Anordnung von Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 19.05.2017, M 107
Betreff: Anordnung von Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. BauGB I. Für die Geltungsbereiche der folgenden Bebauungspläne werden Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. BauGB angeordnet:
- B 698 "Nördlich Dieburger Straße",
- B 813 "Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld",
- B 834 "Südlich Rödelheimer Landstraße",
- B 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung",
- B 908 "Südlich Am Riedsteg",
- B 917 "Nieder-Eschbach Süd". II. Sollten in einem der unter I. genannten Gebiete vor der Einleitung eines Umlegungsverfahrens nach § 47 BauGB die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Umlegungsverfahren vorliegen, wird in diesem Gebiet anstelle eines Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff. BauGB ein vereinfachtes Umlegungsverfahren nach den §§ 80 ff. BauGB durchgeführt. Begründung: A. Zielsetzung Die unter den Ziffern 1. bis 6. aufgeführten Bebauungspläne sind aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse nicht ohne weiteres realisierbar. Aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Grundstücken sind Grundstücksneuordnungen erforderlich. B. Alternativen Zur Erschließung und Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch privatrechtliche Regelungen oder durch ein öffentlich-rechtliches Umlegungsverfahren neu geordnet werden, so dass für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. C. Lösung Die unter den Ziffern 1. bis 6. aufgeführten Bebauungspläne befinden sich zurzeit im Aufstellungsverfahren. Aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse sind flächendeckende privatrechtliche Regelungen zur Entwicklung der Gebiete nach Inkrafttreten der Bebauungspläne nicht zu erwarten. Aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Grundstücken sind Grundstücksneuordnungen erforderlich. Daher sollen Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen zur Durchführung sind gegeben. Zum Zwecke einer beschleunigten Baulandbereitstellung sollen die Umlegungsverfahren im sogenannten Parallelverfahren, d.h. durch frühzeitige Einleitung der Umlegungsverfahren vor Inkrafttreten der Bebauungspläne, durchgeführt werden. Da ein vereinfachtes Umlegungsverfahren nach den §§ 80 ff. BauGB zügiger durchgeführt werden kann, sollen in den unter den Ziffern 1. bis 6. genannten Gebieten vereinfachte Umlegungsverfahren anstelle von Umlegungsverfahren durchgeführt werden, wenn die Voraussetzungen zur Durchführung einer vereinfachten Umlegung vor der Einleitung des Umlegungsverfahrens vorliegen. D. Kosten Nach § 78 BauGB trägt die Gemeinde die Verfahrenskosten und die nicht durch die Geldleistungen nach § 64 Abs. 3 BauGB gedeckten Sachkosten. Die durch die Abschöpfung der Umlegungsvorteile zu erwartenden Einnahmen werden die Verfahrens- und Sachkosten in den Umlegungsverfahren übertreffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Mai 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 12 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.08.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)