Abriss und Neubau des Kinderzentrums An den Röthen 28 (KT 35) in 60389 Frankfurt am Main-Bornheim
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Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 106
Betreff: Abriss und Neubau des Kinderzentrums An den Röthen 28 (KT 35) in 60389 Frankfurt am Main-Bornheim
- Dem Abriss des Kinderzentrums An den Röthen (KT 35) und dem anschließenden Neubau eines auf 5 Gruppen erweiterten Kinderzentrums in Frankfurt am Main Bornheim, An den Röthen 28, einschließlich der Auslagerung der bestehenden Einrichtung wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 25.10.2011 zugestimmt hat.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 5.089.000 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass in den Gesamtaufwendungen nicht aktivierungsfähiger Aufwand für den Abriss in Höhe von brutto 95.200 € und für die Auslagerung in angemietete Pavillons in Höhe von brutto 575.040 € enthalten ist, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist.
- Das Projekt "Abriss und Neubau des Kinderzentrums An den Röthen" ist im Investitionsprogramm 2010-2013 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag von 4.118.760 € in der Position "Anpassung des städtischen KT-Angebotes für unter 3-jährige Kinder" enthalten.
- Es dient zur Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung keine Zuschüsse vom Bund oder dem Land Hessen in Anspruch genommen werden können. Die ausfallenden Drittmittel in Höhe von 300.000 € werden durch Einsparungen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs gedeckt.
- Es wird gebilligt, dass zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Aufwendungen des Vorhabens ein städtischer Investitionszuschuss bis zu 4.118.760 € gewährt wird. Die über den im Investitionsprogramm 2010 - 2013 der Stadt Frankfurt in der Produktgruppe 20.02 enthaltenen Betrag von 4.118.760 € hinausgehenden Mittel in Höhe von 300.000,00 € sind durch Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt der Produktgruppe 20.02 sicherzustellen.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass aufgrund des engen Zuschnittes des Geländes mit Baubeginn der Kindertageseinrichtung zehn Bäume gefällt werden müssen, die in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde nach der Fertigstellung des Neubaus nachgepflanzt werden. Der mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Außenanlagenentwurf ist beigefügt.
- Nach der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum vorgelegten Wirtschaftsplan 2012 ist mit der Maßnahme unverzüglich zu beginnen. Begründung:
- A)Zielsetzung Die bestehende Einrichtung wurde 2008 für die Erweiterung von U3-Gruppen untersucht. Es wurde vorgeschlagen, einen Anbau für zwei U3-Gruppen in den Garten zu stellen, der durch einen Flur mit dem Bestandsgebäude verbunden wäre. 2010 wurde diese Überlegung aufgegriffen und verschiedene Konzepte für die Unterbringung der zusätzlichen Gruppen entwickelt. Ein Anbau im Garten war nicht umsetzbar, da der große Grünbereich dadurch in zwei Teile getrennt worden wäre, die schlecht einsehbar und ungenügend zu "bespielen" gewesen wären. In Folge wurde eine Aufstockung des Bestandsgebäudes bis zum Vorentwurfskonzept weiter entwickelt. Allerdings wurde in diesem Planungsstadium vom Tragwerksplaner vor möglichen Schäden an der Bausubstanz gewarnt. Das Aufstockungskonzept konnte somit nicht weiter verfolgt werden. Hinzu kam der große Sanierungsbedarf infolge des baulich und energetisch schlechten Zustands des Gebäudes. Wegen mangelnder Entfluchtungsmöglichkeit können zudem zwei Räume derzeit nicht genutzt werden. Als verbleibende Alternative wird nun der Abbruch und Ersatzneubau der KT geplant. Dafür wird die vorhandene Planung der KT 137 (Am Ulmenrück 8) auf das etwas schmalere Grundstück angepasst, um auch hier eine 5-gruppige KT mit zwei U3-Gruppen zu errichten. Für die Bauzeit wird die bestehende Einrichtung mit ihren drei Gruppen in einer Pavillionanlage auf dem eigenen Grundstück weiterbetrieben. Die Kosten für die Auslagerung sind ebenfalls in der Kostenberechnung enthalten. Es existiert für das Baugrundstück kein Bebauungsplan. Lediglich in einem Fluchtlinienplan von 1956 wird das Grundstück als Öffentliche Grünfläche geführt. Da hierin keine Kindereinrichtungen vorgesehen sind, bedeutet dies, dass trotz der bereits bestehenden Nutzung als Kindertagesstätte eine Befreiung erwirkt werden muss, die aber im Vorgespräch mit der Bauaufsicht als sicher in Aussicht gestellt wurde. Das Gebäude ist grob in zwei Bereiche gegliedert und Nord-Süd orientiert. Auf der Südseite befinden sich die Gruppenräume und der Mehrzweckraum, auf der Nordseite liegen die anderen Nutzungen wie Küche, Büro, Personalräume etc. Im Mittelbereich verläuft entlang des Spielflures die Erschließungszone, in der das Gebäude rationell über Medienleitungen versorgt wird. Ein separater Wickelbereich mit behindertengerechter Toilette wird im Obergeschoss eingebaut. Dadurch können Wickelmöglichkeiten in den beiden Kindergartenbädern eingespart und diese kompakt gehalten werden. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten und die Kinder in ihren jeweiligen Gruppenräumen mit Essen zu versorgen, wurde ein Plattformlift eingeplant.
