Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bereits am 20.11.2020 hat das OVG Münster, Az. 11 B 1459/20, eine Ordnungsverfügung der Stadt Düsseldorf bestätigt, nach

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Wildwuchs von E-Scootern in Frankfurt zu regulieren und die Verkehrsgefährdung zu minimieren. Dies soll durch die Einführung einer Sondernutzungsverordnung geschehen, die eine Gebühr für E-Scooter und eine Regulierung der Anzahl der Fahrzeuge ermöglicht. Ziel ist es, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und die Nutzung von E-Scootern zu ordnen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Römerberg — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Römerberg per E-Mail

Frage an den Magistrat

Bereits am 20.11.2020 hat das OVG Münster, Az. 11 B 1459/20, eine Ordnungsverfügung der Stadt Düsseldorf bestätigt, nach der das Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum zum Zweck der Vermietung eine Sondernutzung darstellt, für die eine Erlaubnis erforderlich ist. Dieses Urteil ermöglicht es Kommunen, auch die Vermietung von E-Scootern durch eine Sondernutzungserlaubnis zu regeln, was laut Medienberichten in Frankfurt "bis Jahresende" erfolgen soll. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeit sieht der Magistrat, den Wildwuchs von E-Scootern und die davon ausgehende Verkehrsgefährdung bereits für diese Sommersaison wirkungsvoll zu unterbinden, insbesondere im Hinblick auf die massive Verschärfung dieser Problematik in jüngster Zeit?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Klaus Oesterling: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Kollege Mund! In der von dem bundesweit bekannten und berühmten Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer verfassten sogenannten Elektrokleinstfahrzeugeverordnung war festgelegt, dass für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen - da fallen die E-Scooter darunter - die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften anzuwenden sind. Von daher gab es zunächst keine Möglichkeit für die Kommunen, hier andere abweichende verbindliche Regeln einzuführen. Aufgrund dieser Vorgabe durften auch E-Scooter auf Gehwegen und Fußgängerzonen abgestellt werden. Für die Juristen: Bisher wurden Leihfahrräder und Leihroller analog der privaten Fahrzeuge, also Pkw, dem sogenannten Gemeingebrauch zugeordnet. Die Stadt Düsseldorf hat dann davon abweichend eine Sondernutzungsverfügung erlassen, mit der sie den Versuch unternommen hat, den Wildwuchs bei den Leihfahrrädern in geordnete Bahnen zu führen. Gegen diese Sondernutzungsverfügung der Stadt Düsseldorf sind die entsprechenden Leihfahrräderunternehmer Sturm gelaufen und haben dagegen geklagt. Die Leihfahrräderunternehmen vertreten leider auch ein bundeseigenes Unternehmen, das dort tätig geworden ist, nämlich Call a Bike. Es hat in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht über die Stadt Düsseldorf obsiegt. Die Stadt Düsseldorf musste somit zunächst ihre Entscheidung suspendieren. Ich erwähne das deshalb, weil Sie es nicht erwähnt haben. In Ihrer Formulierung kam zum Ausdruck, als ob das eine ganz einfache Sache gewesen wäre. Die Stadt Düsseldorf ist dann in die Berufung gegangen und hat den großen Erfolg erzielt, dass das Oberverwaltungsgericht zur Auffassung gekommen ist, dass das Abstellen von E-Scootern eine Sondernutzung ist und nicht nur ein Gemeingebrauch. Es ist auch eine sehr differenzierte Formulierung gewesen, die zu der Entscheidung geführt hat. Wenn man nämlich nur so ein Leihfahrrad abstellt, dann ist das keine Sondernutzung. Wenn man es aber am Straßenrand abstellt und hat es vermietet und dann kommt ein anderer und mietet es wieder, dann ist das eine Sondernutzung. Und daraufhin hat die Stadt Düsseldorf hier eine Satzung erlassen, die viele Möglichkeiten eröffnet. Also beispielsweise, wenn man eine Sondernutzung erlaubt, gibt es auch in Deutschland eine Sondernutzungsgebühr dafür, sodass Düsseldorf für jeden E-Scooter auch eine Sondernutzungsgebühr erhebt. Und auf dem Weg haben sie auch die Möglichkeit, die Zahl der E-Scooter insgesamt zu regulieren, was bisher nicht der Fall ist. Wir haben das dann geprüft. Das ist nordrhein-westfälisches Straßenrecht gewesen - wir haben hier hessisches Straßenrecht - und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das übertragen lässt. Die entsprechenden Ämter sind im Moment dabei, einen entscheidungsreifen Vorschlag zu machen, der in der zweiten Jahreshälfte der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden soll mit dem Ziel, gegen Jahresende die Satzung in Kraft zu setzen. Ich möchte hier vor Schnellschüssen warnen. Das ist jetzt keine Meinungsäußerung des Dezernenten oder irgendein Stadtverordnetenbeschluss, der dort umgesetzt wird, sondern das ist eine Satzung. Das heißt, die Satzung muss dann ausgelegt werden, und man hat die Möglichkeit, als Unternehmen gegen die Satzung zu klagen. Wir sind gut beraten, das so auszuformulieren, dass es gerichtsfest ist. Wir haben schon einen runden Tisch durchgeführt mit den entsprechenden Unternehmen. Die Begeisterung hielt sich bekanntlich in Grenzen. Wir gehen auch davon aus, dass eine ganze Reihe von Fragen dort geregelt werden kann und dass es nicht auszuschließen ist, dass wir uns am Ende auch in Frankfurt vor Gericht wiedersehen. Deshalb kann ich nur dafür plädieren, hier sorgfältig vorzugehen und eine Satzung zu finden, die dann auch gerichtsfest ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. Juni 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung