfachen? Kleinsäuger und Grünwuchs können ein Bauvorhaben ja schon einmal verkomplizieren. Zu "2. Umpflanzung/Ersatzpflanzung": Vorab der Richtigkeit halber: Beim Baum Nr. 616 handelt es sich nicht um eine der Platanen, sondern um die Robinie. Die beieinander stehenden Bäume 617 und 618 sind die Platanen. Die beiden Platanen wurden 2005 gepflanzt. Sie sind also noch relativ jung, haben sich an ihrem unwirtlichen Standort jedoch erfolgreich behauptet. Wie wir in Zeiten durstender Stadtbäume mittlerweile alle wissen, sind zum Anwachsen und Überleben junger Bäume die ersten zehn Jahre, vor allem aber die ersten fünf Jahre nach der Einpflanzung entscheidend. Diese kritische Phase haben die Platanen offenbar bestens gemeistert. Und von Dürreschäden aus den letzten Sommern sind sie erfreulicherweise offenbar auch nicht betroffen. Die über 30jährige Robinie, gepflanzt im symbolträchtigen Jahr 1989, trägt offenbar ebenfalls keinerlei Schäden. Bekanntlich gibt es Möglichkeiten, auch größere Bäume zu verpflanzen. Die M-Vorlage überlässt dieser Überlegung nur den knappsten Raum. Sie erscheint von vornherein nicht gewollt, stellt sie doch einen deutlich größeren finanziellen Aufwand dar. Dieser wäre dem Bauherrn vermutlich nur ungern abverlangt worden. Die Neubepflanzung ist auf den ersten Blick die kostengünstigste Lösung. Aber nur für den Bauherrn, nicht für die Stadtgesellschaft (siehe 3.). Würde man der Verpflanz-Idee Raum geben: die Bäume temporär auszuheben und später wieder einzusetzen, wäre, wenn gärtnerisch möglich, sicher die beste Lösung, erhielte man damit die Bäume doch an ihrem Standort. Die Bäume zu erhalten und an einem ohnehin für eine Bepflanzung anstehenden Standort in der Innenstadt wieder einzusetzen erscheint ökologisch ebenfalls sinnvoll, birgt jedoch Risiken hinsichtlich der Neupflanzung am alten Standort (siehe 3.). Die Verpflanzoptionen sollten trotzdem geprüft werden. Zu "3. Wertermittlung": Drei junge, neu gepflanzte Bäume haben noch nicht den gleichen ökologischen Wert wie größere, ältere Bäume. Die Ersatzpflanzungen sind daher kein adäquater Ersatz für den Verlust. Es vergehen Jahre bis Jahrzehnte, bis diese den ökologischen Nutzen der verlorenen Bäume annähernd wieder erbringen. Wird dieser Wertverlust bei der Wertermittlung beziffert, und wie? Zudem hätten es die neu gepflanzten Bäume an diesem versiegelten, überhitzten und abgasreichen Standort an einer der meistbefahrenen Straßen Frankfurts ungleich schwerer zu überleben als die bestehende, schon robustere Baumreihe. Das Risiko, dass sie die nächsten fünf Jahre dort nicht überstehen, ist groß. Im besten Fall überleben drei Bäume, die noch lange nicht als Schattenspender dienen können. Bis dahin übernimmt die Stadt die aufwendigere Pflege und Bewässerung während der ersten fünf Jahre, die der junge Baum zum Anwachsen, zumal in diesen Hitzesommern, braucht. Ist dieser Mehraufwand der Stadt irgendwo in der Wertermittlung abgebildet? Und wären in diesem Fall diese öffentlichen Mehrkosten nicht vielmehr Sache des privaten Verursachers? Im schlimmsten Fall - keiner der jungen Bäume schafft es dort - steht dem Mehraufwand ein Totalverlust gegenüber: Kosten durch intensivere Pflege, aber keinerlei Bäume, weder jung noch alt. Möglicherweise erfolgt ein weiterer Anpflanzversuch, dann komplett auf Stadtkosten. Wenn nicht, werden die Baumscheiben zu Fußweg gepflastert, auf Stadtkosten. Bleibt der Stadt die lächerliche "Werterstattung" von 7321,52 Euro. Deckt diese Erstattung tatsächlich alle beschriebenen ökologischen und monetären Verluste im besten wie im schlechtesten Fall ab? Fazit: Die in der M 108 dargelegten, nur Wochen oder wenige Monate gegebenen Behinderungen auf der Baustelle stellen keinen hinreichenden Grund für eine derartig gravierende Maßnahme dar, drei vitale und widerstandsfähige Bäume zu fällen, an einem der hitzegefährdetsten Plätze der Stadt. Angesichts der auf die Stadt zukommenden immensen Anstrengungen zum Erhalt und Ersatz des geschwächten und verlorenen städtischen Baumbestands verbietet die klimapolitische Vernunft jeden Vorstoß in diese Richtung. Sollten die Robinie und die Platanen gefällt werden, gehen - jede Wette - für Frankfurt drei wertvolle Baumstandorte endgültig verloren.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 108 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.09.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2019MM 108Mainzer Landstraße 130 - The Spin Frankfurt hier: BaumfällvorlageMagistratsvortrag
- 3. September 2019Sie sind hierNRNR 957Die Bäume an der Mainzer Landstraße bleiben!STVV-Antrag · FRANKFURTER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (M 108 = Ablehnung, NR 957 = Annahme) BFF (M 108 = Annahme, NR 957 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. 3 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD und FDP (= Annahme) zu 2. 3 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD und FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AFD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 108 und NR 957 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)