Gefahrenabwehrverordnung - Warum war die Vorlage eigentlich notwendig?
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Anfrage gem. § 18 (3) GOS vom 18.06.2014, A 622
Betreff: Gefahrenabwehrverordnung - Warum war die Vorlage eigentlich notwendig? Mit der Vorlage M 103 legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer neuen Gefahrenabwehrverordnung vor. Der Magistrat sagt selbst, der Text sei mit dem Text der alten Verordnung identisch. Eine Begründung für das Vorgehen des Magistrates ist aus der Vorlage merkwürdigerweise nicht ersichtlich (aus schlechtem Gewissen?). Dies vorausgesetzt fragen wird den Magistrat:
- Treffen Presseberichte zu, wonach der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung deshalb eine neue Vorlage zustellt, weil die alte Verordnung nicht mehr im Bestand rechtssicher gewesen sei?
- Wenn ja, warum wird dies in der Vorlage M 103 nicht erwähnt?
- Wann wurde dem Magistrat zum ersten Mal (Gerichtsurteil, Gutachten Rechtsamt etc.) verdeutlicht, dass die alte Verordnung als nicht mehr rechtssicher zu gelten hat?
- Hat der Magistrat unmittelbar gehandelt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
- Trifft zu, dass die Verordnung deshalb nicht mehr rechtssicher war, weil der Geltungszeitraum abgelaufen war?
- Wenn ja, unter welchem verantwortlichen Dezernenten ist der Geltungszeitraum abgelaufen?
- Wurde der damals verantwortliche Dezernent vom Rechtsamt oder von anderen Stellen auf das Ablaufen des Geltungszeitraumes im Vorhinein hingewiesen?
- War die Gefahrenabwehrverordnung von einem bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr in Kraft und wenn ja, ab wann?
- Hat der Magistrat die Gefahrenabwehrverordnung ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr angewandt und wenn ja, ab wann?
- Wenn ja, wer (welcher Dezernent) hat wann angeordnet, die Gefahrenabwehrverordnung nicht mehr anzuwenden?
- Wie viele Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung wurden vor deren Aussetzung pro Woche registriert und wie viele Verstöße wurden nach deren Aussetzung pro Woche registriert?
- Wie verhält es diesbezüglich bei den Bußgeldern?
- Teilt der Magistrat die Auffassung, dass der Magistrat das Auslaufen der Verordnung schlicht verpennt hat und das es sich bei dem verantwortlichen Dezernenten um eine Schlafmütze handelt?
- Sieht der Magistrat in seiner erneuten Schlafmützigkeit eine Parallele zu dem Fall der Werbeverträge, deren Kündigung deshalb nicht zu Stande kam, weil es der Magistrat verschlafen hatte, die Verträge per Einschreiben zu kündigen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2014MM 103Beschluss der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 18. Juni 2014Sie sind hierAA 622Gefahrenabwehrverordnung - Warum war die Vorlage eigentlich notwendig?STVV-Anfrage · SPD
- 18. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 6 WochenBB 286Gefahrenabwehrverordnung - Warum war die Vorlage eigentlich notwendig?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ELF Piraten (= Aufnahme auf TO II, ein Monat)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Aufnahme auf TO II, ein Monat)