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Insbesondere von Vertreter*innen der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm im Frankfurter Süden wurde wiederholt Kritik daran

Vorlagentyp: F
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im VerfahrenBeantwortet
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Frage vom 01.11.2018, F 1526 Insbesondere von Vertreter*innen der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm im Frankfurter Süden wurde wiederholt Kritik daran geäußert, dass die zwei zusätzlichen Ultrafeinstaubmessgeräte noch nicht aufgestellt worden seien.

Ich frage den Magistrat: Was waren und sind Ursachen für diese Verzögerung?

Antwort des Magistrats: Die Auswahl der stadteigenen Messgeräte von Ultrafeinstaubpartikeln, UFP, im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens und der jeweiligen Messstandorte wurde durch die Stabsstelle für Fluglärmschutz vorgenommen. Aufgrund der Zuständigkeit des Umweltdezernats für Luftreinhaltung wurde die weitere Organisation und Durchführung in der Zwischenzeit in das Umweltamt übertragen. Die städtischen Ultrafeinstaubmessungen werden in die Untersuchungen des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie, HLNUG, eingebunden und werden in einem bereits laufenden Messprojekt über die Grundlagenforschung zum Auftreten von UFP, dessen Konzentrationsverteilung und Quellenbezug erweitern. Ende August 2018 wurden die neuen Messgeräte ausgeliefert. Die Geräte sind in den Laboren des HLNUG geprüft und konfiguriert worden. Da die Geräte vorrangig zur Auswirkungsbemessung von UFP bei Überflugereignissen angeschafft wurden, ist ein möglichst kurzes Messintervall notwendig. Während der laufenden Prüfungsphase wurde festgestellt, dass über die cloudbasierte Datenhaltung nicht die zu erwartenden 5-Sekunden-Mittelwerte, sondern nur 1-Minuten-Mittelwerte zur Verfügung gestellt werden. Leider wurde dies bei der oben genannten Ausschreibung nicht explizit gefordert. Die 1-Minuten-Mittelwerte sind für den vorgesehenen Messfokus zu groß, da dann beispielsweise Überflüge nicht eindeutig zugeordnet werden können. Da der Hersteller dieses Problem nicht zeitnah lösen kann, werden die Geräte momentan durch das HLNUG technisch auf das hauseigene Datenübertragungs- und Datenhaltungssystem angepasst. Daher kommt es zu einer Verzögerung der regulären Inbetriebnahme. Zudem haben sich die von der Stabsstelle Fluglärmschutz vorgesehenen und bereits mit Stromanschlüssen vorbereiteten Messstandorte am Sachsenhäuser Landwehrweg im Hinblick auf die Messanforderungen als kritisch herausgestellt. An der Martin-Buber-Schule wurde das Dach einer großen Pelletheizung, welche das gesamte Schul- und Kitagelände versorgt, ausgesucht. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe die Küchenabluftanlage der Kita. Beide stellen erhebliche Emittenten von UFP dar, welche bei Betrieb die Grundbelastung von UFP vervielfachen und die Interpretation der Messergebnisse erschweren beziehungsweise eine eventuelle Erkennbarkeit von Überflügen erschweren. Der zweite gewählte Standort, Kirchturm der Bergkirche, hat einen quadratischen Grundriss und ist nur nach zwei Seiten in Nord-Süd Richtung geöffnet. Grundlegende Mess-Standards können hier nicht eingehalten werden, da die freie Anströmbarkeit des Luft-Schadstoff-Gemischs an die Mess-Sensorik nicht möglich ist. Zudem würde die zur Quellenzuordnung, Überflüge, notwendige Ermittlung der Windrichtung durch die wandbedingte Windrichtungskanalisierung verfälscht. Um dem ausdrücklichen Wunsch der Bürger*inneninitiativen nachzukommen, wurde der durch die Stabsstelle Fluglärmschutz vorgegebene Standort an der Martin-Buber-Schule trotz der oben erwähnten Schwierigkeiten am 28.09.2018 in Betrieb genommen. Die Datenhaltung im Fünf-Sekunden-Intervall erfolgt aktuell noch lokal ohne eine direkte Online-Bereitstellung. Auch an dem Standort Bergkirche ist ein besser geeigneter Standort auf dem Dach einer direkt benachbarten Kindertagesstätte gefunden worden, jedoch besteht auch hier die Gefahr, dass die Emissionen von Kaminöfen benachbarter Liegenschaften ggf. sonstige Ereignisse überlagern. Hier muss außerdem zusätzlich ein Stromanschluss verlegt werden. Bis Ende des Jahres 2018 wird die Inbetriebnahme der beiden technisch angepassten Messgeräte im Regelbetrieb angestrebt. Ein erster Zwischenbericht zu UFP-Messungen rund um den Frankfurter Flughafen des HLNUG ist bereits auf dessen Website verfügbar. (https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/luft/sonstige_beri chte/ufp/1._Zwischenbericht_HLNUG_Ultrafeinstaub_final_Korrigendum_20180619.pdf< /p> Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula auf der Heide Anfrage vom 15.11.2018, A 412

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. November 2018Sie sind hier
    FF 1526Insbesondere von Vertreter*innen der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm im Frankfurter Süden wurde wiederholt Kritik daran
    Fragestunde-Frage
  2. 15. November 2018AA 412Feinstaubmessung in der EinflugschneiseSTVV-Anfrage · AfD
  3. 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 32Feinstaubmessung in der EinflugschneiseMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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