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Eulengasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend16.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Frage vom 07.12.2012, F 712 Zurzeit errichtet die ABG Frankfurt Holding in der Bornheimer Vereinsstraße neue Wohneinheiten. In diesem Zusammenhang nutzt die Bauleitung das Gebäude eines ehemaligen kleineren Supermarktes zwischen der Vereinsstraße und der Preungesheimer Straße als Büro. Dieses Gebäude stand vor Baubeginn bereits leer und wurde nicht mehr als Markt genutzt. Die Lebensmittelversorgung, speziell für ältere und gehbehinderte Menschen, ist seitdem in diesem Teil Bornheims problematisch. Deshalb frage ich den Magistrat: Besteht die Möglichkeit, nach der Fertigstellung der Wohneinheiten in der Vereinsstraße im derzeitigen Baubüro einen Smart-Markt beziehungsweise einen CAP-Markt zu eröffnen, zumal hierfür auch noch Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen?
Antwort des Magistrats: Im Bericht B 577 vom 27.08.2010 hat der Magistrat bezüglich der Einrichtung von Smart-Lebensmittelläden folgende Grundsätze dargelegt: "Die Einrichtung eines Smart-Marktes kann erfolgen, 1. wenn der zuständige Ortsbeirat dies mehrheitlich beantragt. 2. wenn ein entsprechender Mangel besteht und durch diesen Smart-Markt die Nahversorgung des entsprechenden Stadtteils wieder verbessert wird. 3. wenn sichergestellt ist, dass dieses ausschließlich gemeinnützigen Interessen verpflichtete Einzelhandelskonzept stets nachrangig zu vorhandenen Angeboten der privaten Wirtschaft erfolgt. 4. wenn eine Partnerschaft mit einem großen Lebensmittelversorger, zum Beispiel Rewe, zustande kommt, damit ein Vollsortiment an Waren zur Verfügung steht. 5. wenn eine entsprechende Ladenfläche zur Nutzung vorhanden ist. 6. wenn die erforderliche Investitionsfinanzierung geklärt ist. Pro Markt werden rund 250.000 Euro für die Ladenausstattung und Erstausstattung mit Waren benötigt." Diese Anforderungen werden bei dem Standort Vereinsstraße in Frankfurt Bornheim nicht erfüllt. In 350 Meter Fußweg befindet sich in der Eulengasse ein Nahkauf-Markt. Dessen wirtschaftliche Existenzgrundlage kann nicht durch einen Smart-Laden beeinträchtigt werden. Die Fläche des Ladenlokals in der Vereinsstraße ist zudem für einen wirtschaftlichen Betrieb erheblich zu klein. Es ist nicht möglich, dort ein Vollsortiment anzubieten. Eine Qualifizierung arbeitsloser Menschen, die mit jedem Smart-Markt verbunden ist, wäre dort auch nicht möglich, da auch Büro- und Sozialraumflächen nicht gegeben sind. Eine Belieferung durch einen Lebensmittelversorger wie zum Beispiel Rewe ist fraglich, da auch von dort eine solche Konkurrenz zu einem Nahkauf nicht für sinnvoll erachtet wird. Die Versorgung der Bevölkerung ist verglichen mit anderen Stadtteilen als sehr gut zu betrachten. So gibt es neben dem Nahkauf-Laden einen sehr großen REWE-Markt in der Heidestraße, 700 Meter, und einen Aldi- Markt in der Seckbacher Landstraße, 650 Meter. Der Magistrat kann daher die Einrichtung eines Smart-Marktes am Standort Vereinsstraße in Frankfurt Bornheim nicht befürworten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Bernhard E. Ochs
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Dezember 2012 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.