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Sicherheitsmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen

Vorlagentyp: AAfD
41 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Anfrage vom 10.01.2018, A 308

Betreff: Sicherheitsmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen In der 17. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017 beantwortete der Magistrat die Frage Nr. 935. Gegenstand der Frage waren die vom Magistrat veranlassten Sicherheitsmaßnahmen dem diesjährigen Weihnachtsmarkt im Hinblick auf religiös motivierte Terroranschläge. Der Magistrat führte in seiner Antwort aus, dass grundsätzlich "jede Veranstaltung vielfältige innere und äußere Gefahren" beinhalte, z.B. "markante Wetterereignisse, die Gefahr von Brandherden oder Überfüllung der Veranstaltungsfläche". Aus diesem Grund würden beim Frankfurter Weihnachtsmarkt bereits seit Jahrzehnten Maßnahmen realisiert, z. B. die Einrichtung eines Sanitätsdienstes, eines privaten Ordnungsdienstes in Ergänzung zur polizeilichen Präsenz oder die Pflicht zur Vorhaltung von Feuerlöschern und Leuchtmittel für den Fall eines Stromausfalles an allen Ständen zum Standard bei der Organisation des Weihnachtsmarktes. Dies war jedoch erkennbar nicht Gegenstand der Frage. Diese bezog sich explizit auf die seit 2016 neu hinzugekommenen - also nicht auf die seit Jahrzehnten durchgeführten - Sicherheitsvorkehrungen, die aufgrund verschiedener islamischer Terroranschläge - z. B. in Berlin, Nizza, Barcelona - ergriffen werden. Hierzu gehören v. a. die Zufahrtssperren aus Beton ("Merkel-Lego") sowie die erhöhte Präsenz von Sicherheitskräften, d. h. Polizei, Stadtpolizei und private Sicherheitsdienste. Es besteht ganz offensichtlich ein Zusammenhang zwischen einerseits der illegalen Grenzöffnung durch die Bundesregierung 2015 und der erhöhten Gefährdung durch islamisch motivierte Terroranschläge. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie hoch waren die Kosten, die die Stadt Frankfurt für das Aufstellen der Zufahrtssperren im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt getragen hat?
  2. Wie hoch waren die Kosten, die die Stadt Frankfurt für zusätzliche Sicherheitskräfte (städtisches Personal und private Sicherheitskräfte) im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt getragen hat?
  3. Sieht der Magistrat einen Zusammenhang zwischen der illegalen Grenzöffnung durch die Bundesregierung mit nachfolgend unkontrollierter Einwanderung von Islamisten einerseits und dem seit 2016 erhöhten Sicherheitsaufwand f ür Weihnachtsmärkte und andere Veranstaltungen andererseits?
  4. Falls. 3. zutreffend: plant der Magistrat, die zusätzlichen Kosten von dem Verursacher (d. h. der Bundesregierung) einzufordern?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Dezember 2017FF 935Seit 2016 erfordern Veranstaltungen, bei denen sich eine große Zahl von Personen auf engem Raum aufhält - wie zum BeispiFragestunde-Frage
  2. 10. Januar 2018Sie sind hier
    AA 308Sicherheitsmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen
    STVV-Anfrage · AfD
  3. 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 41 WochenBB 325Sicherheitsmaßnahmen bei öffentlichen VeranstaltungenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 21 · 14.05.2018
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 308 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 24 · 24.09.2018
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 325) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2707,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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