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden zwei Gruppen für die Altersgruppen 0-3 geschaffen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Das Gebäude wird barrierefrei errichtet. Der Neubau wird gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2443 vom 06.09.2007 in Passivhausstandard errichtet.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf 4.118.760 €
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Neubau Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2010-11 377.830 € 184.140 € 2012 3.093.132 € 2.355.530 € 2013 947.798 € 1.879.090 € Gesamtsumme brutto: 4.418.760 € Pavillonanlage Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2010-11 2012 575.040 € 520.640 € 2013 54.400 € Gesamtsumme brutto: 575.040 € Abbruch Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2010-11 2012 95.200 € 95.200 € 2013 Gesamtsumme brutto: 95.200 €
- Zugehörige Folgekosten keine
- Zusätzliche Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs
- a)personelle Folgekosten 330.449 €
- b)sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung 25.780 € ( in der BU enthalten) - zusätzliche Betriebskosten 18.000 €
- c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 5% keine bei Eigenbetrieben - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten keine
- Jahreserträge 106.570 € (20 U3-Plätze)
- a)voraussichtliche Elternentgelte 46.570 €
- b)Landeszuschuss 60.000 €
- Leistungen Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen Für die Erweiterung des Kinderzentrums An den Röthen 28 in der Form, dass zukünftig 2 Kindergartengruppen à 21 Kinder plus 1 Hortgruppen à 20 Kinder plus 2 U3-Gruppen à 10 Kinder (insgesamt 82 Kinder) betreut werden, sind folgende Personalkosten einzuplanen: Entsprechend den mittleren Jahreswerte für Personalkosten
- a)Neuschaffung von 5,65 Erzieherstellen nach S 8 TVöD x 53.520 € = 302.388 €
- b)Neuschaffung von 0,62 Stellen für Hausangestellte 2/2a HLT x 36.630 € = 22.711€
- d)Höherbewertung KTL von S 15 TVöD nach S 16 TVöD = 1.920 €
- e)Höherbewertung stellvertr. KTL von S 13 TVöD nach S 15 TVöD = 3.430 €
- Sonstiges Durch den Abriss entsteht eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 15.651 € Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 153 KB) Anlage _Faellplan (ca. 421 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 129 KB) Anlage _Liegenschaftsplan (ca. 207 KB) Anlage __Korrekturschreiben (ca. 15 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 15.05.2012, NR 295 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 25.04.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2012Sie sind hierMM 106Abriss und Neubau des Kinderzentrums An den Röthen 28 (KT 35) in 60389 Frankfurt am Main-BornheimMagistratsvortrag
- 15. Mai 2012NRNR 295Baukosten bei der KT 35 senkenSTVV-Antrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. LINKE. und Piraten; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. LINKE. und Piraten; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 106 = Annahme im Rahmen NR 295, NR 295 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 106 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichts, NR 295 = Annahme) Stv. Ochs (M 106 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 295) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 106 = Annahme, NR 295 = Ablehnung) NPD (M 106 = Annahme, NR 295 =Enthaltung) REP (M 106 = Annahme im Rahmen NR 295, NR 295 = Annahme) Stv. Ochs (M 106 und NR 295 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD gegen SPD, FREIE WÄHLER und Stv. Ochs (= Ablehnung) sowie FDP und REP (= Annahme im Rahmen NR 295) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten, ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme