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Anordnung von Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. BauGB

Vorlagentyp: M
12 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.05.2017, M 107

Betreff: Anordnung von Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. BauGB I. Für die Geltungsbereiche der folgenden Bebauungspläne werden Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. BauGB angeordnet:

  1. B 698 "Nördlich Dieburger Straße",
  2. B 813 "Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld",
  3. B 834 "Südlich Rödelheimer Landstraße",
  4. B 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung",
  5. B 908 "Südlich Am Riedsteg",
  6. B 917 "Nieder-Eschbach Süd". II. Sollten in einem der unter I. genannten Gebiete vor der Einleitung eines Umlegungsverfahrens nach § 47 BauGB die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Umlegungsverfahren vorliegen, wird in diesem Gebiet anstelle eines Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff. BauGB ein vereinfachtes Umlegungsverfahren nach den §§ 80 ff. BauGB durchgeführt. Begründung: A. Zielsetzung Die unter den Ziffern 1. bis 6. aufgeführten Bebauungspläne sind aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse nicht ohne weiteres realisierbar. Aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Grundstücken sind Grundstücksneuordnungen erforderlich. B. Alternativen Zur Erschließung und Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch privatrechtliche Regelungen oder durch ein öffentlich-rechtliches Umlegungsverfahren neu geordnet werden, so dass für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. C. Lösung Die unter den Ziffern 1. bis 6. aufgeführten Bebauungspläne befinden sich zurzeit im Aufstellungsverfahren. Aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse sind flächendeckende privatrechtliche Regelungen zur Entwicklung der Gebiete nach Inkrafttreten der Bebauungspläne nicht zu erwarten. Aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Grundstücken sind Grundstücksneuordnungen erforderlich. Daher sollen Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen zur Durchführung sind gegeben. Zum Zwecke einer beschleunigten Baulandbereitstellung sollen die Umlegungsverfahren im sogenannten Parallelverfahren, d.h. durch frühzeitige Einleitung der Umlegungsverfahren vor Inkrafttreten der Bebauungspläne, durchgeführt werden. Da ein vereinfachtes Umlegungsverfahren nach den §§ 80 ff. BauGB zügiger durchgeführt werden kann, sollen in den unter den Ziffern 1. bis 6. genannten Gebieten vereinfachte Umlegungsverfahren anstelle von Umlegungsverfahren durchgeführt werden, wenn die Voraussetzungen zur Durchführung einer vereinfachten Umlegung vor der Einleitung des Umlegungsverfahrens vorliegen. D. Kosten Nach § 78 BauGB trägt die Gemeinde die Verfahrenskosten und die nicht durch die Geldleistungen nach § 64 Abs. 3 BauGB gedeckten Sachkosten. Die durch die Abschöpfung der Umlegungsvorteile zu erwartenden Einnahmen werden die Verfahrens- und Sachkosten in den Umlegungsverfahren übertreffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Mai 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 12 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.08.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf12 Beratungen
OBR 7
Sitzung 13 · 13.06.2017
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 13 · 13.06.2017
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 12 · 19.06.2017
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 107 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 2
Sitzung 13 · 19.06.2017
TO II, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 13 · 19.06.2017
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 9
Sitzung 13 · 22.06.2017
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 107 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 15
Sitzung 13 · 23.06.2017
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFFFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FREIE WÄHLER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 27.06.2017
TO II, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 107 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 13
Sitzung 13 · 27.06.2017
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 13 · 21.08.2017
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 107 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 29.08.2017
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 31.08.2017
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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