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Erweiterung des Anordnungsbereichs des Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff. BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 „Nördlich Dieburger Straße“

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 09.07.2018, M 119

Betreff: Erweiterung des Anordnungsbereichs des Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff. BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 "Nördlich Dieburger Straße" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1689 (M 107) Das Gebiet für die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 "Nördlich Dieburger Straße" angeordnete Umlegung nach den §§ 45 ff. BauGB wird wie folgt erweitert (s. Anlage):

  1. Erweiterung um die innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gelegene Liegenschaft Starkenburger Straße 82
  2. Erweiterung um den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 605 "KGV Mainperle e. V." inkl. der ausgesparten Wegefläche Begründung: A. Zielsetzung Im Zuge der Grundstücksneuordnung für die Umlegung im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 "Nördlich Dieburger Straße" sollen die um den Anordnungsbereich erweiterten Gebiete mit beordnet werden. Aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Grundstücken sind in diesen Bereichen Grundstücksneuordnungen erforderlich. B. Alternativen Zur Erschließung und Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch privatrechtliche Regelungen oder durch ein öffentlich-rechtliches Umlegungsverfahren neu geordnet werden, so dass für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. C. Lösung Zur Realisierung des Bebauungsplans Nr. 698 "Nördlich Dieburger Straße" ist die Erweiterung des unter der Ziffer 1. aufgeführten Bereichs erforderlich. Der unter Ziffer 2. aufgeführte Bereich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main soll im Zuge des bereits angeordneten Umlegungsverfahrens mit beordnet werden. Aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Grundstücken sind Grundstücksneuordnungen erforderlich. Daher sollen diese Gebiete mit in das Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. BauGB aufgenommen werden. Die Voraussetzungen zur Durchführung der Umlegung sind gegeben. D. Kosten Nach § 78 BauGB trägt die Gemeinde die Verfahrenskosten und die nicht durch die Geldleistungen nach § 64 Abs. 3 BauGB gedeckten Sachkosten. Anlage 1 (ca. 208 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Juli 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.08.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 23 · 13.08.2018
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

OBR 11
Sitzung 24 · 13.08.2018
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 119 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDULinkeGrüneBFFFDP
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 24 · 21.08.2018
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 23.08.2018
TO II, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen FRANKFURTER (= Ablehnung)

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