Beschluss der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf…
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Beschluss der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 06.06.2014, M 103
Betreff: Beschluss der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.10.2009, § 6916 (M 173) Auf Antrag des Magistrats vom 06.06.2014
- Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main wird in der Fassung gemäß Anlage beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche - auch im Hinblick auf die Veröffentlichung im Amtsblatt Frankfurt am Main - zu veranlassen. Begründung: A Zielsetzung Die neue Gefahrenabwehrverordnung soll die bisherige Polizeiverordnung vom 04.08.1981, in der aktuellen Fassung, ersetzen, da sich deren Inhalte zur Gefahrenabwehr bewährt haben. B Alternativen Keine. C Lösung Mit der Vorlage dieser Rechtsverordnung macht die Stadt Frankfurt am Main von der Möglichkeit nach § 74 HSOG Gebrauch, für den Bereich des Stadtgebietes eine Regelung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main zu erlassen. Die vorgelegte Gefahrenabwehrverordnung beinhaltet Regelungen, die sich nach den in den zurückliegenden Jahren gemachten Erfahrungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet als notwendig erwiesen haben. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Begründungen zum Erlass der Polizeiverordnung vom 04.08.1981 und deren Ergänzungen/Änderungen verwiesen, da der vorgelegte Entwurf keine inhaltlichen Änderungen zur letzten gültigen Fassung der Polizeiverordnung enthält. Die Verordnung bedarf der Beschlussfassung durch den Magistrat und durch die Stadtverordnetenversammlung. D Kosten Keine. Anlage 1 (ca. 1,3 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 12.06.2014, NR 937
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2005MM 40Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 3. April 2009MM 75Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 4. September 2009MM 173Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main vom 07.Magistratsvortrag
- 6. Juni 2014Sie sind hierMM 103Beschluss der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 12. Juni 2014NRNR 937Rauchverbot auf Spielplätzen und in Spielparks schnell umsetzenSTVV-Antrag · SPD
- 18. Juni 2014AA 622Gefahrenabwehrverordnung - Warum war die Vorlage eigentlich notwendig?STVV-Anfrage · SPD
- 18. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 489 WochenBB 286Gefahrenabwehrverordnung - Warum war die Vorlage eigentlich notwendig?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und RÖMER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 937); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ELF Piraten (M 103 = Annahme im Rahmen NR 937, NR 937 = Annahme) ÖkoLinX-ARL und REP (M 103 und NR 937 = Ablehnung) NPD (M 103 = Enthaltung, NR 937 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und RÖMER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 937); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 937) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 103 = Annahme, NR 937 = Ablehnung) RÖMER (M 103 und NR 937 = Annahme) NPD (M 103 = Enthaltung, NR 937 = Ablehnung) REP (M 103 und NR 937 = Ablehnung)