Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung der…
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Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2004, § 7609 hier: Veränderung der Gebühren-Zeit-Intervalle
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Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M 203
Betreff: Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2004, § 7609 hier: Veränderung der Gebühren-Zeit-Intervalle Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.07.2004, § 7609 (M 105) 1. § 2 der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main wird dahin gehend geändert, dass die Gebühren-Zeit-Intervalle von bisher 30 Minuten auf 20 Minuten verkürzt werden. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die Neufassung der Satzung zu veröffentlichen.
Begründung: A. Zielsetzung Dem motorisierten Individualverkehr ein ausreichendes Angebot an Kurzzeitparkplätzen in zentralen Bereichen des Stadtgebiets vorzuhalten, ist aus verkehrsplanerischer Sicht unabdingbar. Die räumlichen Gegebenheiten lassen eine Ausweitung von Kurzzeitparkplätzen nicht zu, von daher kann die Zielsetzung nur über zeitlich entsprechend bemessene Gebührenintervalle erreicht werden. Die Höhe des zu zahlenden Parkentgelts hat sich hierbei an der Zentralität und Erreichbarkeit der Kurzzeitstellplätze aber auch dem Preisniveau öffentlicher oder privater Parkhäuser zu orientieren, um einen, die Zielsetzung konterkarierenden Effekt zu vermeiden. Gerade hier hat sich das Preisniveau mehrfach erhöht und erreicht insbesondere im Bereich der privaten Anbieter teilweise eine Größenordnung, die teilweise über dem Niveau der Gebühren der bewirtschafteten Parkflächen im öffentlichen Straßenverkehrsraum liegt. Die Beschlussvorlage korrespondiert mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2951, wonach im Ergebnishaushalt durch eine Erhöhung der Entgelte für Parkflächen ab dem Jahr 2014 Haushaltsentlastungen von 2.250Tsd. € zu erzielen sind. Dies entspricht einer Erhöhung um etwa 50 % gegenüber den zuletzt erzielten Einnahmen. Die vorgesehene Gebührenstaffelung ist gleichwohl moderat, nachdem, mit Ausnahme der Gebührenrundung im Zusammenhang mit der Einführung des Euro, seit 1994 die Gebühren nicht angepasst wurden. B. Alternativen Die Anpassung der Parkgebühren ist vor dem Hintergrund der verkehrsplanerischen Zielsetzung und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2951, alternativlos. C. Lösung Die Verkürzung des Gebühren-Zeit-Taktes von bisher 30 Minuten auf zukünftige 20 Minuten führt faktisch zu einer Gebührenerhöhung um 50 %. Die Parkgebührenstruktur bleibt gleichwohl leicht begreifbar und damit kundenfreundlich. Der kürzere Zeittakt bietet die Möglichkeit, die zu erwerbende Parkberechtigungsdauer individueller an die Parkdauer anzupassen. Dies wird tendenziell zu kürzeren Parkzeiten und damit zu einer höheren Nutzung des Parkraumangebots führen. Diese höhere Auslastung des Parkraumangebots berechtigt zu der Annahme, mit der Summe aller gelösten Parkberechtigungen die avisierten Mehreinnahmen erzielen zu können. Durch die ebenfalls zum Beginn des Jahres 2014 vorgesehene Erhöhung der Parkgebühren in den öffentlichen Parkhäusern innerhalb der Wallanlagen wird die verkehrslenkende Wirkung bei der Nutzung von Kurzzeitparkplätzen nicht beeinflusst. Die Höhe der Gebühren in diesen Parkhäusern bleibt deutlich unter dem Gebührenniveau für die Nutzung eines Kurzzeitparkplatzes im gleichen Areal. D. Kosten Durch die Anpassung der Gebühren-Zeit-Intervalle entstehen keine unmittelbaren Kosten zulasten des Haushalts der Stadt Frankfurt am Main. Die Kosten für die einmalige Umstellung der Parkscheinautomaten sind gemäß der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Magistrat und der Parkhaus-Betriebsgesellschaft (PBG) durch die PBG zu tragen und dürfen auch nicht mit den Einnahmen verrechnet werden. Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main Aufgrund des § 6 a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBI. I S 310, ber. S. 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.08.2013 (BGBl. I S. 3313) m. W. v. 31.08.2013 und der Verordnung des Landes Hessen zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung) in der Fassung vom 12.12.2007 (GVBl. I S. 859) wird festgesetzt: § 1 Geltungsbereich Die in der Satzung festgesetzten Gebühren gelten an allen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Frankfurt am Main nach der in § 2 dieser Satzung festgesetzten Staffelung. Für zeitlich begrenztes Parken kann von einer Gebühr abgesehen werden. § 2 Gebührenstaffelung Eine Gebühr von 1,00 Euro für 20 Minuten Parkzeit ist an den Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im durch Friedensbrücke/Speicherstraße/Hafenstraße/Hafenstraßen-tunnel/MainzerLandstraße/ Taunusanlage/Reuterweg/Bockenheimer Anlage/Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage/Obermainanlage/Flößerbrücke/Flussmitte des Mains nach Osten/Deutschherrnbrücke/Bahnlinie der Deutschen Bahn AG in Sachsenhausen/Strese-mannallee begrenzten Gebiet der Frankfurter Innenstadt zu entrichten. Eine Gebühr von 0,50 Euro für 20 Minuten Parkzeit ist an allen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im restlichen Stadtgebiet zu entrichten. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am
- Januar 2014 in Kraft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. November 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 23 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.02.2014 im OBR 3 angenommen.
Beratungsverlauf23 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und LINKE. gegen CDU und GRÜNE (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER(= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE und fraktionslos gegen FDP und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 4 CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, 4 SPD, LINKE und FREIE WÄHLER gegen und GRÜNE (= Annahme) bei einer Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und NPD gegen 3 CDU und GRÜNE (= Zustimmung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD und REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, FREIE WÄHLER und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL; FREIE WÄHLER (= Enthaltung)