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Feinstaubmessung in der Einflugschneise

Vorlagentyp: B
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 32

Betreff: Feinstaubmessung in der Einflugschneise Vorgang: A 412/18 AfD Zu 1.) Das Ausschreibungsverfahren einschließlich Festsetzung der Geräteanforderungen für Ultrafeinstaubmessungen wurde von der Stabsstelle für Fluglärmschutz vorgenommen. Die Art des Messverfahrens (Kondensationspartikelzähler), der Messbereich und auch die mögliche Mobilität der Geräte spielten dabei eine ausschlaggebende Rolle. Das Messintervall ist in der Ausschreibung nicht explizit festgelegt worden. Im Rahmen der Zuschlagserteilung wurde jedoch geprüft, ob die Geräte im 5-Sekunden-Intervall Daten erfassen können. Einige Wochen, nachdem der Zuschlag erteilt worden war, gab es einen stadtinternen Zuständigkeitswechsel von der Stabsstelle für Fluglärmschutz zum Dezernat X. Es stellte sich schließlich heraus, dass per Online-Übertragung jedoch als kleinstes Messintervall 1-Minuten-Mittelwerte zur Verfügung gestellt werden. Die 5-Sekunden-Mittelwerte bleiben nur intern im Gerät gespeichert und müssen derzeit regelmäßig am Gerät abgeholt werden.

Zu 2.) Gemäß der "Leistungsbeschreibung für die Beschaffung, die Installation und die Wartung von UFP-Messgeräten für die Stabsstelle für Fluglärmschutz" wurden die Anforderungen an die Geräte wie folgt ausgeschrieben: Das Messgerät soll dem neuen europäischen Standard CEN-TC264 WG 32 entsprechen. Das UFP-Messsystem soll folgende Bestandteile haben: - Gehäuse Höchstmaße 50 x 30 x 65 cm, ohne Sensoren - Klimatisiertes, abschließbares Gehäuse - Mobilität des Messgeräts muss gegeben sein, kein Einbau in einen Container möglich - Probenahmerohr 1,0 m mit Nafikon-Trockner - Lüfter, Heizung und elektrische Anschlüsse - Kondensationspartikelzähler minimale Partikelgröße (50% Zähleffizienz): 7,0 nm - Integrierte Butanol- und Kondensatflasche - Integrierter Datenlogger und Netbook - Klimasensor für Feuchte, Temperatur, Luftdruck, Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Niederschlag - Integrierter GPS-Empfänger - Integrierte SIM-Karte Zu 3.) Die ursprünglich vorgesehen Messstandorte an der Martin-Buber-Schule und im Kirchturm der Bergkirche (beide Sachsenhäuser Landwehrweg) wurden von der Stabsstelle für Fluglärmschutz festgelegt, mit Stromanschlüssen vorbereitet und öffentlich kommuniziert. Die Idee für die Standorte entstand im Rahmen von ausführlichen Gesprächen der Stabsstelle für Fluglärmschutz mit Vertretern der Bürgerinitiativen die bereits langjährige Erfahrungen mit UFP-Messungen mit mobilen Handmessgeräten sammeln konnten. Über die Standortwahl war das Umweltdezernat frühzeitig informiert.

Zu 4.) Zum einen spielte die unmittelbare Nähe einer Lärmmessstation für die Wahl des Standorts eine große Rolle. Herr Prof. Münzel (Universitätsmedizin Mainz) arbeitet derzeit an einer Studie, die die Auswirkung von Lärm in Kombination mit Ultrafeinstaubpartikeln auf die Gefäße untersucht. Das gleichzeitige Vorhandensein von Lärm- und UFP-Messwerten ist für diese Studie sehr wichtig. Weitere Kriterien bei der ursprünglichen Standortwahl waren die Nähe zu Wohngebieten und eine höhendifferenzierte Erfassung der Konzentrationsverteilung unter Bezugnahme des Kirchturms.

Zu 5.) Der Magistrat wählt die Standorte zur Erfassung von flugverkehrsbedingen Ultrafeinstäuben nach Möglichkeit in der Nähe der Anfluggrundlinie der Nordwestlandebahn, um die Entfernung zum potentiellen Emittenten (Flugzeug) durch möglichst direkte Überflüge klein zu halten. Bei der Standortwahl sind nahgelegene Störemittenten, wie etwa der Straßenverkehr, aber auch feststoffbetriebene Kaminöfen, zu minimieren. Insbesondere ist darauf zu achten, dass sich die Messstelle nicht im Lee der Abgasfahnen möglicher Emittenten in Bezug auf die Hauptwindrichtung (Südwest) befindet, was die Dateninterpretation erheblich erschweren könnte. In der Nähe zu einer Fluglärmmessstation zu messen, erleichtert es darüber hinaus einen möglichen Zusammenhang zwischen Überflugereignissen und Messgröße herzustellen. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) untersucht vorrangig auch den emittierten Ultrafeinstaub im Bereich bodennaher Luftschichten (Flughafengelände) und dessen Verwehungen, da diese aufgrund der eingeschränkten, vertikalen Luftdurchmischung vordergründig von Interesse sind. Erste Ergebnisse deuten auf erhöhte Belastungen an den Messstellen bei Flugbetrieb und entsprechender Windrichtung hin und können hier eingesehen werden: https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/luft/sonstige_berichte/ufp/1._Zwischenb ericht_HLNUG_Ultrafeinstaub_final_Korrigendum_20180619.pdf Zu 6.) Die Geräte haben bisher Kosten in Höhe von 102.601,80 € sowie 1.387 € für die Installation von Stromanschlüssen verursacht. Laufende Kosten entstehen für den Stromverbrauch sowie für Mobilfunkverträge, da die Daten über das Mobilfunknetz übertragen werden. Vorbereitung, Betrieb und Instandhaltung der Geräte erfolgen durch das HLNUG. Die Personalkosten bzw. Kosten für Betriebsmittel werden vom HLNUG bzw. dem Umwelt- und Nachbarschaftshaus übernommen.

Zu 7.) Für neue Standorte müssen ggf. Stromanschlüsse verlegt werden, die Kosten stehen in Abhängigkeit zum Aufwand der Maßnahme. Sie liegen voraussichtlich im niedrigen vierstelligen Bereich. Die Umrüstung der Geräte erfolgt wie beschrieben kostenneutral durch das HLNUG.

Zu 8.) Der Standort an der Martin-Buber-Schule ist derzeit in Betrieb. Wahrscheinlich wird der Magistrat vollständig Abstand vom zweiten Standort (Areal "Bergkirche") nehmen, da sich der Kirchturm als ungeeignet erwiesen hat und Störfaktoren auf dem Dach der Bergkita wegen der umliegenden Kaminöfen nicht auszuschließen sind. Zudem müsste auf dem Dach der Bergkita noch ein Stromanschluss installiert werden. Als alternativer Standort bietet der alte Friedhof in Oberrad bessere Bedingungen. Hier sind zwei Fluglärmmessstationen in Betrieb und Störeinflüsse sind durch die Ortsrandlage in Bezug auf die Hauptwindrichtung vermindert. Die Installation des technisch angepassten Geräts auf Onlinebereitstellung der 5-Sekunden-Messwerte ist für Anfang 2019 geplant.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. November 2018FF 1526Insbesondere von Vertreter*innen der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm im Frankfurter Süden wurde wiederholt Kritik daranFragestunde-Frage
  2. 15. November 2018AA 412Feinstaubmessung in der EinflugschneiseSTVV-Anfrage · AfD
  3. 8. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    BB 32Feinstaubmessung in der Einflugschneise
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 30 · 22.03.2019
TO I, TOP 71
Beraten
a) Die Vorlage B 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 30 · 09.05.2019
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 32 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

OBR 5
Sitzung 31 · 10.05.2019
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 32 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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