Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung der…
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Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2001, § 1550 hier: Ergänzung für die Einführung einer unentgeltlichen Park
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Vortrag des Magistrats vom 28.05.2004, M 105
Betreff: Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2001, § 1550 hier: Ergänzung für die Einführung einer unentgeltlichen Parkzeit Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2001, § 1550 (M 258)
- In der Satzung -§ 1 Geltungsbereich- wird folgender Satz neu eingefügt: Für zeitlich begrenztes Parken kann von einer Gebühr abgesehen werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, die vorgelegte Neufassung der Satzung zu veröffentlichen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, nach Abschluss des halbjährlichen Probelaufes in der Leipziger Straße und Schweizer Straße über die Ergebnisse, insbesondere über die Einnahmeverluste, zu berichten. Begründung: Bundesrat und Bundestag haben durch eine Änderung der Parkgebührenregelung beschlossen, die Gebührenerhebung an Parkuhren und Parkscheinautomaten vollständig in das Ermessen der Kommunen zu legen. Somit liegt es entgegen der bisherigen Regelung in der Entscheidung der Kommunen, bei bewirtschafteten Stellplätzen eine bestimmte Parkzeit gebührenfrei zu stellen. Der Magistrat beabsichtigt, einen halbjährlichen Probelauf in der Leipziger Straße und Schweizer Straße durchzuführen. Die zur Zeit geltende Satzung enthält keine Möglichkeit, von der Erhebung einer Parkgebühr abzusehen. Somit ist eine Ergänzung der Satzung für die Einführung einer unentgeltlichen Parkzeit bereits für die Durchführung des Probelaufes Leipziger Straße und Schweizer Straße erforderlich. Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main Aufgrund des § 6 a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBI. I., S 310, S 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.01.2004 (BGBl I., S.74) und der Verordnung des Landes Hessen zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für Parkgebühren vom 08.07.1981 (GVBI. I., S. 228) wird festgesetzt: § 1 Geltungsbereich Die in der Satzung festgesetzten Gebühren gelten an allen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Frankfurt am Main nach der in § 2 dieser Satzung festgesetzten Staffelung. Für zeitlich begrenztes Parken kann von einer Gebühr abgesehen werden. § 2 Gebührenstaffelung Eine Gebühr von 1,00 Euro für 30 Minuten Parkzeit ist an den Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im durch Friedensbrücke / Speicherstraße / Hafenstraße / Hafenstraßentunnel / Mainzer Landstraße / Taunusanlage / Reuterweg / Bockenheimer Anlage / Eschenheimer Anlage / Friedberger Anlage / Obermainanlage / Flößerbrücke / Flussmitte des Mains nach Osten / Deutschherrnbrücke / Bahnlinie der Deutschen Bahn AG in Sachsenhausen / Stresemannallee begrenzten Gebiet der Frankfurter Innenstadt zu entrichten. Eine Gebühr von 0,50 Euro für 30 Minuten Parkzeit ist an allen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im restlichen Stadtgebiet zu entrichten. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Frankfurt am Main,Nebenvorlage: Antrag vom 09.06.2004, NR 1409 Antrag vom 30.06.2004, NR 1428
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2004Sie sind hierMM 105Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2001, § 1550 hier: Ergänzung für die Einführung einer unentgeltlichen ParkMagistratsvortrag
- 30. Juni 2004NRNR 1428Parkzeituhrensatzung - BrötchentasteSTVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU und SPD gegen GRÜNE und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und PDS (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 105 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 1409 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1409 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1428 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP, FAG und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 105 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 1409 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1409 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1428 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 105 und NR 1409 = Annahme, NR 1428 = Ablehnung) PDS (M 105, NR 1409 und NR 1428 = Ablehnung) BFF (M 105, NR 1409 und NR 1428 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 105 und NR 1428 = Annahme, NR 1409 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 105 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 1409 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1409 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1428 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG, REP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und PDS (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP, FAG, REP und BFF gegen GRÜNE, PDS und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, REP und PDS gegen SPD, FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)