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Feinstaubmessung in der Einflugschneise

Vorlagentyp: AAfD
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Inhalt

Anfrage vom 15.11.2018, A 412

Betreff: Feinstaubmessung in der Einflugschneise Der Magistrat beantwortete in der 26. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018 die Frage Nr. 1526. Gegenstand der Frage waren zwei Geräte zur Messung von Feinstaub, die in der Einflugschneise der NW-Landebahn des Frankfurter Flughafens aufgestellt werden sollten, um zu überprüfen, ob die Überflüge zu einer Mehrbelastung der Wohnbevölkerung mit Feinstaub führen. In seiner Antwort führte der Magistrat aus, dass die neuen Messgeräte Ende August 2018 ausgeliefert und in den Laboren des HLNUG geprüft und konfiguriert wurden. Da die Geräte vorrangig zur Auswirkungsbemessung von Feinstaub bei Überflugereignissen angeschafft wurden, ist ein möglichst kurzes Messintervall - etwa 5 s - erforderlich, damit Konzentrationsveränderungen auch einem konkreten Überflugereignis zugeordnet werden können. Während der laufenden Prüfungsphase durch das HLNUG wurde jedoch festgestellt, dass mit den Geräten nicht die 5-Sekunden-Mittelwerte, sondern nur 1-Minuten-Mittelwerte zur Verfügung gestellt werden können. Leider - so der Magistrat in seiner Antwort - "wurde dies bei der oben genannten Ausschreibung nicht explizit gefordert. Die 1-Minuten-Mittelwerte sind für den vorgesehenen Messfokus zu groß, da dann beispielsweise Überflüge nicht eindeutig zugeordnet werden können". Da der Hersteller dieses Problem nicht zeitnah lösen kann, werden die Geräte momentan durch das HLNUG technisch angepasst, so dass es zu einer Verzögerung der regulären Inbetriebnahme kommt. Weiter führt der Magistrat aus, dass sich "die von der Stabsstelle Fluglärmschutz vorgesehenen und bereits mit Stromanschlüssen vorbereiteten Messstandorte am Sachsenhäuser Landwehrweg im Hinblick auf die Messanforderungen als kritisch herausgestellt" haben. An der Martin-Buber-Schule wurde das Dach einer großen Pelletheizung, welche das gesamte Schul- und Kitagelände versorgt, ausgesucht. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe die Küchenabluftanlage der Kita. Beide stellen erhebliche Emittenten von Feinstaub dar, welche bei Betrieb die Grundbelastung von Feinstaub vervielfachen und die Interpretation der Messergebnisse erschweren bzw. eine eventuelle Erkennbarkeit von Überflügen erschweren. Der zweite gewählte Standort (Kirchturm der Bergkirche) hat einen quadratischen Grundriss und ist nur nach zwei Seiten in Nord-Süd Richtung geöffnet. Grundlegende Mess-Standards können hier nicht eingehalten werden, da die freie Anströmbarkeit des Luft-Schadstoff-Gemischs an die Mess-Sensorik nicht möglich ist. Zudem würde die zur Quellenzuordnung (Überflüge) notwendige Ermittlung der Windrichtung durch die wandbedingte Windrichtungskanalisierung verfälscht. Um dem ausdrücklichen Wunsch der "Bürger*inneninitiativen" nachzukommen, wurde der durch die Stabsstelle Fluglärmschutz vorgegebene Standort an der Martin-Buber-Schule trotz der oben erwähnten Schwierigkeiten am 28.09.2018 in Betrieb genommen. Die Datenhaltung im 5-Sekunden-Intervall erfolgt aktuell noch lokal ohne eine direkte Online-Bereitstellung. Auch an dem Standort Bergkirche ist ein besser geeigneter Standort auf dem Dach einer direkt benachbarten Kindertagesstätte gefunden worden, jedoch besteht auch hier die Gefahr, dass die Emissionen von Kaminöfen benachbarter Liegenschaften ggf. sonstige Ereignisse überlagern. Hier muss außerdem zusätzlich ein Stromanschluss verlegt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wer legte die Anforderungen an die Geräte (z.B. Messintervalle) im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens fest?
  2. Welche Anforderungen wurden in der Ausschreibung an die Geräte explizit gefordert?
  3. Wer legte die Messorte zur Aufstellung der Geräte fest?
  4. Nach welchen Kriterien wurden die Messorte zur Aufstellung der Geräte festgelegt?
  5. Wie hat der Magistrat bei der Auswahl der Messorte sichergestellt, dass die zu messenden Feinstaubwerte (mit hoher Wahrscheinlichkeit) dem Luftverkehr zuzuordnen und Störeinflüsse durch andere Emittenten weitgehend ausgeschlossen sind?
  6. Welche Kosten sind der Stadt Frankfurt durch die Anschaffung der beiden Geräte, deren Kalibrierung und Vorbereitung sowie durch die Vorbereitung der Messstellen (Verkabelung etc.) entstanden?
  7. Welche zusätzlichen Kosten werden der Stadt Frankfurt durch die Umrüstung und Neuauswahl der Messorte voraussichtlich entstehen?
  8. Welche zeitliche Verzögerung wird sich durch die Umrüstung und Neuauswahl der Messorte voraussichtlich ergeben?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. November 2018FF 1526Insbesondere von Vertreter*innen der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm im Frankfurter Süden wurde wiederholt Kritik daranFragestunde-Frage
  2. 15. November 2018Sie sind hier
    AA 412Feinstaubmessung in der Einflugschneise
    STVV-Anfrage · AfD
  3. 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 32Feinstaubmessung in der EinflugschneiseMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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