Seit 2016 erfordern Veranstaltungen, bei denen sich eine große Zahl von Personen auf engem Raum aufhält - wie zum Beispi
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenInhalt
Frage vom 07.12.2017, F 935 Seit 2016 erfordern Veranstaltungen, bei denen sich eine große Zahl von Personen auf engem Raum aufhält - wie zum Beispiel Weihnachtsmärkte - erhöhte Sicherheitsvorkehrungen gegen religiös motivierte Terroranschläge.
Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen hat der Magistrat auf dem diesjährigen Weihnachtsmarkt durchgeführt, und welche Kosten entstehen der Stadt Frankfurt dadurch?
Antwort des Magistrats: Grundsätzlich beinhaltet jede Veranstaltung vielfältige innere und äußere Gefahren. Hierzu gehören ebenso markante Wetterereignisse, wie die Gefahr von Brandherden oder Überfüllung der Veranstaltungsfläche, um nur diese Beispiele zu benennen, wie auch die Gefahr von Attentaten. Es muss das höchste Ziel der Veranstalterin des Frankfurter Weihnachtsmarktes, der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main, sein, die größtmögliche Sicherheit durch geeignete Vorhaltungen zu erreichen. Kostenargumente dürfen bei der Abwägung nur zweitrangig sein. Deswegen werden beim Frankfurter Weihnachtsmarkt bereits seit Jahrzehnten Maßnahmen realisiert, um dieser Zielvorgabe zu entsprechen. So gehören beispielsweise die Einrichtung eines Sanitätsdienstes, eines privaten Ordnungsdienstes in Ergänzung zur polizeilichen Präsenz oder die Pflicht zur Vorhaltung von Feuerlöschern und Leuchtmittel für den Fall eines Stromausfalles an allen Ständen zum Standard bei der Organisation des Weihnachtsmarktes. In den vergangenen Jahren wurde weiterhin eine zentrale Beschallungsanlage jeweils eingerichtet, mit welcher die Besucherinnen und Besucher in allen Weihnachtsmarktbereichen erreicht werden können. Erstmals wurden im Jahre 2017 Zufahrtssperren zum Weihnachtsmarkt eingerichtet. Die Kosten hierfür können noch nicht beziffert werden, da primär logistische Kosten hierfür entstehen, die nach Arbeitsaufwand abgerechnet werden. Rechnungen hierfür liegen noch nicht vor. Die Betonsperren selbst befinden sich im Eigentum der Veranstalterin, so dass für deren Nutzung keine Kosten entstehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Helmut Alt
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2017Sie sind hierFF 935Seit 2016 erfordern Veranstaltungen, bei denen sich eine große Zahl von Personen auf engem Raum aufhält - wie zum BeispiFragestunde-Frage
- 10. Januar 2018AA 308Sicherheitsmaßnahmen bei öffentlichen VeranstaltungenSTVV-Anfrage · AfD
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 41 WochenBB 325Sicherheitsmaßnahmen bei öffentlichen VeranstaltungenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet