Erweiterung des Anordnungsbereichs des Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff. BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 „Nördlich Dieburger Straße“
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Vortrag des Magistrats vom 09.07.2018, M 119
Betreff: Erweiterung des Anordnungsbereichs des Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff. BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 "Nördlich Dieburger Straße" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1689 (M 107) Das Gebiet für die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 "Nördlich Dieburger Straße" angeordnete Umlegung nach den §§ 45 ff. BauGB wird wie folgt erweitert (s. Anlage):
- Erweiterung um die innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gelegene Liegenschaft Starkenburger Straße 82
- Erweiterung um den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 605 "KGV Mainperle e. V." inkl. der ausgesparten Wegefläche Begründung: A. Zielsetzung Im Zuge der Grundstücksneuordnung für die Umlegung im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 "Nördlich Dieburger Straße" sollen die um den Anordnungsbereich erweiterten Gebiete mit beordnet werden. Aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Grundstücken sind in diesen Bereichen Grundstücksneuordnungen erforderlich. B. Alternativen Zur Erschließung und Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch privatrechtliche Regelungen oder durch ein öffentlich-rechtliches Umlegungsverfahren neu geordnet werden, so dass für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. C. Lösung Zur Realisierung des Bebauungsplans Nr. 698 "Nördlich Dieburger Straße" ist die Erweiterung des unter der Ziffer 1. aufgeführten Bereichs erforderlich. Der unter Ziffer 2. aufgeführte Bereich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main soll im Zuge des bereits angeordneten Umlegungsverfahrens mit beordnet werden. Aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Grundstücken sind Grundstücksneuordnungen erforderlich. Daher sollen diese Gebiete mit in das Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. BauGB aufgenommen werden. Die Voraussetzungen zur Durchführung der Umlegung sind gegeben. D. Kosten Nach § 78 BauGB trägt die Gemeinde die Verfahrenskosten und die nicht durch die Geldleistungen nach § 64 Abs. 3 BauGB gedeckten Sachkosten. Anlage 1 (ca. 208 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Juli 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.08.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen FRANKFURTER (= Ablehnung)